Auslandsreise-Krankenversicherung
Weltweit gut und günstig abgesichert
- Top Versicherungsschutz - schon ab 8,40 € jährlich
- Für alle Reisen - bis zu 70 Tage je Auslandsreise
- Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
- Ohne Gesundheitsprüfung und Altersgrenze
Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?
Ein Kreuzbandriss beim Skifahren oder eine plötzliche Magen-Darm-Erkrankung - auch im Urlaub oder auf Geschäftsreise kann es einen erwischen: Einer Untersuchung von YouGov zufolge war jeder vierte Deutsche schon einmal im Ausland krank1 und musste sich behandeln lassen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Auslandsreisen häufig keinen oder nur lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen. Dies gilt insbesondere für längere Auslandsaufenthalte wie Work and Travel, Auslandsstudium oder berufliche Aufenthalte.
Unsere Auslandskrankenversicherung erstattet die Kosten für eine ambulante und stationäre medizinische Behandlung und ärztlich verordnete Medikamente im Urlaub und übernimmt die Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland. Ärztlich verordnete Heilmittel wie Strahlen-, Wärme-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen im Ausland, einschließlich schmerzstillender Zahnbehandlungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sind ebenfalls abgedeckt.
Wir garantieren Ihnen weltweiten Versicherungsschutz für Ihre Reisen - bis zu 70 Tage je Auslandsreise.
Unsere Tarife
Bitte geben Sie zur Berechnung Ihres Jahresbeitrags Ihr Geburtsjahr ein:
Single | Familie |
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100% Erstattung für:
| 100% Erstattung für:
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Weitere Vorteile:
| Weitere Vorteile:
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--,-- € Jetzt abschließen | --,-- € Jetzt abschließen |
Auslandsreisekrankenversicherung - Ihre Vorteile beim Münchener Verein
Mit der Auslandsreisekrankenversicherung des Münchener Verein sind Sie weltweit top versichert und profitieren von vielen Vorteilen:
- Günstig & leistungsstark: Unsere Versicherung gibt es bereits ab 8,40 € für Einzelpersonen bzw. 18,60 € für die ganze Familie
- Weltweit abgesichert: Egal ob Europa, Asien oder USA und Kanada - mit nur einer Versicherung sind Sie für alle Auslandsreisen abgesichert
- Auch für lange Reisen: genießen Sie je Auslandsreise bis zu 70 Tage vollsten Versicherungsschutz
- Bequemer Online-Abschluss: unsere Auslandsreisekrankenversicherung ist noch am Reisetag bis zum Antritt der Auslandsreise abschließbar
- Keine Wartezeit: Sie erhalten sofort alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung auf Ihren Reisen - ohne Selbstbeteiligung
- 24-Stunden-Reise-Notruf an 365 Tagen im Jahr: Im Krankheitsfall erreichen Sie unser Team Tag und Nacht
Für längere Auslandsaufenthalte, wie z.B. für Studenten, Rentner oder Berufstätige, ist eine spezielle Langzeitreiseversicherung erforderlich. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung gilt für alle Ihre vorübergehenden Auslandsreisen, die Sie innerhalb der Vertragsdauer unternehmen. Versichert sind die ersten 70 Tage des Aufenthaltes im Ausland.
Reisekrankenversicherungen Vergleich
Stiftung Warentest / Finanztest vergibt die Note „Sehr gut“ für den Münchener Verein
Im Vergleichstest von 83 Tarifen der Finanztest-Ausgabe 5/2024 wird der Familientarif (502) des Münchener Verein als das preisgünstigste Angebot mit sehr guter Leistung bewertet und speziell für junge Familien empfohlen2.
Auch der Singletarif (501) des Münchener Verein wurde für seinen Versicherungsschutz mit der Note Sehr gut (1,2) ausgezeichnet.
