Zahnzusatzversicherung
Testsieger Stiftung Warentest
- Bis zu 100% Kostenerstattung
Für Zahnersatz, Zahnerhalt, Zahnprophylaxe
und Kieferorthopädie - Sofortschutz ohne Wartezeit
- Inkl. Innovationsgarantie
- Exklusives Weihnachtsangebot
Warum ist eine private Zahnzusatzversicherung wichtig?
Gesetzliche Krankenkassen decken oft nur Basisleistungen ab und übernehmen nur einen Teil der tatsächlichen Kosten für Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und Zahnfüllungen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nur Standardleistungen und erstattet z.B. Zusatzkosten für hochwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlungen oder kieferorthopädische Behandlungen nicht. Um hohe Zahnarztkosten zu mindern und sich Top-Behandlungen zu sichern, ist eine passende Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Unsere Zahnzusatzversicherung reduziert die finanzielle Belastung bei hohen Zahnarztkosten und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zahngesundheit zu bewahren und zu fördern.
- Umfassende Kostendeckung: Wir übernehmen Ihren Eigenanteil und erstatten Ihnen bis zu 100 % der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie!
- Premium Behandlungsqualität: Genießen Sie die Versorgung durch modernste Behandlungen und hochwertige Materialien.
- Zahnpflege: Übernahme der Kosten für Prophylaxemaßnahmen zur langfristigen Erhaltung Ihrer Zahngesundheit.
- Strahlendes Lächeln inklusive: Wir übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für Ihr Bleaching - max. bis 200 €20!
- Erweiterter Leistungsbereich: Profitieren Sie von modernsten Behandlungen und innovativen Technologien.
Zahnzusatzversicherung - Leistungen im Vergleich
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihrer Monatsbeiträge Ihr Geburtsjahr ein:
ZahnGesund 75+ Der günstige Einstieg | ZahnGesund 85+ Top Schutz zum Bestpreis | ZahnGesund 100 Rundum-Schutz mit Premium Leistung |
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100 % Kostenerstattung
| 100 % Kostenerstattung
| 100 % Kostenerstattung
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75 % Kostenerstattung
| 85 % Kostenerstattung
| 100 % Kostenerstattung
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max. 150 € Zahnprophylaxe | max. 170 € für Zahnprophylaxe | max. 200 € Zahnprophylaxe |
--,-- € Jetzt abschließen | --,-- € Jetzt abschließen | --,-- € Jetzt abschließen |
Weihnachts-Aktion: Jetzt abschließen und doppelt profitieren!
So funktioniert es:
- Dezember 2024: Sie schließen Ihre Versicherung ab und starten mit einer Deckung von bis zu 1.500 Euro.
- Januar 2025: Starten Sie direkt ins neue Jahr mit zusätzlichen 1.500 Euro, sodass Ihnen insgesamt bis zu 3.000 Euro Erstattungshöhe zur Verfügung stehen!*
Zahnstaffeln sind ein Bestandteil der Zahnzusatzversicherung, der bestimmt, wie viel Geld Ihnen die Versicherung in den ersten Jahren erstattet. Durch diese Leistungsbegrenzung erhalten Sie nicht sofort den vollständigen Erstattungsbetrag für Ihre Zahnarztkosten. Stattdessen erhöht sich die Höhe, die Sie zurückbekommen können, schrittweise über mehrere Jahre.
Im Vergleich zu anderen Anbietern bietet der Münchener Verein besonders großzügige Staffelungen und erreicht schneller die volle Erstattungsrate. Dies, zusammen mit unserem exzellenten Kundenservice und unkomplizierten Abwicklungsprozessen, macht den Münchener Verein zu einer attraktiven Wahl für alle, die eine umfassende und kosteneffektive Zahnzusatzversicherung suchen.
ZahnGesund 75 | ZahnGesund 85 | ZahnGesund 100 | |
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1. Jahr | 900 € | 1.000 € | 1.500 € |
2. Jahr | 1.800 € | 2.000 € | 3.000 € |
3. Jahr | 2.700 € | 3.000 € | 4.500 € |
4. Jahr | 3.600 € | 4.000 € | 6.000 € |
5. Jahr | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
*Die Höchsterstattungsgrenzen gelten nur bei Erfüllung der Voraussetzungen im Tarif ZahnGesund100. Für die Tarife ZahnGesund75 und ZahnGesund85 gelten abweichende Höchsterstattungsgrenzen (siehe Tabelle).
Zahnzusatzversicherung - Ihre Vorteile beim Münchener Verein
- Maximale Kostenerstattung von bis zu 100 % für Zahnbehandlungen, Zahnimplantate, Zahnprophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und mehr.
