Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Die FörderPflege des Münchener Verein
- Keine Gesundheitsprüfung durch Ausschluss bestimmter Krankheiten
- 60 € staatliche Förderung im Jahr
- Absicherung der häuslichen und stationären Pflege
Warum ist eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung wichtig?
Aktuell gibt es mehr als 2,6 Millionen Pflegebedürftige. Für 2050 rechnen Experten bereits mit der doppelten Anzahl. Schon heute stößt die staatliche Pflegeversicherung an ihre Grenzen und deckt im Pflegefall nur einen Teil der Kosten. Deshalb ist es wichtig selbst vorzusorgen.
Das hat auch der Staat erkannt. Daher fördert er die private Pflegezusatzversicherung mit 60 € im Jahr. Bestimmte Mindestleistungen müssen dafür geboten werden, wie die Absicherung der Pflegegrade 1 -5 sowie Leistungen für die Pflege zu Hause und im Pflegeheim.
Die FörderPflege des Münchener Verein erfüllt diese Anforderungen. Sie erhalten bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 10 € den vollen staatlichen Zuschuss.
Fragen und Antworten zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Ja, zwischen Versicherungsbeginn und Leistungsbeginn liegt eine Wartezeit von 5 Jahren.
Nein, etwaige Vorerkrankungen dürfen für den Vertragsabschluss nicht abgefragt werden und haben daher keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages, den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe. Es gibt einen Annahmezwang.
- Alle über 18-jährigen Versicherten der sozialen und privaten Pflege-Pflichtversicherung sind förderfähig, sofern sie noch keine Pflege- oder Betreuungsleistungen erhalten.
- Diese Personen müssen von den Versicherungsunternehmen aufgenommen werden (Kontrahierungszwang).
- Für die geförderte private Pflege-Zusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
- Der Mindestbeitrag beträgt 15 Euro im Monat, abzüglich der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro ergibt sich ein Mindesteigenbeitrag des Versicherten von 10 Euro im Monat.
- Das Gesetz sieht bestimmte Mindestleistungen vor, ausgehend von einer Leistung in Höhe von 600 Euro bei Pflegegrad 5, davon 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2 und 10 % in Pflegegrad 1. Unser Tarif sieht etwas höhere Leistungen (mindestens 22 Euro Pflegetagegeld in Pflegegrad 5 ) vor
Wenn der Versicherte hilfebedürftig wird, kann er den Versicherungsvertrag bis zu drei Jahre ohne Beitragszahlung ruhen lassen. Während der Zeit des Ruhens besteht kein Leistungsanspruch. Alternativ kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Hilfebedürftigkeit kündigen.
Die Höhe richtet sich primär nach dem vereinbarten Pflegetagegeld und dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Der Beitrag für eine private Pflegezusatzversicherung ist für Männer und Frauen jeweils gleich hoch. Da die Höhe der Prämie vom Lebensalter bei Vertragsschluss abhängt, kann es vorkommen, dass jüngere Versicherte für ihren Mindestbeitrag von 15 Euro eine Leistung angeboten bekommen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5 hinausgeht. Umgekehrt kann es bei älteren Versicherten vorkommen, dass sie einen höheren Eigenanteil als die für die Förderfähigkeit notwendigen 10 Euro zahlen müssen, um auf die vorgeschriebenen Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5 zu kommen.
Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ abgewickelt. Der Versicherungsnehmer bevollmächtigt den Münchener Verein bei Vertragsabschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen. Wir übermitteln der zentralen Stelle für jede versicherte Person alle dafür notwendigen Angaben. Dazu gehören die Antrags- und Vertragsdaten, die Höhe der geleisteten Beiträge sowie eine Bestätigung, dass das Versicherungsverhältnis den gesetzlichen Vorgaben für die Förderfähigkeit entspricht. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an den Münchener Verein aus, der sie dem begünstigten Vertrag gutschreibt. Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist je versicherte Person immer nur ein Vertrag für den denselben Zeitraum förderfähig.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie sich versichern möchten:
- Se müssen in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale bzw. der private Pflegepflichtversicherung) versichert sein und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- bei Vertragsabschluss noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen und zuvor auch noch keine entsprechenden Leistungen bezogen haben
Es gibt keine Altersgrenze nach oben.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Pflege? Hier finden Sie noch mehr Informationen:
Unser Tipp: Mehr Pflegevorsorge mit der Deutschen PrivatPflege
Sie wünschen sich höhere Leistungen als die FörderPflege bietet? Mit der Deutschen PrivatPflege des Münchener Verein ist das ganz einfach. Zusätzlich können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:
- Beitragsbefreiung im Pflegefall
- Weltweite Leistung
- Kapitalleistung bis 10.000 €
Wichtige Informationen zur FörderPflege
Bei Vertragsabschluss dürfen noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden oder bezogen worden sein. Dies ist gesetzliche Vorgabe.
Die Förderung beträgt 5 € monatlich, also 60 € pro Jahr und gilt pro versicherte Person. Es kann nur ein Vertrag beantragt werden. Der Beitrag muss mindestens 15 € monatlich betragen. Hiervon wird die Förderung in Höhe von 5 € abgezogen. In diesem Beispiel verbleibt Ihnen ein Eigenbeitrag von 10 €.
Damit die private Pflegezusatzversicherung die staatliche Förderung erhält, muss sie bestimmte Leistungen bieten. Dazu gehören die Absicherung der häuslichen und vollstationären Pflege sowie die Absicherung in allen Pflegegraden 1 - 5 mit folgenden monatlichen Mindestleistungen:
- 600 € in Pflegegrad 5
- 240 € in Pflegegrad 4
- 180 € in Pflegegrad 3
- 120 € in Pflegegrad 2
- 60 € in Pflegegrad 1
Die FörderPflege des Münchener Verein bietet Ihnen höhere Leistungen. Je nach Eintrittsalter können diese variieren.
Sie erteilen uns zu Vertragsbeginn eine Vollmacht, damit wir die Beantragung der Zulage für Sie übernehmen können. Das macht es für Sie einfach und unkompliziert.
Sie können von der staatlichen Förderung profitieren, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Pflege-Ratgeber
Unser Pflege-Ratgeber bietet Ihnen hilfreiche Informationen rund um das Thema Pflege und zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.