Service
Wir unterstützen Sie umfassend
Erfolg im Verkaufsgespräch
Nehmen Sie alle wichtigen Unterlagen mit ins Kundengespräch. Hier finden Sie Beratungshilfen und wichtige Hinweise rund um das Thema Investmentfonds.
Beratungshilfen
Investmentrechner
Die Fondsrente kennt keinen Ausgabeaufschlag und keine Abgeltungssteuer von 25 %. Sie können mit dem Investmentrechner die Ablaufleistung der PrivatRente Balance mit einem Investmentsparplan vergleichen. So zeigen Sie Ihrem Kunden einfach und schnell, wie er von einer Fondsrente profitiert.
Renditedreieck
Eine Aktienanlage mit langfristigen Anlagehorizont und breiter Streuung bietet hervorragende Renditechancen. Das zeigt ein Renditedreieck. Übersichtlich stellt es die Renditeentwicklung in Standardwerte dar und unterstützt Sie in der Fondsberatung. Sie haben die Wahl zwischen dem Renditedreieck für den DAX und den EURO STOXX 50.
Download Unterlagen
Hier finden Sie alle Fonds des Münchener Vereins auf einen Blick und eine Erklärung der einzelnen Risikoklassen. Außerdem erhalten Sie einen Vergleich unserer Garantiefonds.
Fondswissen - kurz erklärt
Definition
Aktives Management zeichnet sich dadurch aus, dass die Fondsmanager gezielt nach viel versprechenden Anlageobjekten suchen, bei denen sie eine gute Wertentwicklung erwarten.
Ziel
Viele Fondsmanager verfolgen das Ziel, einen Vergleichsindex (Benchmark) zu schlagen und eine bessere Wertentwicklung zu erzielen (Outperformance). Andere dagegen haben oft keine Vorgaben und sind frei in ihren Entscheidungen.
Aktive Fondsmanager untersuchen die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Bilanzen der Firmen. Ihr Ziel ist es, fehlbewertete Titel zeitig zu erkennen, bevor der Markt reagiert und der Kurs sich entsprechend anpasst.
Vorteile
Anleger haben die Möglichkeit, in Wirtschaftsbranchen und Zukunftsthemen zu investieren für die es keine gängigen Indizes gibt.
Große Flexibilität zwischen Vermögensklassen, Regionen, Sektoren und Unternehmen zu wechseln.
Fondsmanager können flexibler die Investments umschichten und somit schneller auf Extrem-Ereignisse reagieren.
Nachteile
Oftmals gelingt es den Fondsmanagern nicht den Vergleichsindex zu schlagen.
Höhere Verwaltungsgebühren durch Personaleinsatz
Definition
Indexfonds basieren auf Portfolios, die einen bestimmten Index so genau wie möglich nachbilden. Das bedeutet beispielsweise, dass Unternehmenstitel mit der Gewichtung, die sie im Index haben, gekauft werden.
Die bekanntesten Indizes sind DAX, EURO STOXX, MSCI World.
Ziel
Das passive Fondsmanagement beruht auf der Annahme, dass es langfristig sehr schwierig ist, in einem bestimmten Markt den entsprechenden Index durch aktives Fondsmanagement zu schlagen.
Ziel ist es deshalb, die Wertentwicklung eines bestimmten Index durch möglichst exakte Nachbildung zu erreichen.
Vorteile
- Kostengünstig, weil keine aufwendigen Marktanalysen und weniger Personal erforderlich sind.
- Breitgefächerte Risikostreuung. Vergleichbares durch eine Direktanlage wäre sehr viel teurer.
- Hohe Transparenz bei der Preisbildung
Nachteile
- Wertentwicklung weicht vom Index ab, weil eine exakte Nachbildung häufig nicht möglich ist.
- Da ein Index ein relativ starres Konstrukt ist, kann im Gegensatz zum aktiven Fondsmanagement, nicht zeitnah auf Extrem-Ereignisse reagiert werden.
Die Börsenmärkte unterliegen Schwankungen. Diese nutzen viele Anleger für ihre Anlagestrategie und profitieren vom Cost-Average-Effekt. Was der Cost-Average-Effekt ist und wie er sich bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Sparbeitrag auswirkt, zeigen wir Ihnen mit der Kundeninformation „Cost-Average-Effekt: Kursschwankungen optimal nutzen“.