- Keine Wartezeiten: Genießen Sie mit unserem sofortigen Versicherungsschutz Leistungen ab dem ersten Tag.
- Günstiger Schutz: Bereits ab 7,90 € für junge Erwachsene.
- Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
- Moderne Trendleistungen, wie Laserbehandlung und Invisalign-Therapie sind eingeschlossen.²
- Wechsel-Garantie: Die Laufzeit Ihrer bisherigen Zahnversicherung wird kostenfrei angerechnet.
- Innovationsgarantie: Künftig neu hinzukommende Behandlungsmethoden sind automatisch mitversichert.²
- Maßnahmen zur Schmerzlinderung, wie z. B. Akupunktur, Hypnose oder Vollnarkose erstatten wir Ihnen im tariflichen Rahmen.
- Nur das Beste für Ihre Zähne: Schützen Sie sich vor hohen Kosten und profitieren von erstklassigen Leistungen – wie ein Privatpatient beim Zahnarzt.
- 24h Gesundheitshotline: Lassen Sie sich rund um die Uhr von medizinischen Fachleuten beraten, die Ihre individuellen Gesundheitsfragen bequem beantworten.
- Zahnmedizinische Zweitmeinung: Holen Sie sich professionellen Rat und lassen Sie sich bei Bedarf bequem einen Termin von unserem Partner vermitteln.
- Schnell & digital mit der MV ServiceApp: Rechnungen, Rezepte und Pläne sicher online einreichen, Leistungsmitteilungen und Vertragsdaten digital empfangen - alles einfach und bequem.
Ausgezeichneter Versicherungsschutz
mit dem mehrfachen Testsieger
Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 287 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (08/2024) ausgezeichnet.
Zahnzusatzversicherung: beste Tarife¹ für Ihre Zahngesundheit
ZahnGesund 75+ --,-- € | ZahnGesund 85+ --,-- € | ZahnGesund 100 --,-- € | |
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Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung | Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung |
100 % Erstattung | 100 % Erstattung | 100 % Erstattung | |
Wurzel- und Parodontose-Behandlung werden in den Tarifen 577 und 578 ohne GKV-Vorleistung zu 75 % bzw. 85 % erstattet. | |||
bis 75 % Erstattung | 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
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max. 150 € Erstattung | max. 170 € Erstattung | max. 200 € Erstattung | |
Wir erstatten Ihnen in allen drei Tarifen 100 %:
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bis 75 % Erstattung | bis 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u.
Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | |||
bis 75 % Erstattung | bis 85 % Erstattung | bis 100 % Erstattung | |
Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen ab 19 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u.
Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer. | |||
Nein | Nein | bis 200 € | |
Wir übernehmen die Kosten für Zahnbleaching alle 2 Jahre, wenn dieses von einem Zahnarzt durchgeführt oder angeleitet wird. | |||
max. 75 € Erstattung | max. 150 € Erstattung | max. 300 € Erstattung | |
Geleistet wird für schmerzlindernde Maßnahmen während der Behandlung, u.a. auch für Lachgas und Hypnose. | |||
1. Versicherungsjahr | 1. Versicherungsjahr 900 € | 1. Versicherungsjahr 1.000 € | 1. Versicherungsjahr 1.500 € |
1. bis 2. Versicherungsjahr | 1. bis 2. Versicherungsjahr 1.800 € | 1. bis 2. Versicherungsjahr 2.000 € | 1. bis 2. Versicherungsjahr 3.000 € |
1. bis 3. Versicherungsjahr | 1. bis 3. Versicherungsjahr 2.700 € | 1. bis 3. Versicherungsjahr 3.000 € | 1. bis 3. Versicherungsjahr 4.500 € |
1. bis 4. Versicherungsjahr | 1. bis 4. Versicherungsjahr 3.600 € | 1. bis 4. Versicherungsjahr 4.000 € | 1. bis 4. Versicherungsjahr 6.000 € |
ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt | ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall unbegrenzt |
Vorversicherungszeit | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate | Vorversicherungszeit mind. 12 Monate |
Unterjährige Vertragswechsel | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr | Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr |
Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 70 % | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 80 % | Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes mind. 90 % |
Ja | Ja | Ja | |
Wenn Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt haben, erhalten Sie ein Leistungs-Upgrade um 5 % für Zahnersatzleistungen in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+. | |||
Keine Wartezeit | Keine Wartezeit Ja | Keine Wartezeit Ja | Keine Wartezeit Ja |
Unfallsofortschutz | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja | Unfallsofortschutz Ja |
Rechnungen mobil einreichen | Rechnungen mobil einreichen Ja | Rechnungen mobil einreichen Ja | Rechnungen mobil einreichen Ja |
Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen | Auszeichnungen |
Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 75+ (pdf) | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 85+ (pdf) | Tarif und Bedingungen ZahnGesund 100 (pdf) |
Ihr Monatsbeitrag | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen | --,-- € pro Monat Online abschließen |
Zahnzusatzversicherung - was ist versichert?
