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30.12.2021 | 7:20 min

Ambulante Pflege: Wissenswertes zur häuslichen Pflege

Im Alter möchten viele Menschen ihre gewohnte Umgebung nicht verlassen. Das Zuhause vermittelt Geborgenheit und lässt Erinnerungen lebendig bleiben. Angehörige unterstützen das Wohnen zu Hause nach Kräften, oftmals ist es jedoch nicht so einfach, den beruflichen und privaten Alltag und die Pflege zu bewältigen. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie unter anderem, welche Möglichkeiten der häuslichen Pflege es gibt, was ein ambulanter Pflegedienst leistet und wer für die Kosten aufkommt.

    Was ist ambulante Pflege?

    Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen seinen Alltag nicht mehr allein organisieren kann, ist auf Hilfe angewiesen. Es handelt sich um ambulante Pflege, wenn der Betroffene außerhalb von teil- oder vollstationären Einrichtungen hauswirtschaftlich und pflegerisch versorgt wird. Bei der ambulanten Pflege übernehmen Angehörige, Ehrenamtliche oder professionelle Pflegedienstleister die Versorgung des Pflegebedürftigen. Finanzielle Unterstützung gibt es von der Pflegekasse mit dem Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig vom festgestellten Pflegegrad.

    Ambulante Pflege zu Hause - kurz erklärt

    Die überwiegende Mehrheit der Menschen möchte gerne zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden. Doch was wird unter der „ambulanten Versorgung“ verstanden? Die Unterstützung im Haushalt und bei der Hauswirtschaft? Die Hilfe bei der Körperpflege oder die Vorbereitung und/oder die Verabreichung von Medikamenten?

    Unser Pflegeexperte Rudolf Bönsch erklärt in dieser Folge unserer Pflegeserie, was unter häuslicher Pflege zu verstehen ist, wer zu Hause pflegt, und gibt hilfreiche Tipps, wie ein ambulanter Pflegedienst helfen kann.

    Welche Möglichkeiten gibt es für die ambulante Pflege?

    Jeder Betroffene benötigt abhängig von seiner Pflegesituation Unterstützung in verschiedenen Bereichen. Während der Pflegebedürftige einige Dinge noch selbst erledigen kann, ist bei anderen Maßnahmen Hilfe gefragt. Für die Pflege zu Hause gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich abhängig vom Bedarf kombinieren lassen. 

    Leistungen zur ambulanten Pflege im Überblick:

    • Unterstützung durch die Familie 
    • Unterstützung durch ambulante Pflegedienste
    • Mahlzeitenservice
    • Hausnotruf
    • Putz- oder Haushaltshilfe
    • Ausländische Pflegekräfte
    • 24-Stunden-Betreuung
       

    Was übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?

    Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegende Angehörige. Die professionellen Pflegedienstleister entlasten die Familie und sorgen dafür, dass die Kombination aus Pflege und Beruf gut funktioniert. 

    Die ambulanten Pflegedienste kommen mehrmals wöchentlich oder täglich und übernehmen verschiedene Aufgaben: 

    • Unterstützung bei der Grundpflege wie der Körperpflege und Ernährung
    • Mobilitätstraining
    • Häusliche Krankenpflege wie Gabe von Medikamenten, Wechsel von Verbänden und Injektionen
    • Beratung der pflegenden Angehörigen und der Pflegebedürftigen
    • Hilfe bei der Organisation von Fahrdiensten, Mahlzeitenservice oder Ähnlichem 
    • Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten wie der Wohnungsreinigung oder der Waschen der Wäsche
    • Hilfe bei der Bewältigung des Alltags wie dem Wahrnehmen sozialer Kontakte
    • Beratung pflegender Angehöriger, die die Pflegebedürftigen allein versorgen

    Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?

    Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung übernimmt eine Pflegekraft alle Aufgaben rund um die Pflege.

    Die Pflegekraft wohnt im Haushalt des Pflegebedürftigen und hält pflegenden Angehörigen den Rücken frei. Gemeinsame Unternehmungen, die Betreuung im Alltag und die Begleitung zu Arztbesuchen sowie die Arbeiten im Haushalt sind einige der Aufgaben, um die eine 24-Stunden-Betreuung sich kümmert.

    Welche Leistungen bieten Pflegekräfte aus Osteuropa?

    Viele Angehörige entscheiden sich bei der Betreuung ihrer Lieben für Unterstützung aus Osteuropa, z. B. eine polnische Pflegekraft, die oftmals über eine darauf spezialisierte Agentur vermittelt werden. 

    In der Regel verfügen die Kräfte nicht über eine Qualifikation in der medizinischen Behandlungspflege, sondern übernehmen vor allem unterstützende Tätigkeiten. So hilft die Pflegeperson beispielsweise bei der Körperpflege oder kümmern sich um den Haushalt des Pflegebedürftigen. 

    Gut zu wissen

    Medizinische Pflegeleistungen darf eine Pflegekraft ohne entsprechende Ausbildung nicht übernehmen. Geht es um die Medikamentengabe oder den Wechsel von Verbänden sind diese Aufgaben von einem ambulanten Pflegedienst durchzuführen.

