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22.06.2020 | 6:30 min

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Nur die wenigsten Menschen denken gern darüber nach, was geschehen könnte, wenn sie schwer erkranken und nicht mehr in der Lage sind, eigenständig zu entscheiden oder selbst für sich zu sorgen. Aber selbst für diese schwierigen Situationen können Sie vorsorgen. Am besten schon heute. Mit drei wichtigen Dokumenten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung.

    Was bedeutet Patientenverfügung?

    Patientenverfügung: Sie legen schriftlich fest, welche medizinischen Entscheidungen die behandelnden Ärzte zu treffen haben, wenn Sie als Patient Ihren freien Willen nicht mehr wirksam erklären können, weil Sie z.B. schwer verletzt sind oder im Koma liegen. Diese Patientenverfügung ermöglicht es einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer, Ihre Anweisungen umzusetzen.

    Was bedeutet Vorsorgevollmacht?

    Vorsorgevollmacht: Sie bestimmen schriftlich eine Person, die Sie vertreten soll, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich selbst um Ihre persönlichen, medizinischen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern. Achtung: Ihre Kinder oder Eltern sind nicht automatisch dazu bevollmächtigt.

    Was bedeutet Betreuungsverfügung?

    Betreuungsverfügung: Sie informieren das Betreuungsgericht schriftlich über eine Person Ihrer Wahl, die sich um die Umsetzung Ihrer Anweisungen kümmern soll, wenn Sie selbst es nicht mehr können. Wichtiger Unterschied: Ein Bevollmächtigter kann eigenständig handeln, ein Betreuer unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes. Wenn Sie selbst keinen Bevollmächtigten oder Betreuer bestimmt haben, ernennt das Gericht einen Betreuer. 

    Patientenverfügung: Voraussetzungen, Kosten, Vor- und Nachteile

    Warum sollte man eine Patientenverfügung verfassen?

    Wer selbst darüber bestimmen will, was mit ihm in einem schweren medizinischen Notfall geschieht und sich nicht darauf verlassen möchte, dass ein Arzt die für ihn bestmögliche Entscheidung trifft, der sollte eine schriftliche Patientenverfügung formulieren. Sie verpflichtet den behandelnden Arzt, den Willen des Patienten zu erfüllen.

    3 elementare Gründe für eine Patientenverfügung:


    1. Selbstbestimmung 

    Nichts im Leben lässt sich vorhersehen. Das gilt auch für Schicksalsschläge wie einen plötzlichen Unfall oder eine lang andauernde schwere Krankheit. Sie legen durch ihre Patientenverfügung fest, welche medizinischen Maßnahmen ein Arzt einleiten darf und welche nicht. Sie können z.B. bestimmen, dass Sie im Notfall keine lebenserhaltenden Maßnahmen wie etwa Beatmung oder künstliche Ernährung erhalten.
     

    2. Entlastung der Angehörigen

    Wenn Sie über Ihre medizinische Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, müssen es Ihre Angehörigen in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt tun. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie Ihre Kinder, Geschwister oder Eltern von der Last dieser Entscheidung befreien.
     

    3. Organspenden ermöglichen oder ablehnen

    Mit einer Patientenverfügung lässt sich sicherstellen, dass Ihr Willen auch in dieser Hinsicht garantiert erfüllt wird. Sie können exakt festlegen, ob Sie nach Ihrem Tod keines, eines oder mehrere Organe spenden wollen.

    Was genau sollte in einer Patientenverfügung stehen?

    Damit der behandelnde Arzt Ihren Willen umsetzen kann, sollte Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich sein. Sie sollten daher allgemeine Formulierungen wie „würdevolles Sterben“ vermeiden, da Sie nicht rechtsgültig sind. 

    Experten raten stattdessen, die genauen Behandlungssituationen wie z.B. Krebserkrankung, Schlaganfall oder Hirntod zu nennen, in denen Sie lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen oder auch nicht. Wichtig: Sie sollten in Ihrer Patientenverfügung unbedingt angeben, dass Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung verfasst haben, damit die Ärzte wissen, wer Ihren Willen umsetzen darf.

    Ein kostenloses Muster für eine Patientenverfügung hat z.B. das Bundesjustizministerium. Sie können die dort angebotenen Textbausteine individuell nach Ihren Wünschen zusammenstellen, anschließend das fertige Dokument mit einem Datum versehen und unterschreiben.

    Wer darf eine Patientenverfügung verfassen?

    Ihre Patientenverfügung ist auch dann bereits rechtsgültig, wenn Sie dieses Dokument selbst verfasst haben. Voraussetzung: Sie sind volljährig. 