Das ist versichert:
- Zahnbehandlung (z.B. hochwertige Füllungen)
- Ästhetische Korrektur (z.B. Veneers und Bleaching20)
- Kieferorthopädie für Kinder und Erwachsene (z.B. Zahnspange, Invisalign und Retainer)
- Wurzel- und Parodontose-Behandlung
- Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen)
- Zahnprophylaxe und professionelle Zahnreinigung
- Schmerzlinderungsmaßnahmen (z.B. Akupunktur und Narkose)
- Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.
Das ist nicht versichert:
- Ein fehlender Zahn ist mitversichert. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch
- Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädisch Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet
Unsere Produkthighlights:
- Testsieger bei Stiftung Warentest
- Keine Wartezeit
- Rechnungen online, schnell und ohne Papierkram einreichen
- Wechselmöglichkeit: Anrechnung der Vorversicherungsdauer möglich
- Innovative Behandlungstechniken
- Individuelle Zahnkorrektur
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Einfacher Gesundheitscheck
Hohe Kundenzufriedenheit
beim Münchener Verein
Marie, 25 Jahre
ZahnGesund 75+
Marie, frisch aus der Ausbildung, wählte den Tarif günstigen Einstieg.
Als Berufseinsteigerin bevorzugt sie einen günstigen Einstieg in die Zahnversicherung. Mit dem gewählten Tarif profitiert sie von einem Top-Basisschutz mit Kostenerstattungen für hochwertige Kunststofffüllungen und Zahnvorsorge, darunter auch spezielle Maßnahmen zur Schmerzlinderung wie Vollnarkose und Hypnose sowie moderne Hightech-Leistungen.
Lisa, 36 Jahre
ZahnGesund 85+
Lisa, engagierte Entwicklungs-Ingenieurin, hat den Top Schutz zum Bestpreis gewählt.
Ihre Zahngesundheit bedeutet ihr viel. Um diese langfristig zu erhalten legt sie besonderen Wert auf moderne und innovative Diagnose- und Behandlungsverfahren mittels Ultraschall- und Laserverfahren, wie z.B. Dental-Laser oder Vector-Behandlungen. Daneben ist es für sie wichtig, über die Regelversorgung hinaus erstklassige, privatärztliche Zahnarztleistungen zu erhalten.
Max, 41 Jahre
ZahnGesund 100
Max, Inhaber einer Event-Agentur, hat sich für den Rundum-Schutz mit Premium Leistung entschieden.
In seinem Beruf hat er viel mit Menschen zu tun und legt Wert auf ein makelloses Lächeln. Max profitiert mit seinem Tarif von Top-Leistungen auf Privatpatienten-Niveau. Neben der umfassenden Kostenerstattung von bis zu 100 % für Zahnbehandlung, Zahnersatz- und Prophylaxe schätzt er vor allem den Anspruch auf moderne Leistungen wie z.B. professionelles Zahnbleaching.
Leistungen der Zahnzusatzversicherung im Überblick
Die eigene Zahngesundheit ist wichtiger Bestandteil des persönlichen Wohlbefindens. Doch das tägliche Zähneputzen allein reicht für gesunde Zähne nicht aus. Eine regelmäßige Zahnprophylaxe ist die perfekte Ergänzung zu den eigenen Bestrebungen, um das Risiko von Zahnschäden zu minimieren.
Sollten die eigenen Zähne trotz der richtigen Mundhygiene und Kontrollmaßnahmen dennoch Schwierigkeiten bereiten, ist es wichtig abgesichert zu sein, um unerwartete Ausgaben zu verhindern. Unsere Zahnzusatzversicherung bietet Ihnen die beste Kombination aus Zahnvorsorge und Behandlungsmaßnahmen sowie kieferorthopädische Leistungen und Bleaching20. Wir erklären Ihnen, welche potenziellen Zahnarztkosten auf Sie zukommen können und wie wir Sie mit unserem Tarif ZahnGesund 100 finanziell dabei unterstützen:
Leistungen und Kosten beim Zahnersatz
Egal ob unfall-, alters- oder kariesbedingt - das Thema Zahnersatz betrifft fast jeden. Und je nach Art des Materials, kann dieser ganz schön teuer werden. Aber wer übernimmt finanziell die Leistungen für Zahnersatz? Die Kassen erstatten nur etwa 60 % der anfallenden Zahnarztkosten. Den Restbetrag müssen Sie selbst zahlen. Möchten Sie zusätzlich statt der Standardtherapie noch einen erstklassigen Zahnersatz, wird die gesamte Summe fällig. Eine Zahnbrücke ist eine Art von Zahnersatz, der bis zu vier fehlende Zähne ersetzt, indem künstliche Zahnkronen an benachbarten gesunden Zähnen befestigt werden.
