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Ein älterer Handwerker und eine junge Handwerkerin mit Betriebshaftpflichtversicherung vom Münchener Verein Logo Deutscher HandwerkerSchutz - Münchener Verein

Betriebshaftpflicht-Versicherung

TOP in Preis & Leistung

  • Absicherung Ihrer beruflichen Tätigkeit
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Keine versteckten Selbstbehalte

Angebot anfragen

Betriebshaftpflicht-Versicherung – warum sie so wichtig ist

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste gewerbliche Versicherung für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige: sie sichert Ihre Existenz ab
  • Sie bietet Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Ihre berufliche Tätigkeit, ihrer Mitarbeiter oder ihre Produkte gegenüber Dritten verursacht werden
  • Dabei prüft sie, ob Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden können und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab - auch vor Gericht
  • Versicherungsschutz besteht im In- und Ausland, z. B. auf Messen, Dienstreisen und bei Montageeinsätzen

Unsere Betriebshaftpflicht: Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihr Handwerk

Ob Fleischer, Metaller, Elektroinstallateure, Schreiner, Sanitär- und Heizungsinstallateure, Landmaschinenmechaniker oder Kfz-Handel/-Handwerk: Jeder Handwerksbereich hat eigene Betriebsrisiken und benötigt einen speziellen Versicherungsschutz.

Der Münchener Verein ist als Handwerksversicherer erfahrener Partner mit gewerblichen Haftpflichtlösungen für die verschiedensten Gewerke. Informieren Sie sich heute noch unverbindlich über unser leistungsstarkes Angebot.   

Ja, ich möchte ein Angebot

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht­versicherung ab?

Piktogramm Netzwerk -  Münchener Verein

Personenschäden

z. B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten

Piktogramm PC - Geschäftsinhaltsversicherung Münchener Verein

Sachschäden

z. B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten

Piktogramm Sparschwein - Münchener Verein

Vermögensschäden

z. B. Verdienstausfall, Gewinnausfall

Schadensfälle aus der Praxis - wann leistet Ihre gewerbliche Haftpflichtversicherung?

Forderungsausfalldeckung - bis 50.000 € inklusive

Auf der Baustelle beschädigt ein dort tätiger Elektriker einer fremden Firma unsere neu gelieferten Sicherungskästen irreparabel, Schadenhöhe rund 7.500 €. Später stellt sich heraus, dass dieser Elektriker seinen Beitrag zur Versicherung nicht bezahlt hat und auch so den Schaden nicht begleichen kann. Hier leistet die gewerbliche Haftpflicht des Münchener Verein und reguliert den Schaden.

 

Nachbesserungsbegleitschäden - bis 100.000 €

Die von Ihnen verlegten Versorgungsleitungen, die auf der Geschossdecke verlaufen, wurden leider nicht ordnungsgemäß isoliert. Um den Mangel beseitigen zu können, müssen der Oberboden und der Estrich teilweise zerstört und nach der Mangelbeseitigung erneuert werden. Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung des Oberboden und des Estrichs.

 

Be- und Entladeschäden - bis zur Höhe der Versicherungssumme

Einem Handwerksbetrieb werden Arbeitsmaterialien für den Bau geliefert. Beim Ausladen der Baustoffe durch Ihre Mitarbeiter wird beim Herausheben der Lieferwagen des Spediteurs zerkratzt. 

Diese Personen sind in der Gewerbehaftpflicht mitversichert

Eine Betriebshaftpflicht deckt das betriebliche Haftpflichtrisiko ab. D. h. neben Ihnen als Firmeninhaber und Versicherungsnehmer sind alle Personen mitversichert, die im Auftrag Ihres Unternehmens handeln und Aufgaben erledigen, die der Erfüllung der Geschäftstätigkeit dienen:
 

  • Angestellte und Arbeiter
  • Aushilfskräfte und Minijobber
  • Praktikanten und Werkstudenten
  • Mitarbeiter von Subunternehmen
  • Leitende Mitarbeiter und deren Vertreter

 

Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Agenturpartner beraten. 