    Wer zahlt für die ambulante Pflege zu Hause?

    Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten, sofern mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.

    Bei der Art der Leistung kommt es darauf an, ob die Pflege zwischen einem ambulanten Pflegedienst und den Angehörigen aufgeteilt ist, oder nur der professionelle Dienstleister die Pflege übernimmt. Folgende Pflegeleistungen sind verfügbar:

    • Pflegesachleistungen
    • Pflegegeld 

    Versorgt der mobile Dienst den Pflegebedürftigen komplett, ohne dass pflegende Angehörige Leistungen übernehmen, erhält der Betroffene Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 können ihren Anspruch geltend machen. Der Dienstleister rechnet in diesem Fall direkt mit der Pflegekasse ab.

    Übernehmen Angehörige die Pflege, erhält der Betroffene Pflegegeld zu seiner freien Verfügung. Er bestimmt selbst über die Verwendung des Geldes. So kann der Pflegebedürftige das Geld an die pflegenden Angehörigen weitergeben. 

    Kümmern sich bei der sogenannten Kombinationspflege Angehörige und ein mobiler Pflegedienst um die pflegebedürftige Person, können die Zahlungen kombiniert werden. Werden die Pflegesachleistungen durch den ambulanten Dienst nicht vollständig ausgeschöpft, kann der Betroffene die nicht abgerufenen Beträge für weitere Unterstützungsangebote in seinem Pflegealltag verwenden. Maximal 40 Prozent der ambulanten Sachleistungen können nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs umgewandelt werden. 

    Höhe der monatlichen Pflegesachleistung

    Die monatliche Pflegesachleistung liegt zwischen 689 Euro bei Pflegegrad 2 und steigt bis auf 1.995 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5. Wer das Pflegegeld zur freien Verfügung erhält, bekommt bei Pflegegrad 2 monatlich 316 Euro sowie 901 Euro bei Pflegegrad 5.

    Pflegegrad
    Monatliches Pflegegeld
    Monatliche Pflegesachleistung

    1

    125 €* 125 €*
    2 316 € 724 €
    3 545 € 1.363 €
    4 728 € 1.693 €
    5 901 € 2.095 €

    Leistungen Stand 2021, * Der Entlastungsbetrag von 125 € kann in Pflegegrad 1 zur Grundpflege verwendet werden, sofern er für Pflegedienstkosten aufgewendet wird.

     

    Einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie im Ratgeberartikel “Ratgeber Pflege - Teil 2: Leistungen der Pflegeversicherung” des Münchener Verein.

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    Wie finde ich den richtigen Anbieter für die ambulante Pflege?

    Von Ihrer Pflegekasse erhalten Sie auf Wunsch eine Liste aller in Ihrer Gegend zugelassenen Pflegedienste. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Ihnen diese Informationen mit einer Preisübersicht der einzelnen Anbieter auszuhändigen. 

    Die Verbraucherzentrale rät, zunächst den Unterstützungsbedarf genau zu definieren. Legen Sie also im Vorfeld fest, für welche Tätigkeiten Sie Hilfe benötigen. Neben gemeinnützigen Trägern gibt es zahlreiche private Anbieter für die mobile Pflege, sodass die Auswahl nicht leicht fällt. Gesetzlichen Vorgaben nach muss der medizinische Dienst der Krankenversicherung MD alle Pflegedienste einmal jährlich genau unter die Lupe nehmen. Die Ergebnisse veröffentlicht die Pflegekasse auf ihrer Webseite in Form von Schulnoten in Transparenzberichten.

    Checkliste, um den richtigen Anbieter für die ambulante Pflege zu finden: 

    • genauen Bedarf festlegen und Unterstützungsleistungen definieren
    • Aufgaben des Pflegedienstes bestimmen
    • Bewertungen der Pflegedienste prüfen, hilfreich sind auch persönliche Erfahrungen 
    • Qualifikation des Pflegedienstes einsehen
    • Transparenzbericht der Pflegekasse für den jeweiligen prüfen
    • persönliches Gespräch, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen
    • Leistungsangebot des Pflegedienstes genau prüfen
    •  Kostenvoranschlag für die erforderlichen Leistungen einholen
    • Organisation und Ablauf prüfen (übernimmt immer die gleiche Pflegekraft den Dienst oder wechseln die Pfleger ständig?)

    Gut zu wissen

    Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs Anspruch auf eine Pflegeberatung, die Betroffene und Angehörige über die verschiedenen Pflegemöglichkeiten informiert. Darüber hinaus gibt es bei der häuslichen Pflege den Anspruch auf einen Beratungsbesuch, bei dem ein Pflegeberater die aktuelle bestehende Pflegesituation beurteilt und wichtige Tipps für die Pflege zu Hause gibt.

    Tipps für den Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst

    Haben Sie sich nach einem Vergleich für einen professionellen Dienstleister entschieden, geht es an den Abschluss des Pflegevertrags. Der Vertrag sollte stets in schriftlicher Form geschlossen werden. Dabei sollten Sie verschiedene Punkte beachten und auch einen Blick ins Kleingedruckte werfen.