Die Leistungen der Auslandsreise-Krankenversicherung
Als Single- oder Familientarif - für jeden der richtige Versicherungsschutz
Single --,-- € | Familie --,-- € | |
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Einzelperson | Familie | |
Im Tarif Familie besteht Versicherungsschutz für Ehe- und eingetragene Lebenspartner, sowie alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die mit im gemeinsamen Haushalt leben. | ||
Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage | Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung | Krankenversicherungsschutz privat und beruflich für alle Reisen im Jahr bis zu 70 Tage 100% Erstattung |
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Inkl. verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel sowie erstmals während der Auslandsreise ärztlich verordnete Hilfsmittel. Beispiele für Hilfsmittel: Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator in einfacher Ausführung - ausgenommen Sehhilfen, Hörgeräte. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Ärztliche und sonstige medizinische Leistungen in einem Krankenhaus im Aufenthaltsland inkl. Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie provisorischer Zahnersatz und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, wenn medizinisch notwendig. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport aus dem Ausland sowie Rücktransport einer Begleitperson sofern für diese auch Versicherungsschutz im Tarif Auslandsreise besteht. | ||
Bis 64 Jahre | Bis 64 Jahre 8,40 € | Bis 64 Jahre 18,60 € |
65 bis 74 Jahre | 65 bis 74 Jahre 19,80 € | 65 bis 74 Jahre 39,60 € |
Ab 75 Jahre | Ab 75 Jahre 28,20 € | Ab 75 Jahre 59,40 € |
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten wegen eines medizinischen Notfalls oder Tod bis max. 5.000 €. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Bestattung im Ausland bis maximal in Höhe der Kosten für die Überführung. | ||
100% Erstattung | 100% Erstattung | |
Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes. | ||
Ja | Ja | |
Kinderbetreuung versicherter minderjähriger Kinder bei Krankenhausaufenthalt der Eltern oder bei Tod bis zur Rückkehr an den ständigen Wohnort des Verstorbenen. | ||
Ja | Ja | |
Die Behandlung von Frühgeborenen bei einer Frühgeburt wird bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche übernommen. | ||
Ja | Ja | |
Sofern es bei Einreise in das Land keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gibt. | ||
24-Stunden-Reise-Notruf-Service | 24-Stunden-Reise-Notruf-Service Ja | 24-Stunden-Reise-Notruf-Service Ja |
Tarif und Bedingungen | Tarif und Bedingungen Tarif 501 Single (pdf) | Tarif und Bedingungen Tarif 502 Familie (pdf) |
Ihr Jahresbeitrag | --,-- € pro Jahr Online abschließen | --,-- € pro Jahr Online abschließen |
Auslandskrankenversicherung - was ist versichert?
Das ist versichert:
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Zahnärztliche Leistungen (inkl. provisorischem Zahnersatz)
- Such- und Rettungskosten
- Krankenrücktransport und medizinisch notwendiger Transport zum nächsten geeigneten Krankenhaus
- Schutz auf privaten und beruflichen Reisen
- Unterkunft und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus bei stationärer Heilbehandlung des versicherten minderjährigen Kindes (Rooming-In)
Das ist nicht versichert:
- soweit Behandlungen im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren
- für Heilbehandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen
- für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
- für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen
Unsere Produkthighlights:
- Top Versicherungsschutz - schon ab 8,40 € jährlich
- Für alle Reisen (beruflich oder privat) - bis zu 70 Tage je Auslandsreise
- Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
- Ohne Gesundheitsprüfung und Altersgrenze
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Noch am Reisetag bis zum Antritt der Reise abschließbar
- Keine Wartezeit: Sie erhalten sofort alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung - ohne Selbstbeteiligung
- 24-Stunden-Reise-Notruf an 365 Tagen im Jahr
- Versicherungsschutz auf Reisen in jedem Alter
Im Ausland zum Arzt? Beispiele für Krankheitskosten bei Behandlungen im Ausland
Reisen ins Ausland bieten zahlreiche aufregende Möglichkeiten und unvergessliche Erlebnisse, doch sie bringen auch gewisse Risiken mit sich. Insbesondere unvorhergesehene Krankheiten oder Unfälle können schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, wenn ambulante oder stationäre Behandlungen auf Reisen notwendig werden. Eine Auslandskrankenversicherung ist daher unerlässlich, um sich vor den hohen Kosten zu schützen, die im Ausland anfallen können. Sie bietet umfassenden Versicherungsschutz und übernimmt die Kosten für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Notfallversorgung. Wir zeigen Ihnen Beispielfälle, die durch unsere Versicherungen für Singles und Familien abgedeckt sind und wie Sie durch unseren Versicherungsschutz auf Reisen rund um die Uhr bestens geschützt sind.