Betriebshaftpflicht beim Münchener Verein - das sagen unsere Kunden

Da sein, wenn es darauf ankommt.

  • Alles aus einer Hand: Ein persönlicher Ansprechpartner für Ihren gesamten Versicherungsschutz.
  • TOP Schadensabwicklung: Wir stellen Ihnen einen Sachverständigen zur Seite und unterstützen Sie. Engagiert und unkompliziert.
  • Ausgezeichneter Schadenservice: Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Fachfirma, die den Schaden beseitigt. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie auch mit juristischer Unterstützung ab.

Noch überzeugender als unsere Leistungsversprechen sind persönliche Erfahrungen Betroffener. Sie habe erlebt, wie wichtig schnelle und unkomplizierte Hilfe im Schadenfall ist.

 

Deutscher HandwerkerSchutz: Ergänzende Produkte

Die Betriebshaftpflicht ist ein wichtiger Bestandteil vom Deutschen HandwerkerSchutz. Für den optimalen Rundum-Schutz empfehlen wir ergänzend:

  • Geschäftsinhalt
  • Geschäftsgebäude
  • Elektronik

Die GeschäftsinhaltsVersicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen eines Schadens, wenn das Inventar, beispielsweise durch einen Brand, zerstört wird. Der wertvolle Schutz umfasst bei einer Zerstörung die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung mit Waren und Vorräten.

Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen unter anderem:

  • Waren, Vorräte und Maschinen bei Zerstörung oder Beschädigung
  • Kosten zur Schadenminderung und -abwendung
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten zur Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen
  • Schäden an EDV-Anlagen

Mehr zur Geschäftsinhaltsversicherung erfahren

Ein Firmengebäude macht meistens den größten Anteil des Betriebsvermögens aus. Umso wichtiger ist eine
solide Absicherung, damit Schäden durch beispielsweise einen Sturm oder einen Brand nicht zum finanziellen Ruin werden. Dafür sorgt die GeschäftsgebäudeVersicherung. Sie umfasst das gesamte Geschäftsgebäude vom Keller bis zum Dach inklusive Grundstücksbestandteilen, wie beispielsweise Garagen.

Im Schadensfall ersetzen wir Ihnen neben dem Firmengebäude unter anderem:

  • Antennenanlagen, Markisen und Überdachungen bei Sturm
  • Aufräumkosten - auch für Bäume
  • Hauswasserversorgung einschließlich der gesundheitlichen Anlagen
  • Raumbeheizung inklusive der zugehörigen Rohrleitungen, Brennstoffbehälter und Anlagen
  • Überspannungsschäden
  • Schäden aus Regenabflussrohren innerhalb des Gebäudes
  • Schäden aus Rohrverstopfung
  • u. v. m.

Mehr zur Geschäftsgebäudeversicherung erfahren
 

Die Funktionsfähigkeit der Technik ist für einen reibungslosen Ablauf des Betriebs unerlässlich. Aber weder Mensch noch Maschine sind unfehlbar. Die Elektronikversicherung als Pauschal- oder Einzelversicherung bietet eine Allgefahrendeckung.

Das bedeutet, dass alle Ihre Anlagen und Geräte abgesichert sind:

  • Informationstechnik
  • Kommunikationstechnik
  • Sicherungstechnik
  • Meldetechnik
  • Bürotechnik

Mehr zur Elektronik-Versicherung erfahren

Fragen und Antworten zur Betriebshaftpflicht-Versicherung (BHV)

Die BHV leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine BHV ist für jeden sinnvoll, der selbstständig oder freiberuflich tätig ist. Insbesondere dann, wenn Sie einen Betrieb und Mitarbeiter haben.

Unsere Betriebshaftpflicht bietet Ihnen maßgeschneiderte Sicherheit. So haben Sie den Schutz, den Sie auch wirklich benötigen und genießen finanzielle Absicherung.