Durch die Regelversorgung sind nur Füllungen aus Kunststoff oder Amalgam abgedeckt. Vor allem Amalgam steht jedoch aufgrund des hohen Quecksilber-Gehaltes im Verruf und darf bei bestimmten Personengruppen nicht angewendet werden. Außerdem liegt die Haltbarkeit dieser Füllungen bei nur vier bis acht Jahren. Mit unseren Tarifen werden die Kosten um bis zu 100 % übernommen.
Zusätzlich können die Kosten beispielsweise für Inlays abhängig von der Art des verwendeten Materials und der Komplexität des Eingriffs bis zu 1.000 € betragen. Als Zahnersatz bieten Inlays und Onlays eine hervorragende Möglichkeit, die natürliche Funktion und Ästhetik der Zähne langfristig zu erhalten.
Inlays |
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Rechnung: bis zu 1.000 € Abzug Kassenleistung: - 50 €³ Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 950 € |
Ihr Anteil20: 0 € |
Onlays |
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Rechnung: bis zu 1.200 € Abzug Kassenleistung: - 242 € Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 958 € |
Ihr Anteil20: 0 €⁴ |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Zahlt die Zahnzusatzversicherung, werden zusätzlich verbleibende Zahnarztkosten für Füllungen, Kronen, Brücken und Implantate übernommen. Zudem kommt, dass in der sogenannten Regelversorgung nur einfache und klinisch ausreichende Materialien eingesetzt werden. Die Ästhetik spielt hierbei meist keine Rolle. Bei uns werden sowohl für Implantate als auch Zahnkronen bis zu 100 % der Kosten inkl. GKV-Vorleistung übernommen. Die Anzahl der während der Vertragslaufzeit notwendigen Zahnimplantate ist hierbei unbegrenzt - ist ein Implantat medizinisch notwendig, wird geleistet. Die Kosten für das Ersatzmaterial bei Knochenaufbau werden ebenfalls übernommen.
Zahnbrücke (Keramik-Brücke) |
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Rechnung: bis zu 2.500 € Abzug Kassenleistung: - 487 € Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 2.013 € |
Ihr Anteil20: 0 € |
Zahnprothese (Teleskopprothese pro Kiefer) |
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Rechnung: bis zu 10.000 € Abzug Kassenleistung: - 3.000 € Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 7.000 € |
Ihr Anteil20: 0 €⁵ |
Zahnkrone (Vollkeramik) |
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Rechnung: bis zu 1.000 € Abzug Kassenleistung: - 280 € Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 720 € |
Ihr Anteil20: 0 €⁶ |
Durch die Regelversorgung abgedeckte Kronen bestehen hierbei aus Metall und werden nicht an das eigene Zahnweiß angepasst. Eine Möglichkeit, um zu verhindern, dass sich der Zahnersatz sichtbar von den eigenen Zähnen unterscheidet, sind Zahnkronen aus Keramik. Diese werden an die eigene Zahnfarbe angepasst und sind somit nicht von den anderen Zähnen zu unterscheiden. Die Zahnarztkosten für Zahnimplantate steigen tendenziell, während die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Festzuschuss basierend auf der Regelversorgung übernehmen, was oft nicht ausreicht, um die hohen Gesamtkosten zu decken. Wir unterstützen Sie bei der Finanzierung des Zahnersatzes mit bis zu 100 % Kostenübernahme inkl. GKV-Vorleistung.
Implantat (mit Krone) |
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Rechnung: bis zu 4.000 € Abzug Kassenleistung: - 471 € Ihr Selbstkostenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 3.529 € |
Ihr Anteil20: 0 € |
Knochenaufbau (Sinuslift) |
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Rechnung: bis zu 1.400 € Abzug Kassenleistung: 0 €* Ihr Selbstkostenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 1.400 € |
Ihr Anteil20: 0 €⁷ |
* Trotz fehlender Kassenleistung kein Abzug, da es als ein Behandlungsfall zu sehen ist.
Bei Veneers erhalten Sie keine Leistungen der Kassen und müssen selbst für die hohe Rechnung aufkommen. Unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit jedoch bis zu 100 % inkl. GKV-Vorleistung für keramische Verblendungen. Leistet die Kasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung. Somit steht einem schönen Lächeln nichts mehr im Weg.