Investmentfonds investieren ihr Geld in Wertpapiere und erwirtschaften laufende Erträge. So werden Dividenden auf Aktien und Zinsen auf Anleihen gezahlt. Unabhängig, in welche Wertpapiere investiert wird, lassen sich Fonds nach ihrer Ertragsverwendung in ausschüttend und thesaurierend einteilen.
Ausschüttende Fonds
Bei einer Direktanlage zahlen diese Fonds die Erträge direkt an die Anleger aus. In der fondsgebundenen Lebensversicherung werden dagegen von den Erträgen wieder Fondsanteile gekauft. So steigen die Anteile bei gleichbleibendem Kurs. Ausschüttende Fonds haben im Namen häufig den Zusatz DIS oder DIST für „distribution“.
Thesaurierende Fonds
Diese Fonds schütten die Erträge nicht an die Anleger aus, sondern behalten sie ein und reinvestieren sie in das Fondsvermögen. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung hat dies zur Folge, dass die Fondsanteile gleich bleiben und der Kurs steigt. Thesaurierende Fonds haben oft die Abkürzung ACC im Namen für „accumulating“.
Clever Soft
Welche Ertragsverwendung unsere Fonds haben, lesen Sie unter „Stammdaten“ im Fonds-Factsheet. Über unseren "Fondsfinder" von Clever Soft gehen Sie auf den gesuchten Fonds und öffnen die dazugehörige PDF.
Abgeltungsteuer
Auf alle Erträge fällt Abgeltungsteuer an. Wann die Erträge besteuert werden, ist abhängig von der Ertragsverwendung. Bei ausschüttenden Fonds wird die Steuer sofort am Auszahlungstag einbehalten. Bei thesaurierenden Fonds fällt sie erst am Ende des Geschäftsjahres an. Dies betrifft nur die Direktanlage. Für die fondsgebundene Rentenversicherung hat es keine Bedeutung, da hier die Erträge erst bei Auszahlung der Leistung besteuert werden.
Was bringt die Reform des Investmentsteuergesetzes
Der Gesetzgeber behandelt bislang Fondsanleger im Wesentlichen wie Direktanleger: Nur der Anleger wird besteuert, aber nicht der Fonds. Das ändert sich zum 1.1.2018. Wir werden Sie zeitnah informieren, welche Auswirkungen die Reform auf die fondsgebundene Rentenversicherung hat.
Dieses Modell sorgt für das perfekte Zusammenspiel von Wertsicherungsfonds, klassischer Anlage und hochwertiger Investmentfonds. Je nach Kapitalmarktsituation werden die Sparbeiträge für Rente Balance automatisch zwischen diesen Anlageformen umgeschichtet. Die Präsentation zeigt anhand von vier Beispielen, wie die Umschichtung in die drei Töpfe in Abhängigkeit des Garantieniveaus und der Laufzeit erfolgt.
Am 1. Januar 2018 ändert sich das Besteuerungsprinzip für Publikumsfonds. Bislang wird nur der Privatanleger besteuert, aber nicht der Fonds selbst. In Deutschland aufgelegte Fonds müssen erstmalig ab 2018 Steuern in Höhe von 15 Prozent auf deutsche Dividenden, deutsche Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien zahlen. Damit stellt der Gesetzgeber ihre steuerliche Belastung grundsätzlich mit der von ausländischen Fonds und deren Einkünften aus Deutschland gleich. Andere Ertragsarten – wie beispielsweise Zinsen, Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und anderen Wertpapieren, Erträge aus Termingeschäften – sind auf Fondsebene steuerfrei.
Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unter dem Strich nicht. Unabhängig davon, ob der Fonds in Deutschland oder im Ausland aufgelegt wurde, werden zum Ausgleich die Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei der Abgeltungsteuer auf der Anlegerebene teilweise freigestellt: Für Direktanleger in Aktienfonds sind 30 Prozent steuerfrei, in Mischfonds (Aktienquote mindestens 25 Prozent) 15 Prozent.
Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt ab 1. Januar 2018 weg. Wertsteigerungen, die ab 1. Januar 2018 eintreten, sind bei Realisierung grundsätzlich steuerpflichtig. Für die meisten Privatanleger werden die Folgen des Wegfalls durch einen Freibetrag von 100.000 Euro aber deutlich abgemildert.
