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21.03.2023 | 6:00

Pflege im Ausland: Was leistet die Pflegeversicherung?

Den Lebensabend trotz Pflegebedürftigkeit unter Sonne und Palmen verbringen – für viele Menschen ist dies eine verlockende Vorstellung. Tatsächlich kann eine Betreuung im Lieblingsland für Pflegebedürftige eine interessante Alternative zur Pflege in Deutschland sein. Allerdings gibt es vor diesem Schritt einiges zu beachten. Denn nur in bestimmten Fällen können Sie mit Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung rechnen.

    Pflege im Ausland: eine interessante Alternative

    Immer mehr Menschen entscheiden sich, im Alter in ein anderes Land zu ziehen. Die Beweggründe hierfür sind ganz unterschiedlich: Während manche Senioren sich von einem Klimawechsel positive Auswirkungen auf ihre Gesundheit erhoffen, möchten andere näher bei den dort lebenden Kindern sein.

    Oftmals sind auch finanzielle Gründe ausschlaggebend, denn: Pflegebedürftige haben in Deutschland hohe Kosten zu erwarten, für die die Pflegeversicherung nur teilweise aufkommt. In Polen, Tschechien, der Türkei oder Thailand ist Pflege dagegen fast immer deutlich preisgünstiger zu haben, bei vergleichbarer oder – aufgrund eines höheren Betreuungsschlüssels – sogar besserer Pflegequalität.

    Welche Pflegeleistungen gibt es im Ausland?

    Bis vor einigen Jahren galt der Grundsatz, dass Leistungen der deutschen Pflegeversicherung nicht in ein anderes Land „exportiert“ werden können. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2012 hat dies geändert. Demnach sind alle Geldleistungen im Krankheitsfall innerhalb der EU zu erbringen. Dagegen werden Pflegesachleistungen von der deutschen Pflegeversicherung nicht gewährt.

    Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die in den nachfolgenden Abschnitten näher erläutert werden.

    In welchen Ländern wird Pflegegeld gezahlt?

    Um Geld von der deutschen Pflegekasse zu erhalten, kommt es unter anderem darauf an, wo Sie sich vorübergehend oder dauerhaft aufhalten.  

    Pflegegeld: EU, EWR und Schweiz

    Möchten Sie als pflegebedürftige Person Ihren Lebensmittelpunkt in einen der 27 EU-Staaten, ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten) – also der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen – oder in die Schweiz verlegen, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld. Dies wird ihnen von der deutschen Pflegeversicherung (weiter-)gezahlt. In diesem Fall können Sie kein Geld von Ihrem neuen Aufenthaltsstaat beanspruchen.

    Um bei Aufenthalt in einem dieser Staaten Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie weiterhin bei Ihrer Krankenversicherung versichert sein, einen anerkannten Pflegegrad 2,3,4, oder 5 haben und regelmäßige Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI vorweisen können.

    Pflegegeld: Nicht-EU-Ausland

    Bei einem ständigen Wohnsitz in einem anderen Staat wird die Mitgliedschaft in der deutschen Pflegepflichtversicherung beendet, und es ruhen die Leistungsansprüche (§ 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XI) – es sei denn, es besteht ein zwischenstaatliches Abkommen.

    Damit haben Sie auch keine Ansprüche auf Pflegeleistungen der deutschen Krankenversicherung. Das bedeutet, Sie müssen an Ihrem neuen Wohnort selbst eine Versicherung abschließen.

    Wie ist der Bezug von Pflegesachleistungen geregelt?

    PflegesachleistungenWerden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. - je nach Pflegegrad zwischen 724 bis 2.095 € pro Monat (Stand: Februar 2023) - werden von der deutschen Pflegeversicherung bei Aufenthalt in einem anderen Staat nicht erbracht. Sie müssen diese dort beantragen.