Veneers |
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Rechnung: bis zu 1.200 € Tariflicher Abzug bei fehlender Kassenleistung: 420 € Ihr Selbstkostenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 1.200 € |
Ihr Anteil20: 420 €⁸ |
Leistungen und Kosten bei Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Prävention und Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern und Erwachsenen. Im Vordergrund stehen hierbei sowohl die optimale Funktionsweise als auch eine verbesserte Ästhetik. Der Eingriff ist in der Regel langwierig und beginnt oftmals in jungen Jahren, was zu erheblichen Kosten über einen langen Zeitraum führen kann. Wir begleiten Sie und Ihre Familie auf dem Weg zu Ihrem schönsten Lächeln.
Wir übernehmen die Kosten für Mini-, Kunststoff- und Keramik-Brackets im tariflichen Rahmen, sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktion dienen - rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet. Vorleistungen der gesetzlichen KV werden in Abzug gebracht. Leistet die Kasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
Brackets (festsitzende Spange mit besseren Apparaturen, Lingualtechnik etc.) |
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Rechnung: bis zu 6.000 € Abzug Kassenleistung: - 3.500 €¹⁶ Ihr Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung: bis zu 2.500 € |
Ihr Anteil20: 0 €¹⁷ |
Die Kassen übernehmen die Kosten für eine Invisalign-Therapie nicht. Bei uns werden in diesem Fall die Kosten für die unsichtbare Zahnspange (z.B. Clear Aligner, Invisalign) im tariflichen Rahmen übernommen. Vorleistungen der gesetzlichen KV werden in Abzug gebracht. Leistet die Kasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
Invisalign (Comprehensive) |
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Rechnung: bis zu 3.500 € Tariflicher Abzug bei fehlender Kassenleistung: 1.225 € Unsere Leistung: 2.275 € |
Ihr Anteil20: 1.225 €¹⁸ |
Die Kassen übernehmen nur in einigen wenigen Fällen die Kosten für Retainer. Mit uns sorgen Sie bestes vor, da wir die Kosten für Retainer im tariflichen Rahmen übernehmen. Vorleistungen der Kassen werden in Abzug gebracht. Leistet die gesetzliche Krankenkasse nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
Retainer (festsitzend, pro Kiefer) |
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Rechnung: bis zu 500 € Tariflicher Abzug bei fehlender Kassenleistung: 175 € Unsere Leistung: bis zu 325 € |
Ihr Anteil20: 175 €¹⁹ |
Leistungen und Kosten bei Zahnprophylaxe
Die Zahnprophylaxe, einschließlich einer professionellen Zahnreinigung, hilft, Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen. Sie kann auch die Mundhygiene verbessern und ist besonders wichtig für Menschen mit Zahnspangen, Zahnersatz oder während der Schwangerschaft. Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung liegen normalerweise zwischen 80 und 120 €. Bei uns erhalten Sie - je nach Tarif - zweimal jährlich eine Erstattung von 75 bis 100 € für Prophylaxeleistungen. So können Sie Ihre Zähne gesund halten, ohne sich um die Kosten sorgen zu müssen.
Die Kosten für die Zahnreinigung tragen gesetzlich Versicherte meist selbst. Doch mit dem passenden Tarif können Sie diese Zahnarztkosten senken und erhalten bis zu 200 € pro Jahr für Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen.
Professionelle Zahnreinigung |
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Rechnung: bis zu 100 € Abzug Kassenleistung: 0 € Ihr Eigenanteil: bis zu 100 € |
Die Kassen übernehmen die Kosten für eine Fissurenversiegelung bei Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren an den Backenzähnen. Erwachsenen werden die Kosten hierfür nicht zurückerstattet.
Fissurenversiegelung |
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Rechnung: bis zu 18 € Abzug Kassenleistung: 0 € Ihr Eigenanteil: bis zu 18 € |
Ihr Anteil20: 0 €¹⁰ |
Leistungen und Kosten bei Zahnbehandlung
Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der Dentalhygiene und kann helfen, den Rechnungsbetrag für umfangreiche Behandlungen zu reduzieren. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung decken jedoch oft nur einen Teil der anfallenden Behandlungskosten. Trotz regelmäßiger Besuche beim Zahnarzt und dem Einsatz prophylaktischer Maßnahmen kann es jedoch passieren, dass die eigenen Zähne starke Schmerzen verursachen. Nicht selten tritt Karies auf und verursacht Löcher oder führt zu Entzündungen innerhalb des Wurzelkanals. Sollte bei Ihnen eine Zahnbehandlung notwendig werden, sind Sie bei uns bestens aufgehoben, denn mit unserem Tarif werden bis zu 100 % der Kosten übernommen.
