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Kleiner Junge mit Zahnbürste in der Hand lächelt in die Kamera.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Testsieger bei Stiftung Warentest

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
    Für Kieferorthopädie, Zahnerhalt, Zahnprophylaxe und Zahnersatz
  • Kein Mindestalter erforderlich
  • Leistung ab dem ersten Tag

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Das Beste für Ihr Kind ohne finanzielle Belastung

Der Besuch beim Zahnarzt endet für Eltern oftmals ernüchternd: Der Zahnarzt schlägt eine Behandlung für das eigene Kind vor, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlt. Als Eltern möchten Sie das Beste für Ihr Kind, wollen sich aber finanziell nicht übernehmen. So zählen zum Beispiel kieferorthopädische Maßnahmen inklusive Zahnspangen zu den häufigsten Behandlungen für Kinder und Jugendliche und sind oftmals mit hohen Kosten bzw. Zuzahlungen verbunden.

Eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind mit Leistungen für

  • kieferorthopädische Behandlungen,
  • Zahnfüllungen
  • hochwertigen Zahnersatz bei Zahnschäden und
  • Zahnbehandlungen

ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und ist altersgerecht auf die Anforderungen der kleinen Patienten zugeschnitten. Eine solche Versicherung kann auch die Kosten für Zahnvorsorge abdecken, was langfristig finanzielle Belastungen reduziert.

Zahnzusatzversicherung für Kinder - Leistungen im Vergleich

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Bitte wenden Sie sich direkt an die Service Hotline des Münchener Verein.

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  • Zahnbehandlung
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max. 150 € Zahnprophylaxe max. 170 € für Zahnprophylaxe max. 200 € Zahnprophylaxe
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Ausgezeichneter Versicherungsschutz

mit dem mehrfachen Testsieger

Unsere Zahnzusatzversicherung ZahnGesund 100 wurde erneut als Testsieger mit Bestnote "SEHR GUT (0,5)" in einem Vergleich mit 289 Zahnzusatzversicherungen von Stiftung Warentest (06/2023) ausgezeichnet.

Zahnzusatzversicherung im Vergleich

Schon mal nachgerechnet?

Unsere Zahnzusatzversicherung ist unschlagbar und bietet Ihnen als Eltern im Vergleich gewaltige Ersparnisse.


Im Rechenbeispiel mit einer durchschnittlichen Familie können bis zu 600 € pro Jahr eingespart werden. 


Der Zahntarif 85+ des Münchener Vereins stellt eine herausragende Wahl dar, da er erstklassige Leistungen zu attraktiven Kosten bietet.


Viele wichtige Behandlungen werden von der gesetzlichen Versicherung nicht abgedeckt. Die Kinder-Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und ermöglicht es Ihnen, Ihrem Kind die beste zahnmedizinische Versorgung zu bieten, ohne sich finanziell zu übernehmen. Der Zahntarif 85+ des Münchener Vereins kann Ihnen helfen, sowohl bei den Kosten zu sparen als auch eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

1 Berechnung basiert auf der jährlichen Zahlweise des Tarifs 578 mit 442,32 €. Die Berechnung erfolgte anhand zwei Erwachsener (Alter: 35 und 31 Jahre) und zweier Kinder (Alter: 5 und 2 Jahre)
2 jährliche Gesammtsumme liegt bei 456,00 €, bei Auswahl des ZahnGesund 85+ mit jährlicher Zahlweise reduziert sich der Gesamtbeitrag um 3% bzw. auf 442,32 €.
3 mit 170€ PZR

 

Zahnversicherung für Kinder - die Leistungen im Überblick

Eine Kinder-Zahnversicherung sollte sich aus verschiedenen Leistungen zusammensetzen, die bei kleinen Patienten besonders häufig vorkommen:

  • kieferorthopädische Behandlungen, z.B. Zahnspange
  • professionelle Zahnreinigung und Fissurenversiegelung
  • hochwertige Zahnfüllungen für den Zahnerhalt
  • Zahnersatzleistungen bei Zahnunfällen

Die Zahnzusatzversicherung für Kinder des Münchener Verein bietet mit ZahnGesund 100 einen Tarif, der genau diese Leistungen enthält, und damit speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zugeschnitten ist. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zahnvorsorge, die ebenfalls im Versicherungsplan enthalten ist.