Werden Fonds in privaten fondsgebundenen Lebensversicherungen auch besteuert?
Ja. Investmentfonds in privaten Lebensversicherungen werden auf der Fondsebene grundsätzlich genauso besteuert wie Fonds ohne Versicherungsmantel. Für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte gelten bei der Besteuerung Sonderregeln.
Besteuerung auf der Fondsebene
- Steuerpflicht auf Fondsebene im Wesentlichen für inländische Dividenden-/ Immobilienerträge
- Die Steuer beträgt 15 % der Bruttodividenden / Immobilienerträge
Besteuerung auf Anlegerebene
- FRV/FLV führen bei Kapitalzahlung zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Der Besteuerung unterliegt der „Ertrag“ (= ausgezahlte Versicherungsleistung abzüglich Summe der Beiträge).
- Bei einer Kapitalauszahlung beträgt die pauschale Steuerbefreiung auf Anlegerebene 15 Prozent der ab dem 01.01.2018 erzielten Erträge aus Investmentfonds.
Beispiel PrivatRente / DirektVersicherung Balance
Gesamte Ablaufleistung: 50.000 €
Summe der Beiträge gesamt: - 30.000 €
Gesamtertrag: = 20.000 €, davon 100% aus Publikumsfonds nach Besteuerung auf Fondsebene
Teilfreistellung 15 % v. 20.000 €: 3.000 €
Unterschiedsbetrag: 17.000 € (20.000€ - 3.000€)
davon stpfl. hälftiger Unterschiedsbetrag: 8.500 €
Was gilt für staatlich geförderte Basisrenten- (Rürup) Verträge?
Für Anleger in staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten ändert sich durch die neuen Steuerregeln nichts. Es gelten bei der Besteuerung Sonderregeln, sofern die Anlage in sogenannten Rürup-Fonds erfolgt.
Was ist ein Rürup-Fonds?
Unter Rürup-Fonds versteht man steuerbefreite Investmentvermögen, die auf Fondsebene nicht besteuert werden, d.h. eine Besteuerung von 15 % auf Dividenden-/Immobilienerträge entfällt. Rürup-Fonds dürfen ausschließlich in staatlich geförderten Rentenprodukten unterlegt sein.
Welchen Rürup-Fonds bietet der Münchener Verein?
Ab 2. Januar 2018 bieten wir den DWS Deutschland, einen steuerbefreiten Fonds für die staatlich geförderte Basisrentenversicherung, an. Es handelt sich hierbei um einen Fonds, der in substanzstarke deutsche Standardwerte (Blue Chips) aus dem DAX-Index unter flexibler Beimischung ausgewählter Small Caps (kleine börsennotierte Unternehmen) und Mid Caps (mittlere börsennotierte Unternehmen) investiert.
Was geschieht, wenn Bestandskunden keinen Fondswechsel vornehmen?
Bestandskunden, die ihre gewählten Fonds beibehalten und in keinen Rürup-Fonds wechseln wollen, müssen mit folgendem rechnen:
- Kunde hat Investmentfonds in seinem Portfolio, die keine Dividenden- und/oder Immobilienerträge erzielen
-> Für den Kunden ergeben sich keine steuerlichen Änderungen. Zinserträge auf Fondsebene sind weiterhin steuerfrei. - Der Kunde hat Investmentfonds in seinem Portfolio, die Dividenden- und/oder Immobilienerträge erzielen
-> Die Steuer auf Fondsebene schmälert den Ertrag. Wir weisen hier darauf hin, dass wir bei Basisrenten-Verträgen für diese Fonds nicht am Steuererstattungsverfahren teilnehmen und somit keine Steuer-Rückvergütungen dem Vertrag zuweisen werden.
FONDSFINDER – ENTSCHEIDEN SIE SELBST ÜBER IHRE FONDSAUSWAHL
Für Ihre Fondspolice können Sie sich ein individuelles Portfolio von bis zu 10 Fonds zusammenstellen. Mit unseren Profi-Tools können Sie ETFs und aktive Fonds analysieren und vergleichen. Mit unserem Fondsfinder finden Sie Ihre optimalen Investmentfonds. Hier finden Sie alle verfügbaren Fonds:
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Ansprechpartner für Ihre Fragen
Sie haben noch Fragen rund um das Thema fondsgebundene Rentenversicherung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
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