Während einer Reise in die österreichischen Alpen hatte Christian einen schweren Ski-Unfall und musste sofort operiert werden. Dank seiner Auslandsreise Krankenversicherung wurden die hohen Kosten in der Privatklinik von 15.000€ für die Kreuzband-OP und den anschließenden Krankenhausaufenthalt vollständig abgedeckt. Der Versicherungsschutz ermöglichte ihm, die beste medizinische Versorgung ohne finanzielle Sorgen in Anspruch zu nehmen. Während seines mehrtägigen Krankenhausaufenthaltes konnte sich Christian vollständig auf seine Genesung konzentrieren. Ohne den umfassenden Versicherungsschutz wäre diese Reise für ihn finanziell äußerst belastend gewesen.
Nach einem entspannten Restaurantbesuch im Urlaub in Spanien fühlte sich Petra plötzlich unwohl und bekam starke Magen-Darm-Beschwerden. Glücklicherweise hatte sie eine Auslandsreise Krankenversicherung abgeschlossen, die auch in solchen Fällen greift und die Kosten für Medikamente in Höhe von 500 € übernimmt. Trotz der Unannehmlichkeiten konnte sie rund um die Uhr medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Ihre Reise wurde zwar kurzzeitig unterbrochen, aber dank der Versicherung musste sie sich keine Sorgen um die Kosten machen. Petra erkannte, wie wichtig es ist, sich vor Reisen gut abzusichern.
Während einer Geschäftsreise in die USA und Kanada bekam Thomas plötzlich starke Zahnschmerzen, die sich schnell als Zahnwurzelentzündung herausstellten. Zum Glück hatte er eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, die ihm auch in solchen Notfällen Schutz bietet. So konnte er sofort einen Zahnarzt aufsuchen und die notwendige schmerzstillende Zahnbehandlung erhalten. Die Versicherung übernahm die hohen Behandlungskosten bis zu 1.500 USD/CAD, die in den USA und Kanada üblich sind, vollständig. So konnte Thomas dank des Versicherungsschutz des Münchener Verein seine Reise fortsetzen, ohne sich um finanzielle Belastungen oder eine Selbstbeteiligung sorgen zu müssen.
Während einer Reise nach Kroatien erlitt Paulas Sohn einen Badeunfall und musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dank ihrer Auslandskrankenversicherung konnte Paula rund um die Uhr bei ihrem Kind bleiben, da im Familientarif das Rooming-In durch den Versicherungsschutz abgedeckt war. Die Versicherung übernahm die Kosten von 50 € pro Tag, sodass Paula sich voll und ganz auf die Genesung ihres Sohnes konzentrieren konnte. Der umfassende Versicherungsschutz stellte sicher, dass beide die bestmögliche medizinische Versorgung erhielten. Paula war erleichtert, dass die Versicherung des Münchener Verein in solch einer Notsituation so zuverlässig war.
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Gesundheitlicher Notfall im Ausland - was muss ich beachten?
Unser 24h-Reise-Notruf in der Auslandsreisekrankenversicherung ist an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen ihn unter
+ 49 89 51 52-1522
Das Team des Reise-Notrufs steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie schnell bei Fragen zu reisemedizinischen Informationen und Behandlungen, der Suche nach einem Arzt bzw. Krankenhaus in Ihrer Nähe oder bei der Organisation von Krankenhausaufenthalten sowie erforderlichen Krankenrücktransporten.
Bitte nehmen Sie bei einem Unfall oder einem notwendigen Krankenrücktransport unbedingt vorab Kontakt mit uns auf, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Weitere Infos zu den Leistungen unseres 24h-Reise-Notrufs und zur Abrechnung der entstandenen Kosten finden Sie in unseren FAQ zur Auslandskrankenversicherung.
Sie haben noch Fragen?