Zahnzusatzversicherung: beste Tarife¹ für Ihre Zahngesundheit

  ZahnGesund 75+ --,-- € ZahnGesund 85+ --,-- € ZahnGesund 100 --,-- € Testsieger
Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung Zahnbehandlung (z. B. hochwertige Füllungen) 100 % Erstattung
100 % Erstattung 100 % Erstattung 100 % Erstattung

Wurzel- und Parodontose-Behandlung werden in den Tarifen 577 und 578 ohne GKV-Vorleistung zu 75 % bzw. 85 % erstattet.

bis 75 % Erstattung 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung
  • ZahnGesund 75+: 75 % + 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • ZahnGesund 85+: 85 % + 5 % Upgrade bei geführtem Bonusheft
  • ZahnGesund 100: 100 %
max. 150 € Erstattung max. 170 € Erstattung max. 200 € Erstattung

Wir erstatten Ihnen in allen drei Tarifen 100 %:

  • ZahnGesund 75+: 2 x 75 € pro Jahr
  • ZahnGesund 85+: 2 x 85 € pro Jahr
  • ZahnGesund 100: 2 x 100 € pro Jahr
bis 75 % Erstattung bis 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung

Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen für Kinder bis 18 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u. 

  • ZahnGesund 75+: Bei Unfall, 75 % max. 1.000 €
  • ZahnGesund 85+: Bei Unfall, 85 % max. 2.500 € 
  • ZahnGesund 100: 100% max. 5.000 € 

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.
Die Leistung gilt für KIG 1-5.

bis 75 % Erstattung bis 85 % Erstattung bis 100 % Erstattung

Wir erstatten Kieferorthopädie-Leistungen ab 19 Jahre unter Einbezug der Leistungen (der/Ihrer) gesetzlichen Krankenversicherung. S.u. 

  • ZahnGesund 75+: Bei Unfall 75 % max. 1.000 €
  • ZahnGesund 85+: Bei Unfall 85 % max. 2.500 €
  • ZahnGesund 100: 100 % max. 2.500 €

Die maximalen Leistungshöhen gelten je Altersgruppe und beziehen sich auf die gesamte Vertragsdauer.

Nein Nein bis 200 €

Wir übernehmen die Kosten für Zahnbleaching, wenn dieses von einem Zahnarzt durchgeführt oder angeleitet wird.

max. 75 € Erstattung max. 150 € Erstattung max. 300 € Erstattung

Geleistet wird für schmerzlindernde Maßnahmen während der Behandlung, u.a. auch für Lachgas und Hypnose.

Wenn Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt haben, erhalten Sie ein Leistungs-Upgrade um 5 % für Zahnersatzleistungen.

Auszeichnungen Auszeichnungen GUT (1,8) bei Stiftung Warentest 06/2023 Auszeichnungen SEHR GUT (1,2) bei Stiftung Warentest 06/2023 Auszeichnungen SEHR GUT (0,5) bei Stiftung Warentest 06/2023
Tarif und Bedingungen Tarif und Bedingungen ZahnGesund 75+ (pdf) Tarif und Bedingungen ZahnGesund 85+ (pdf) Tarif und Bedingungen ZahnGesund 100 (pdf)
Ihr Monatsbeitrag --,-- € pro Monat
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Kinder-Zahnzusatzversicherung - was ist versichert?

Das ist versichert:

  • Kieferorthopädie für Kinder (z.B. Zahnspange, Invisalign und Retainer)

  • Zahnbehandlung (z.B. hochwertige Füllungen für die Behandlung von Karies)

  • Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen)

  • Zahnprophylaxe (z. B. Fissurenversiegelung zur Vorbeugung von Karies) und professionelle Zahnreinigung

  • Zahnvorsorge

  • Wurzel- und Parodontose-Behandlung

  • Schmerzlinderungsmaßnahmen (z.B. Akupunktur und Narkose)

  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert, sofern die Behandlung noch nicht angeraten oder begonnen wurde.