Mitversichert sind

  • Sie als Betriebsinhaber
  • Ihre gesetzlichen Vertreter
  • Personen, die zur Leitung oder Beaufsichtigung Ihres Betriebes eingesetzt sind
  • Sämtliche Mitarbeiter
  • Alle Betriebsangehörigen

Der Schutz der BHV gilt für Ihren Firmensitz und alle rechtlich unselbständigen Betriebsstätten innerhalb Deutschlands. 

Auch im Ausland besteht umfangreicher Versicherungsschutz:

  • Geschäftsreisen
  • Teilnahme an Ausstellungen, Messen und Märkten 
  • Indirekter Export
  • Bau-, Montage-, Reparatur- und Wartungsarbeiten (auch Inspektionen und Kundendienst)
  • Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer geliefert hat bzw. hat liefern lassen

Nein. Allerdings ist sie die wichtigste Absicherung für jeden Selbstständigen, Freiberufler und Betriebsinhaber. Denn bei einem Fehler haften Sie und Ihre Mitarbeiter. Niemand ist perfekt. Weder Mensch, noch Maschine. 

Die BHV prüft in jedem Fall, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schadensersatz haften. Wir schützen Sie und alle Betriebsangehörigen vor finanziellen Belastungen bei Schadenersatzansprüchen durch Geschädigte. Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch vor Gericht.

Leider gibt es auch Fälle in denen eine Versicherung nicht eintritt. So z.B. bei Vorsatz, falls Sie oder einer ihrer Mitarbeiter mit Absicht Jemanden einen Schaden zufügen. 

Sie leistet bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. So bieten wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung mit 3 Mio. € / 5 Mio. €  / 10 Mio. € drei pauschale Deckungssummen an.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Versicherungslösungen für jede Tätigkeit. Hier ist ein Auszug aus unseren Inklusivleistungen in der BHV:

  • Bis zu 10 Mio. € Versicherungsschutz
  • Abhandenkommen fremder Schlüssel und Codekarten
  • Be- und Entladeschäden
  • Beauftragung von Subunternehmern
  • Beschädigung von Sachen durch auslaufende oder austretende Betriebsstoffe
  • Forderungsausfalldeckung bis 50.000 € je Versicherungsfall
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Nachbesserungsbegleitschäden
  • Summen- und Konditionsdifferenzdeckung
  • UmwelthaftpflichtVersicherung 

… und vieles mehr
 

Der zu zahlende Beitrag ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Betriebsgröße. Mit unserer BHV erhalten Sie eine leistungsstarke Absicherung für Ihren Betrieb zu einem günstigen Beitrag. Lassen Sie sich einfach ein unverbindliches Angebot erstellen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen die unterschiedlichsten Risiken in ihrer beruflichen Tätigkeit ab. 

Personenschäden

Wenn Sie oder ihre Mitarbeiter z. B. während der Arbeit eine andere Person versehentlich verletzen.

Sachschäden

Falls Sie oder einer ihrer Mitarbeiter z. B. etwas beim Kunden vor Ort versehentlich beschädigen.

Vermögensschäden

Wenn durch einen Personen- oder SachschadenEin Sachschaden ist die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache als Folge einer Einwirkung auf diese. Dadurch wird die Brauchbarkeit der Sache zur Erfüllung ihres eigentümlichen Zwecks, wirtschaftlich beeinträchtigt., die geschädigte Person z. B. nicht arbeiten kann und einen Verdienstausfall erleidet.

Ihre Betriebshaftpflicht kann den Schaden zwar nicht verhindern, hilft Ihnen aber im Schadenfall die entstanden Kosten zu begleichen. 
 

Unser Spar-Tipp

Entscheiden Sie sich für 3 Mio., 5 Mio. oder 10 Mio. € als pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Mit einem wählbaren Selbstbehalt von 0 bis 2.000 € bestimmen Sie die Höhe Ihres Beitrags selbst!

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