In der Regel sind die Kosten, vor allem für hochwertige Materialien wie Komposit, bis auf einen kleinen Zuschuss der Kasse vom Patienten selbst zu tragen. Je nach Aufwand und Häufigkeit der Maßnahme kann das ganz schön teuer werden. Auch hier unterstützt Sie unsere Zusatzversicherung für Zähne, denn bei uns werden unabhängig vom gewählten Tarif 100 % für Kunststofffüllungen übernommen.
Kunststofffüllungen (Mehrflächlige Kompositfüllung, Seitenzahnbereich) |
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Rechnung: bis zu 152 € Abzug Kassenleistung: - 104 € Ihre Selbstbeteiligung ohne Zahnzusatversicherung: bis zu 48 € |
Bei uns werden bis zu 100 % der Kosten für die Maßnahme (Parodontose) übernommen. Zusätzlich sind moderne Behandlungsverfahren wie Dental-Laser und ein bakterieller DNA-Test mitversichert. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel nur die Basisversorgung für Parodontose-Behandlungen, wie die geschlossene Reinigung der Zahnfleischtaschen und gegebenenfalls chirurgische Eingriffe bei tiefen Taschen. Moderne Verfahren und Extra-Leistungen wie Lasertherapie und DNA-Tests zur Bestimmung der Bakterien werden hingegen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Parodontosebehandlung |
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Rechnung: bis zu 1.000 € Abzug Kassenleistung: 0 € Ihre Selbstbeteiligung: bis zu 1.000 € |
Ihr Anteil20: 0 €¹³ |
Wird eine Wurzelbehandlung fällig, erwartet gesetzlich Krankenversicherte eine hohe Rechnung für den Eingriff. Mit unserem Zahntarif werden jedoch bis zu 100 % der Kosten übernommen. Abgedeckt sind ebenfalls die Kosten für eine Wurzelspitzenresektion sowie moderne Technologien (z.B. OP-Mikroskop), wodurch die Wurzelkanäle besser behandelt werden können.
Wurzelbehandlung |
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Rechnung: bis zu 2.000 € Abzug Kassenleistung: 0 € Ihre Selbstbeteiligung: bis zu 2.000 € |
Ihr Anteil20: 0 €¹⁴ |
Innovationsgarantie
Neue Zahnbehandlungs-Methoden direkt mitversichert
Um die Gesundheit Ihrer Zähne bestmöglich zu erhalten, bieten wir Ihnen die Kostenübernahme für innovative Behandlungsverfahren und Techniken:
- Moderne Bildgebung: Digitale Volumentomographie, OP-Mikroskop
- Innovative Behandlungstechniken: Dental-Laser, CEREC, Vector-Methode, PACT
- Spezialisierte Diagnostik: DNA-Test
- Individuelle Zahnkorrektur: INVISALIGN-Therapie, DROS-Schiene20
- Schmerzmanagement: Akupunktur & Narkose
Häufige Fragen und Antworten
Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme oder kieferorthopädischen Behandlung rät der Versicherer zur vorherigen Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Zahnversicherer gibt Ihnen nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet in der Regel 70 bis 100 € und sollte zweimal jährlich durchgeführt werden. Sie erhalten bis zu 200 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung- und Prophylaxe-Behandlungen – je nach gewählter Tarifvariante.
Von Leistungsbegrenzungen oder Zahnstaffeln spricht man dann, wenn die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren auf einen Höchstbetrag begrenzt sind..
Gäbe es diese Leistungsbeschränkungen in den ersten Vertragsjahren nicht, dann könnten Versicherte direkt nach Vertragsschluss umfangreiche Zahnbehandlungen oder Gebisssanierungen vornehmen lassen, die mit hohen Kosten verbunden wären. Diese Kosten müssten dann bereits bei der Beitragskalkulation mit einfließen, dazu sind die Versicherer verpflichtet. Der Versicherungsbeitrag wäre also deutlich teurer – und das für alle, die eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchten. Unter dem Strich würden dann alle Versicherten diejenigen mitfinanzieren, die ohne Vorversicherungszeit sofort hohe Leistungen in Anspruch nehmen.
Unsere neuen ZahnGesund-Tarife haben jedoch ein besonderes Feature: wir rechnen Ihnen bei einem Wechsel Ihre Vorversicherungszeit an, die Sie in einer anderen Zahnzusatzversicherung erworben haben, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Für Neueinsteiger lohnt es sich, frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. So können Sie sichergehen, dass bei den ersten größeren Zahnersatzbehandlungen die Höchstbegrenzungen entfallen sind.
Im Rahmen unserer Zahnzusatzversicherung wird für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, nicht geleistet. Bei allen nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretenen Versicherungsfällen wird für den Teil geleistet, der in die Zeit ab Versicherungsbeginn fällt.
Ein fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.