    Wichtige Inhalte des Pflegevertrags im Überblick:

    • Vertragspartner ist immer der Pflegebedürftige, nehmen die Pflegedienste hier Angehörige auf, können die Dienstleister von diesen sonst ebenfalls Zahlungen einfordern
    • genaue Beschreibung der durchzuführenden Leistungen sowie der jeweiligen Kosten unter Angabe der Beteiligungen von Kranken- und Pflegekasse
    • ein Kostenvoranschlag mit detaillierten Leistungen
    • Vorlage von Leistungsnachweisen in Kopie 
    • Vorlage von Pflegedokumentationen, die Dokumentation sollte beim Pflegebedürftigen verbleiben 
    • Abschlags- oder Vorauszahlungen sollten nicht vereinbart werden
    • vermeiden Sie die Zahlung per Einzugsermächtigung, sonst verlieren Sie unter Umständen den Überblick über die Abrechnungen
    • Haftung des Pflegedienstes für verursachte Schäden, bei Personenschäden und den Verlust des Wohnungsschlüssels darf die Haftung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt werden, bei Sachschäden können Schäden durch leichte Fahrlässigkeit von der Haftung ausgeschlossen werden
    • Kündigungsfristen: für den Pflegebedürftigen jederzeit, der Pflegedienst sollte mit einer Frist von sechs Wochen kündigen können, so haben Sie Zeit, sich nach Ersatz umzuschauen
    • der Vertrag endet bei Tod des Pflegebedürftigen und ruht bei einem Krankenhausaufenthalt oder dem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung


    Unser Tipp:

    Der Pflegedienst führt eine Pflegedokumentation, die zur Einsichtnahme bei jedem Betroffenen vorliegen sollte. Hier steht genau, welche Leistungen wann erbracht wurden. Bevor am Monatsende die Leistungsnachweise an die Pflegekasse gehen, müssen die Unterlagen vom Pflegebedürftigen unterzeichnet werden. Die Verbraucherzentrale rät, die Papiere vor Unterschrift mit der Pflegedokumentation abzugleichen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

    Fazit – verschiedene Vorteile für die Pflege zu Hause

    Die ambulante Pflege zu Hause bietet für den Betroffenen zahlreiche Vorteile. Er bleibt in seinem gewohnten Umfeld, muss sich nicht auf neue Lebensumstände einstellen und bewältigt den Alltag weiterhin wie gewohnt. Für einige Aufgaben erhält der Pflegebedürftige Unterstützung durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst. Möglich ist auch eine 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft. In vielen Fällen ist die Kombinationspflege ideal, bei der sich Familie und Pflegedienst die Aufgaben teilen. 

    Die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst bietet den Angehörigen mehr Raum und schützt vor einer Überforderung. Zudem stehen die professionellen Pflegedienstleister bei Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung und sorgen so für mehr Sicherheit bei Betroffenen und pflegenden Angehörigen. 

    Natürlich spielen bei der Pflege immer auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Nicht immer reichen die Leistungen der Pflegekasse aus, um die Kosten zu bewältigen und Zuzahlungen werden fällig. Für diese Fälle ist die Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein eine ausgezeichnete Wahl. Verschiedene Pflegegeldtarife ermöglichen eine individuelle Absicherung. 

    Ist die häusliche Pflege aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht mehr möglich, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Wohnen im Alter" welche alternativen Wohnformen es für den Lebensabend gibt.

    Fragen und Antworten zum Thema "Ambulante Pflege"

    Pflegedienste sind berechtigt, verschiedene Kosten wie Miet- oder Fahrzeugkosten als Betriebskosten auf Pflegebedürftige umzulegen. Das gilt für alle Dienstleister, die keine öffentlichen Fördermittel erhalten. 

    Die Tages- und Nachtpflege eignet sich für Pflegepersonen, die zu bestimmten Zeiten nicht von ihren Angehörigen betreut werden können. Gehen Angehörige beispielsweise arbeiten, wird der Pflegebedürftige in einer geeigneten Einrichtung tagsüber betreut. Ist über Nacht keine Pflege möglich, verbringt der Betroffenen die Nacht in einer Nachtpflegeeinrichtung.

    Kümmern sich Angehörige um die Pflege der Betroffenen, übernimmt die Pflegeversicherung Kosten für die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegende Person die Aufgaben vorübergehend nicht übernehmen kann. Die Pflegeversicherung kommt für maximal sechs Wochen jährlich für die Kosten auf, sofern der pflegende Angehörige seit mindestens sechs Monaten die Pflege übernommen hat. Möglich ist auch eine stundenweise Verhinderungspflege.

    Die Kosten für die ambulante Pflege sind abhängig vom Umfang und den Leistungen der professionellen Pflegedienste. Pauschale Beträge lassen sich hier nicht nennen, die Höhe der Kosten variiert in den einzelnen Bundesländern. 

    Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
    Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de
    Caritas: www.caritas.de

    Alle abgerufen am 02.06.2021

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