    Im EU- beziehungsweise EWR-Ausland und der Schweiz können Sie das jeweilige Sozialversicherungssystem beanspruchen. Beziehen Sie von dort Sachleistungen, wird kein PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld mehr von der Pflegekasse der Deutschen Krankenversicherung gezahlt. Der Grund hierfür ist die EU-Verordnung 1408/71 zum Export von Sozialleistungen, die einen gleichzeitigen Bezug von Geld- und Sachleistungen ausschließt.

    Eine Ausnahme gilt bei vorübergehenden Aufenthalten von bis zu sechs Wochen
    (s. weiter unten).

    Gut zu wissen

    Wenn Sie bereits vor Ihrem Wohnortwechsel pflegebedürftig waren, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie Geldleistungen aus der deutschen Pflegekasse oder Pflegesachleistungen vom Aufenthaltsstaat in Anspruch nehmen möchten.

    Ansprüche nach Aufenthaltsdauer

    Neben der Wahl des Ortes spielt die Aufenthaltsdauer beim Bezug von Leistungen eine wichtige Rolle.

    Aufenthalt von bis zu sechs Wochen

    Halten Sie sich maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr außerhalb von Deutschland auf, haben Sie weiterhin vollen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das betrifft sowohl das Pflegegeld als auch Pflegesachleistungen. Auch kombinierte Leistungen sind in diesem Fall möglich. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Staat Sie sich in dieser Zeit aufhalten.

    Aufenthalt von mehr als sechs Wochen

    Halten Sie sich länger als sechs Wochen in einem anderen Staat auf, ohne Ihren Wohnsitz dauerhaft dorthin zu verlegen, haben Sie nur dann Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn eine innerstaatliche Regelung besteht. Im Allgemeinen ist dies innerhalb von EU-Staaten der Fall. Fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer Pflegekasse nach, ob Sie in diesem Fall Leistungen erwarten können.

    Dauerhafter Aufenthalt

    Ist Ihr neuer Lebensmittelpunkt in einem Staat der EU, des EWR oder in der Schweiz, haben Sie weiterhin Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 2 oder höher. Zu beachten ist, dass die deutsche Pflegekasse Ihren Anspruch in regelmäßigen Abständen überprüft.

    Was ist bei der Pflegeform im Ausland zu beachten?

    Auch außerhalb Deutschlands stellt sich die Frage, ob eine Betreuung im häuslichen Umfeld oder in einer Einrichtung am sinnvollsten ist. Die Möglichkeiten und Alternativen sollten Sie möglichst schon vorher genau abwägen, um die richtige Lösung für sich zu finden.  

    Ambulante Pflege

    Liegt der neue Lebensmittelpunkt bei der Familie, liegt es nahe, dass Angehörige die Betreuung übernehmen oder mit einbezogen werden. Auch ohne Familienanschluss kann eine ambulante Pflege sinnvoll sein. Wichtig ist, dass eine geeignete Pflegefachkraft zur Verfügung steht.

    Tipp

    Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt ist ein Pflegehotel eine gute Möglichkeit der Betreuung. Viele Reiseveranstalter und touristische Regionen bieten inzwischen entsprechende Unterkünfte an. Weiterführende Informationen und Angebote finden Sie hier.

    Stationäre Pflege

    Stationäre Einrichtungen sind eine Option, wenn eine intensivere Pflege nötig wird. In der Regel sind die Kosten in ausländischen Pflegeheimen deutlich geringer als in Deutschland. Gleichzeitig stehen aufgrund eines besseren Personalschlüssels oft mehr Pflegekräfte und mehr Zeit für Pflegebedürftige zur Verfügung. Allerdings sollten Sie schon im Vorfeld klären, ob eine sprachliche Verständigung möglich ist.

    Seniorenresidenzen

    Sind Sie noch rüstig, kann der Einzug in eine Seniorenresidenz reizvoll sein. Steigt der Betreuungsbedarf, können Sie auf die medizinische Versorgung vor Ort zurückgreifen und trotzdem dort wohnen bleiben. Insbesondere in Polen und Thailand sind Seniorenresidenzen oft günstiger als in Deutschland und ermöglichen gehobenes Wohnen im Alter.