  • Ästhetische Korrektur (z.B. Veneers und Bleaching20)

Das ist nicht versichert:

  • Ein fehlender Zahn ist mitversichert. Für alle darüber hinaus fehlenden und nicht dauerhaft ersetzten Zähne besteht kein Leistungsanspruch
  • Für Zahnersatzmaßnahmen bzw. Zahnbehandlungsmaßnahmen und kieferorthopädisch Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn angeraten oder begonnen worden sind, wird nicht geleistet

Unsere Produkthighlights:

  • Testsieger bei Stiftung Warentest
  • Keine Wartezeit
  • Rechnungen online, schnell und ohne Papierkram einreichen
  • Wechselmöglichkeit: Anrechnung der Vorversicherungsdauer möglich
  • Innovative Behandlungstechniken
  • Individuelle Zahnkorrektur
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Einfacher Gesundheitscheck

Rundum-Schutz für kleine Patienten

mit der Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche

Egal ob Zahnspange oder Zahnprophylaxe: Eine Zahnbehandlung für Kinder und Jugendliche kann schnell hohe Kosten mit sich bringen. Vor allem bei Jugendlichen wird oftmals eine kieferorthopädische Behandlung nötig und auch für Zahnersatz hält sich die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse teilweise in Grenzen. Doch was tun, wenn das eigene Kind eine neue Zahnspange aufgrund einer Zahnfehlstellung braucht? Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen bei unserer Zahnzusatzversicherung für Kinder ohne Wartezeit übernommen werden. Damit sind die Zähne Ihrer Kinder bestens versorgt.

Zahnersatzleistungen

Kinder können durch Unfälle Zähne verlieren. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beteiligen sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem Festzuschuss von rund 50 Prozent der Kosten. Hochwertige Materialien und zusätzliche Leistungen durch Zahnärzte und Kieferorthopäden müssen jedoch selbst getragen werden. Mit den Tarifen der Zahnzusatzversicherung für Kinder des Münchener Verein werden diese Kosten minimiert, was für besseren Tragekomfort und ästhetische Lösungen für Kinder sorgt.

Kieferorthopädische Leistungen

Eine kieferorthopädische Behandlung aufgrund von Zahnfehlstellungen ist oft notwendig und kostspielig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für schwere Fehlstellungen bei Kindern (KIG-Stufen 3-5), leichtere Fehlstellungen (KIG 1-2) in der Kieferorthopädie müssen Eltern selbst zahlen. Eine Zahnversicherung für Ihr Kind deckt auch hochwertige Materialien und spezielle Therapien ab, die über die Grundversorgung hinausgehen.

Zahnbehandlungen bei Kindern

Trotz guter Pflege können Milchzähne bei Kindern Karies bekommen. Häufiges Nuckeln der Kleinkinder an zuckerhaltigen Getränken führt oft zu frühkindlichem Karies. Die GKV übernimmt die Kosten für die Behandlung der Kinder mit provisorischen Füllungen. Hochwertigere Behandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, können jedoch teuer sein. Mit einer ergänzenden privaten Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind sind Sie finanziell abgesichert und erhalten die bestmögliche Behandlung.

Prophylaxe gegen Karies

Regelmäßige Zahnpflege und eine professionelle Zahnreinigung sind entscheidend, um Karies zu verhindern. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt diese intensiven Prophylaxe-Maßnahmen gar nicht oder nur zum Teil ab. Zahnvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Versicherung und hilft, langfristig die Zahngesundheit der Kinder zu erhalten. Mit der Kinder-Zahnzusatzversicherung des Münchener Vereins wird diese wichtige Leistung finanziell unterstützt.

Optimaler Schutz

Fissurenversiegelung für gesunde Kinderzähne

Sichern Sie die Zahngesundheit Ihres Kindes mit unserer Kinder-Zahnzusatzversicherung des Münchener Vereins! Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernehmen wir die Kosten für die häufigste Zahnersatzmaßnahme bei Kindern - die Fissurenversiegelung aller Backenzähne, einschließlich der vorderen Backenzähne (Prämolaren). Garantieren Sie eine umfassende Vorsorge und schützen Sie die Zähne Ihres Kindes vor Karies. Schließen Sie jetzt online ab!