Ja, Zusatzpolicen wie eine Zahnzusatzversicherung können nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes §10 Abs. 1 als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden, da sie als Sonderausgaben für die eigene Vorsorge dienen. Jedoch gibt es hierbei Höchstgrenzen, die es zu beachten gilt. Welche das sind und was sie beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel „Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen“.
Fehlen Zähne, die noch nicht dauerhaft ersetzt sind (außer Weisheitszähne, Milchzähne und Lückenschluss), ist ein Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung trotzdem möglich.
Ein bei Vertragsschluss fehlender, noch nicht dauerhaft ersetzter Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch.
Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif bis zu 100 % der Kosten für:
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays, Onlays, Veneers, Verblendungen, Implantate inkl. Knochenaufbau und chirurgischer Maßnahmen)
- Zahnbehandlung (Hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzel- und Parodontalbehandlungen, Aufbissbehelfe und Schienen)
- Zahnvorsorge (Zahnprophylaxe, inkl. professionelle Zahnreinigung, Mundhygienestatus, Versiegelung)
- Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Erwachsene
- Weitere Leistungen (Schmerzstillende Techniken: Akupunktur, Dämmerschlaf, Hypnose, Lachgas-Sedierung, Vollnarkose)
- Zahnaufhellung bzw. Bleaching20
Unter Zahnbehandlungen fallen im Rahmen der Zahnzusatzversicherung folgende Maßnahmen:
- Hochwertige Kunststofffüllungen
- Parodontosebehandlung
- Wurzelbehandlung
- Funktionsanalyse & -therapie
Unsere Zahnzusatzversicherung bietet zusätzlich folgende innovative Hightech-Leistungen:
- Dental-Laser
- CEREC
- Digitale Volumentomographie
- Vector-Methode
- PACT
- OP-Mikroskop
- DNA-Test
- DROS-Schiene20
- INVISALIGN-Therapie
- Schmerzlinderung: Akupunktur & Narkose
Eine vollständige Übersicht finden Sie in unserem ZahnGesund-Prospekt.
Neu hinzukommende Behandlungsmethoden werden automatisch mitversichert, sofern sie medizinisch notwendig sind und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden dürfen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten nur begrenzt Zuzahlungen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz von ihrer Krankenkasse. Mit einer Zahnzusatzversicherung wird der Eigenanteil bei einer solchen Behandlung bis zu 100 % übernommen. Zusätzlich werden neue, innovative Zahnbehandlungs-Methoden direkt mitversichert, welche von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ja, unsere Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Wurzelbehandlungen je nach Tarif wie folgt:
- inkl. GKV: 100 % (tarifunabhängig)
- ohne GKV: 75 bis 100 %
In unserer Zahnzusatzversicherung sind Personen versicherungsfähig, die gesetzlich krankenversichert sind bzw. freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung beziehen.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders für Personen, die Wert auf ihre Zähne legen und hohe Zahnarztrechnungen vermeiden möchten. Sie bietet zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und übernimmt Kosten für teure Zahnprothesen und ästhetisch ansprechende Materialien.
Viele Zahnzusatzversicherungen beinhalten eine Wartezeit, während welcher die Zahnarztkosten für die jeweilige Maßnahme beim Zahnarzt vom Versicherer nicht erstattet werden. Bei Zahnbehandlungen und Zahnvorsorge (Prophylaxe) beträgt die allgemeine Wartezeit in der Regel drei Monate, bei Zahnersatz- und kieferorthopädischen Maßnahmen ist diese zumeist mit acht Monaten angesetzt.
Unsere Zahnzusatz-Tarife sehen keine Wartezeit vor - Ihr Versicherungsschutz gilt sofort nach Zugang der Versicherungspolice bzw. ab dem darin genannten Zeitpunkt.
Sie haben weitere Fragen zur Abrechnung und Leistungserstattung bzw. zu den Tarifen? Hier finden Sie noch mehr Informationen:
Günstiger Zeitpunkt zum Wechseln: Tarife im Vergleich
Sonderkündigungsrecht durch Beitragsanpassung
Sollten Sie in Ihrer bestehenden Versicherung durch einen Wechsel in eine andere Altersgruppe am Ende des Versicherungsjahres mit einer höheren Beitragszahlung oder einer anderen Form der Beitragsanpassung konfrontiert sein, empfehlen wir Ihnen den Wechsel zu unseren günstigen ZahnGesund-Tarifen mit Testsieger-Leistung. Um sicherzustellen, dass Sie ein passendes Angebot erhalten, nutzen Sie unseren "Zahnzusatzversicherung Vergleich".
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Bei Online-Abschluss einer Zahnzusatzversicherung "ZahnGesund" erhalten Sie von uns einen Gutschein. Wie das genau funktioniert erfahren Sie hier:
- Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 31.12.2024
- Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
- Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail
* Teilnahmebedingungen:
- Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchener Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Sie erhalten den Amazon.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.
Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Hinweis: Amazon.de ist kein Sponsor dieser Werbeaktion. Amazon.de Gutscheine („Gutscheine“) sind für den Kauf ausgewählter Produkte auf Amazon.de einlösbar. Gutscheine dürfen nicht weiter aufgeladen, weiterveräußert oder anderweitig gegen Entgelt an Dritte übertragen werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Aussteller der Gutscheine ist die Amazon EU S.à r.l. in Luxemburg. Es gelten Einschränkungen. Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie auf: amazon.de/gc-legal. Alle Amazon ® ™ & © sind Eigentum der Amazon.com, Inc. oder verbundener Unternehmen.
- Bei Abschluss eines ZahnGesund-Tarifs bis zum 31.12.2024
- Ein Gutschein pro Vertrag & Versicherungsnehmer
- Ein Gutschein, der immer passt – einlösbar in über 500 Shops
- Einfach & schnell - Sie erhalten Ihren Gutschein per Mail
*Teilnahmebedingungen:
- Der Gutschein wird nur gewährt, wenn Sie beim Münchner Verein direkt auf der Homepage einen Online-Krankenversicherungsvertrag im Tarif ZahnGesund abschließen oder beantragen und der Antrag policiert wird.
- Voraussetzungen sind, dass Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, für mindestens 3 Monate die Versicherungsbeiträge bezahlt haben und der Vertrag im Zeitpunkt der Gewährung des jeweiligen Teilgutscheins ungekündigt ist.
- Pro Versicherungsnehmer, unabhängig von der Anzahl der versicherten Personen und der Anzahl der geschlossenen Verträge, wird der Gutschein nur einmal gewährt.
- Gemäß aufsichtsrechtlicher Vorgaben kann eine Gutscheingewährung nur in zwei Teilen zu je 15 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erfolgen.
- Sie erhalten den WunschGutschein.de-Gutschein ausschließlich per E-Mail.
Der Münchener Verein behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Gutscheingewährung auszuschließen.
Der Münchener Verein behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist. Mitarbeiter der Münchener Verein Versicherungsgruppe sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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1 Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese für den einer Zahnersatzmaßnahme oder einer kieferorthopädischen Behandlung zugrunde liegenden Versicherungsfall keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung. Es gelten Höchsterstattungsbeträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).
2 Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
3 Die Kasse übernimmt die Sachkosten für Amalgamfüllung, je nach Fläche und Gebiet zwischen ca. 33 bis 104 €.
4 Zuschuss für eine Teilkrone.
5 Abhängig vom Befund sowie Anzahl fehlender bzw. zu ersetzender Zähne.
6 Zuschuss für Zahnkrone mit Verblendung.
7 Betrag ist mit entsprechendem Festzuschuss abgegolten.
8 Kosten in etwa der Höhe einer Teilkrone, häufig rein kosmetische Leistung.
9 Bei 28 Zähnen mit Faktor 3,5 (Höchstsatz) lautet der Betrag 154,28 €. Erstattet werden je Versicherungsjahr zweimal 100 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen jeweils bis zur Höhe von 100 €.
10 Wird eingerechnet bei der Zahnprophylaxe und richtet sich nach deren Höchsterstattungsbetrag. Keine gesonderte Erstattung.
11 Wird eingerechnet bei der Zahnprophylaxe und richtet sich nach deren Höchsterstattungsbetrag. Keine gesonderte Erstattung. Betrag je Sitzung.
12 Höchstwert (2120 GOZ mit Faktor 3,5).
13 Hierbei handelt es sich um eine private Zusatzleistung (ähnlich zu kieferorth. Maßnahme).
14 Gebührenrechtliche Vorschriften der GOZ sind zu beachten.
15 Nur bei medizinischer Notwendigkeit. Grundsätzlich keine Kassenleistung. Häufig bei Schienen, Zahnersatz und kieferorth. Eingriffen.
16 80% der Maßnahme nach Kassenrichtlinie bei KIG 3-5.
17 100% der Restkosten bei Kindern. Bei Erwachsenen keine GKV-Leistung, daher Abzug 35% bis zu einem Höchsterstattungsbetrag 2.500 €.
18 Nur bei medizinischer Notwendigkeit. Ohne Kassenleistung mit 35% Abzug.
19 Erst nach Prüfung der Berechnungsfähigkeit. Erfolgt im Rahmen der Kieferorthopädie mit dem Höchsterstattungsbetrag von 2.500 €.
20 Im Tarif ZahnGesund 100.
Bildnachweis:
Bild von fotolia/Adobe Stock: stock.adobe.com; ©Rido