Wir sind für Sie da
Unsere Erreichbarkeiten
Telefon: 089 5152 2070
(Mo. - Fr. 08:00 -19:00)
Weitere Informationen zum Lesen
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Urlaubs-Checkliste
Hier finden Sie alles, was Sie für Ihre Reise brauchen.
Häufige Fragen und Antworten
Reichen Sie die Originalbelege nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts bei uns ein. Geben Sie bitte jeweils Ihre Versicherungsnummer an. Für eine schnelle Kostenerstattung sollten die Originalrechnungen
- den Namen der behandelten Person,
- die Krankheitsbezeichnungen,
- die einzelnen ärztlichen Leistungen und
- die einzelnen Behandlungstage enthalten.
Der Schutz dauert zunächst ein Versicherungsjahr. Die Jahrespolice für unsere Reiseversicherungs-Tarife brauchen Sie nur einmal abzuschließen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Versicherungsjahr beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Versicherer eingeht oder nach Wahl des Versicherungsnehmers am Ersten eines späteren Monats und endet nach 12 Monaten.
Die Mitarbeiter des Reise-Notruf-Service unterstützen Sie unter der Rufnummer + 49 89 51 52-1522 u.a. in folgenden Fällen:
- Fragen zu reisemedizinischen Informationen
- Unterstützung bei der Arzt- und Krankenhaus-Suche
- Abgabe einer Kostenübernahme-Garantie gegenüber dem Krankenhaus für Ihre medizinische Behandlung
- Organisation der Betreuung und Rückreise eines minderjährigen versicherten Kindes nach Deutschland, wenn die versicherte Person zurück transportiert wird oder im Ausland verstorben ist.
- Organisation der Betreuung minderjähriger versicherter Kinder während des stationären Aufenthaltes des versicherten Elternteils im Ausland
- Organisation einer Beisetzung im Ausland
- Organisation und Überwachung einer Rück-Überführung an den ständigen Wohnsitz in Deutschland, wenn die versicherte Person während eines Aufenthalts im Ausland verstirbt
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb der EU, sondern grundsätzlich in allen Ländern der Welt, die für Sie Ausland sind. Die Staaten, in denen Sie einen ständigen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, gelten nicht als Ausland.
Da sind Sie ganz flexibel, sogar kurz vor Antritt Ihrer Reise können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung noch abschließen. Als Versicherungsbeginn gilt jedoch immer der 1. des Monates.
Beispiel: Wenn Sie am 15. August in den Urlaub fliegen, können Sie unsere Reisekrankenversicherung noch an diesem Tag (vor Abflug) mit Versicherungsbeginn 01.08. abschließen. Das geht auch online, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschrifteinzugsverfahren abgebucht werden können.
Stiftung Warentest gibt eine generelle Empfehlung für Auslandsreisekrankenversicherungen ab und hält sie auch sinnvoll für Reisen innerhalb der Europäischen Union - aus folgendem Grund: Gesetzlich Krankenversicherte haben bei Reisen häufig keinen oder nur einen lückenhaften Gesundheitsschutz, und müssen die Kosten für eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Rücktransport selbst tragen.
- In Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden Sie nur als Privatpatient behandelt.
- Aber auch in Ländern, in denen das Sozialversicherungsabkommen gilt, behandeln Ärzte Ausländer häufig nur gegen Privathonorar.
Unsere Reisekrankenversicherung bietet einen Top Rundum-Versicherungsschutz in der ganzen Welt: Wir erstatten die Kosten für medizinische Behandlungen und Heilmittel im Ausland und übernehmen die Kosten für den medizinisch erforderlichen Krankenrücktransport nach Deutschland.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns unter 089 5152 2070 an, oder nutzen Sie das Kontaktformular. Unsere Mitarbeiter im Kundenservice helfen Ihnen gerne weiter.
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1Quelle: Assekuranz Info-Portal
www.assekuranz-info-portal.de/presse/versicherungen/2017/08/yougov-studie-versicherungsschutz-im-ausland-krank-im-urlaub-jeder-vierte-musste-im-ausland-schon-einmal-zum-arzt/
2Der Münchener Verein bietet bis zum 65. Lebensjahr das preisgünstigste Angebot. Quelle: Finanztest - Ausgabe 5/2024.