Häufig gestellte Fragen zur Kinderzahnversicherung

Die Kasse leistet nur bei schwerwiegenden Fehlstellungen, leichte aber sinnvolle Korrekturen hingegen zahlen Sie aus eigener Tasche. Damit die Zahnspange für die Kleinen nicht zu einer zu großen Belastung wird, entscheiden viele Eltern sich für schonende und schnellere Behandlungen, die ebenfalls nicht Teil der gesetzlichen Regelversorgung sind. Die Zahnversicherung für Kinder ist also gerade im Hinblick auf teure Behandlungskosten als Ergänzung der gesetzlichen Vorsorge sehr zu empfehlen. Aufgrund des jungen Einstiegsalters ist die Kinder-Zahnzusatzversicherung sehr günstig so dass sich diese Vorsorge wirklich lohnt.

Zahnspangen oder kieferorthopädische Operationen gehen mit hohen Kosten einher, die bestens durch die Zahnschutzversicherung abgedeckt sind. Die Zahnpolice sollte auch dann Leistungen vorsehen wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt. Ideal ist eine Zahnversicherung für Kinder, die wichtige Leistungen bündelt und so einen umfangreichen Rundumschutz bietet.

Fehlstellungen des Gebisses sind jedoch noch nicht ausgeprägt und es besteht kein Anlass für eine kieferorthopädische Behandlung. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch das Risiko einer Fehlstellung. Die Zahnversicherung bietet keine Kostenübernahme für Behandlungen, die bereits vor Abschluss der Police angeraten waren - der rechtzeitige Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist also sehr zu empfehlen.

Aus diesem Grund sollte eine Zahnzusatzversicherung Kinder unbedingt frühzeitig abgeschlossen werden, d.h. bevor eine Zahnfehlstellung erkennbar wird und vielleicht schon der erste Besuch beim Zahnarzt bzw. Kieferorthopäden ansteht.

Kinder zwischen 6 und 18 Jahren haben Anspruch auf zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr. Dazu kommen drei Früherkennungsuntersuchungen zwischen 3 und 6 Jahren. Die Krankenversicherungen übernehmen darüber hinaus

  • Kosten für Fissurenversiegelungen der bleibenden Backenzähne
  • Kosten für Beratungen zur Mundhygiene
  • Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich

Kieferorthopädische Korrekturen bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bei einer erheblichen Fehlstellung im Bereich KIG 3-5. Sie erhalten zunächst 80 Prozent der Behandlungskosten und leisten einen Eigenanteil von 20 Prozent. Nach erfolgreich durchgeführter Behandlung überweist die Krankenkasse Ihnen nach Vorlage der Nachweise den Eigenanteil.

Ja, eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann sehr sinnvoll sein. Sie deckt zusätzliche Kosten ab, die durch bspw. eine beim Zahnarztbesuch oder Kieferorthopäde festgestellte Kieferfehlstellung, Zahnersatz oder prophylaktische Maßnahmen entstehen können und für die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse weitere Kosten anfallen. 

Gute Gründe für die Kinder-Zahnversicherung

Mit der Zahnversicherung für Ihr Kind sichern Sie sich wertvolle Zusatzleistungen

  • Kostenerstattungen für Prophylaxeleistungen und Zahnreinigung
  • Leistungen für die Verwendung höherwertiger Materialien bei Füllungen
  • Leistungen für die Fissurenversiegelung aller Backenzähne
  • umfangreiche kieferorthopädische Leistungen auch bei geringen Fehlstellungen
  • Kostenübernahmen für Zahnersatzleistungen, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen

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Telefon: 089 5152 2070
(Mo. - Fr. 08:00 -19:00)

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1 Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung. Es gelten Höchsterstattungsbeiträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).

Bildnachweis: 

Bild von fotolia/Adobe Stock: stock.adobe.com; ©piai