    Sie können sich aber auch von einem Online-Rechtsdienstleister oder von einem spezialisierten Rechtsanwalt unterstützen lassen. Es ist nicht nötig, dass Sie Ihre Patientenverfügung von einem Notar beglaubigen lassen. Ihre eigenhändige Unterschrift und das Datum genügen.

    Wie aktuell sollte die Patientenverfügung sein?

    Da sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof auch in Detailfragen immer wieder verändert, ist es wichtig, dass Ihre Patientenverfügung jederzeit auf dem aktuellen Stand ist.

    Tipp: Sie sollten Ihre Patientenverfügung regelmäßig überprüfen, bzw. einen Experten mit der Überprüfung beauftragen, damit das Dokument auch Ihren derzeitigen Willen widerspiegelt und seine Rechtsgültigkeit nicht verliert.  

    Wie lange gilt eine Patientenverfügung, lässt sie sich widerrufen?

    Ihre Patientenverfügung gilt solange, bis Sie das Dokument widerrufen oder eine neue Verfügung verfassen. Sie können Ihre Patientenverfügung also jederzeit an die aktuelle Rechtsprechung anpassen, nach Ihren jeweiligen Wünschen verändern, einen anderen Bevollmächtigten einsetzen oder vollständig neu formulieren. Wichtig: Sie müssen auch dieses neue Dokument wieder mit einem Datum versehen und eigenhändig unterschreiben.

    Wie viel kostet eine Patientenverfügung?

    Eine Patientenverfügung ist kostenfrei, wenn man sie selbst verfasst. Spezialisierte Online-Dienstleister bieten diesen Service ab etwa 30 Euro an. Wer sich von einem Anwalt beraten lässt, sollte mit ca. 100 Euro rechnen. Sie können mit der Kanzlei aber auch einen Festpreis vereinbaren. Auch eine notarielle Beglaubigung kostet Geld: Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert.

    Experten empfehlen, die Patientenverfügung ebenso wie die Vorsorgevollmacht zur Sicherheit in das zentrale Vorsorgeregister einzustellen, damit die Verantwortlichen diese Dokumente im Notfall auch finden (www.zvr-online.de). Privatpersonen bezahlen für diesen Service lediglich eine Gebühr von rund 15 Euro.

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen, Kosten, Vor- und Nachteile

    Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht verfassen?

    Sie stellen mit einer Vorsorgevollmacht sicher, dass sich eine Person Ihres absoluten Vertrauens um ihre persönlichen, finanziellen und medizinischen Anliegen kümmert, wenn Sie selbst dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage sind. Sie können Ihren Bevollmächtigten selbst bestimmen und brauchen nicht darauf zu vertrauen, dass das Betreuungsgericht einen geeigneten Betreuer für Sie findet.

    Ihre Kinder, Eltern oder Geschwister sind nicht automatisch Ihre rechtlich Bevollmächtigten, Sie müssen ihnen diese Vollmacht ausdrücklich erteilen.

    Welchen Inhalt sollte Ihre Vorsorgevollmacht haben?

    Bei der Vorsorgevollmacht sollten Sie exakt darlegen, in welchen Bereichen Ihr Bevollmächtigter tätig werden darf: Bankangelegenheiten, Vermögensverwaltung, Vertretung vor Gericht, Behördengänge etc.

    Außerdem können Sie festlegen, ob Ihr Bevollmächtigter allein oder nur gemeinsam mit einem anderen für Sie handeln darf.

    Sie übertragen einem Menschen, dem Sie vollständig vertrauen, das Recht in Ihrem Namen zu handeln. In den meisten Fällen lassen sich Eheleute oder Lebenspartner gegenseitig als Bevollmächtigte eintragen. Viele nennen an zweiter Stelle ihre Kinder, damit sie sich um die Angelegenheiten von Vater oder Mutter kümmern können, wenn diese es aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht mehr können.

    Wer sich nicht sicher ist, dass sich ein Familienmitglied als Bevollmächtigter eignet, sollte lieber eine Betreuungsverfügung verfassen und darin einen Betreuer benennen. Grund: Das Betreuungsgericht kann den von Ihnen genannten Betreuer jederzeit überprüfen, dieses Kontrollrecht hat das Gericht bei einem Bevollmächtigten nicht.

    Gut zu Wissen

    Niemand ist dazu verpflichtet, als Bevollmächtigter tätig zu werden. Sie sollten Ihre Wunsch-Vertreter daher vorher zu deren Bereitschaft befragen und sie die Vorsorgevollmacht unterschreiben lassen.

    Wie schreibt man eine rechtsgültige Vorsorgevollmacht: mit oder ohne Notar?

    Sie können Ihre Vorsorgevollmacht selbst verfassen. Dabei sollten sie stets die Schriftform wählen, das Dokument mit Datum versehen und eigenhändig unterschreiben. Hierbei können Sie – wie auch bei der Patientenverfügung – eine Mustervorlage des Justizministeriums nutzen und diese nach Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen.

    Sie können sich aber auch an einen Internet-Rechtsdienstleister wenden oder einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.

    Es ist nicht nötig, dass ein Notar die Vorsorgevollmacht beglaubigt.

    Wie hoch sind die Kosten einer Vorsorgevollmacht?

    Ihr finanzieller Aufwand hängt davon ab, ob Sie Ihre Vorsorgevollmacht selbst verfassen oder einen Rechts-Experten einschalten.

    Eine selbst geschriebene Vollmacht kostet nichts. Sie sollte das Dokument aber sicherheitshalber für ca.15 Euro beim zentralen Vorsorgeregister deponieren (www.zvr-online.de). Dann weiß auch das Betreuungsgericht Bescheid und braucht keinen Betreuer zu berufen.

    Internet-Rechtsdienstleister verlangen für ihre Arbeit meist eine Pauschale ab ca. 30 Euro.

    Die Kosten für die persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt berechnen sich nach den zeitlichen Aufwand. Sie können aber auch einen Festpreis vereinbaren.

    Betreuungsverfügung: Voraussetzungen, Kosten, Vor- und Nachteile

    Warum sollte man eine Betreuungsverfügung verfassen?

    Die Betreuungsverfügung ist eine Alternative zur Vorsorgevollmacht. Sie eignet sich für all diejenigen, die keine nahen Verwandten oder Vertrauenspersonen haben. In diesem Fall sollten Sie schriftlich eine Person benennen, die das Gericht im Ernstfall als Ihren Betreuer einsetzt. Auf diese Weise verhindern Sie, dass das Betreuungsgericht einen womöglich fremden Betreuer für Sie bestimmt. Der Richter wird Ihren Wunschbetreuer auf seine Eignung zu prüfen.

    Welchen Inhalt sollte Ihre Betreuungsverfügung haben?

    In Ihrer Betreuungsverfügung sollten Sie möglichst detailliert angeben, in welchen Bereichen Ihr Betreuer für Sie tätig werden soll: Gesundheitliche Themen, Vermögensverwaltung, Behördenkontakte etc. Der Betreuer darf diese Angelegenheiten nicht eigenmächtig entscheiden sondern ist verpflichtet, sie im Sinne des Betreuten zu regeln. Das zuständige Gericht überprüft die Arbeit des Betreuers regelmäßig und kann ihn bei Bedarf abberufen.

    Wie schreibt man eine rechtsgültige Betreuungsverfügung: mit oder ohne Notar?

    Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung selbst verfassen, sollten Sie dies unbedingt schriftlich tun, ein Datum angeben und eigenhändig unterschreiben. Auch für Betreuungsverfügungen bietet das Justizministerium ein kostenloses Musterformular an.

    Wer lieber Expertenrat einholen möchte, sollte sich an spezialisierte Online-Dienstleister wenden oder einen Rechtsanwalt beauftragen.

    Es ist nicht nötig, dass ein Notar die Betreuungsverfügung beglaubigt. Experten empfehlen aber, das Dokument im zentralen Vorsorgeregister einzustellen (www.zvr-online.de).

    Wie hoch sind die Kosten für eine Betreuungsverfügung?

    Eine Betreuungsverfügung kostet etwa so viel wie eine Vorsorgevollmacht. Auch hier ist es also günstiger, das Dokument selbst zu verfassen als sich rechtliche Unterstützung zu holen. Eine teure Ausnahme: Das Gericht bestellt den Betreuer, da weder Vorsorgevollmacht noch Betreuungsverfügung vorliegen. Dann verlangt das Betreuungsgericht jedes Jahr mindestens 200 Euro für seine Arbeit – je nach Umfang des zu betreuenden Vermögens. Das gilt auch, wenn Sie selbst Ihren Partner auf Anordnung des Gerichts betreuen.

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    anwalt.de services AG: www.anwalt.de
    Pflege.de: www.pflege.de
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    Wohnen im Alter Internet GmbH: www.wohnen-im-alter.de
    Finanztip: www.finanztip.de

    Alle abgerufen am 17.08.2020.
     

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