    Tipp

    Auf zahlreichen Online-Portalen sowie bei deutschen Konsulaten beliebter Ferienregionen können Sie sich über (deutschsprachige) ambulante Pflegedienste, Pflegeheime und Seniorenresidenzen informieren. Weitere klassische und alternative Wohnformen im Alter in Deutschland finden Sie in unserem Artikel "Wohnen im Alter - klassische und alternative Wohnformen im Alter".

    Was kostet Pflege in anderen Ländern?

    Auch in den einzelnen Ländern gibt es große Preisunterschiede. Meist sind jedoch die Pflegekosten deutlich niedriger als in Deutschland.

    Ein Beispiel: Bei einem Pflegegrad 2 ist in einem deutschen Pflegeheim für die stationäre Pflege mit monatlichen Kosten von circa 2.600 € zu rechnen. In Thailand würde die Pflege nur etwa 1.800 € und in Osteuropa (Polen, Tschechien oder Ungarn) nur 1.400 € kosten.

    Geld (je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 €*) würden Sie nur für die häusliche Pflege im europäischen Ausland, einem EWR-Staat und der Schweiz erhalten. Alternativ sind Pflegesachleistungen ebenfalls nur bei Aufenthalt in einem dieser Staaten möglich.

    Trotz der gegenüber Deutschland deutlich geringeren Kosten muss damit in der Regel ein Großteil der Pflegekosten oft aus eigener Tasche bezahlt werden.

    *Stand: Februar 2023

    Die private Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein schützt Sie auch bei langfristigen und dauerhaftem Auslandsaufenthalt vor hohen Pflegekosten.

    Das zusätzliche Pflegetagegeld ermöglicht auch jüngeren Pflegebedürftigen, endlich einmal Urlaub zu machen und die Pflege zu finanzieren. Informieren Sie sich am besten noch heute über die verschiedenen Schutzpakete und ausgewählte Pflegegeldtarife.

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    Pro und Contra Pflege im Ausland

    Es kann viele Vorteile haben, sich einen Pflegeplatz außerhalb von Deutschland zu suchen. Allerdings kann diese Entscheidung auch Nachteile mit sich bringen. Daher ist es sinnvoll, Pro und Contra vorher genau abzuwägen.

    Mögliche Vorteile:

    • Bei angenehmem Klima und in schöner Landschaft lässt sich der Lebensabend angenehm gestalten.
    • Die Pflegekosten sind meist niedriger als in Deutschland.
    • Aufgrund des Betreuungsschlüssels steht oft mehr Personal für Pflegebedürftige zur Verfügung.

    Mögliche Nachteile:

    • Mögliche Sprachbarrieren erschweren die Verständigung.
    • Das Leben in fremder Umgebung kann manchmal zur Einsamkeit führen.
    • Nicht in allen Regionen und Einrichtungen sind deutsche Standards zu erwarten.

    Fazit: Eine Pflege im Ausland sollte gut abgesichert werden.

    • Die Pflege in einem anderen Staat kann eine interessante Alternative zur Pflege in Deutschland sein. Zu den Vorteilen zählen vor allem niedrigere Kosten und eine oftmals bessere Betreuung durch mehr Personal.  
    • Ein Anspruch auf vollständige Pflegeleistungen besteht nur bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen. Bei längeren Aufenthalten ruht der Anspruch auf Pflegeleistungen der deutschen Pflegeversicherung.
    • Pflegegeld wird nur bei einem Aufenthalt in einem EU-Land, des EWR und der Schweiz gezahlt. Pflegesachleistungen werden von der deutschen Pflegeversicherung nicht erbracht.
    • Dadurch können große Lücken bei der Finanzierung der Pflege entstehen. Die private Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein erbringt auch Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt und hilft so, eine Pflegebedürftigkeit im Lieblingsland zu finanzieren.

    Fragen und Antworten zum Thema "Pflege im Ausland"

    Anspruch auf Geldleistungen haben Sie innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Außerhalb dieser Staaten ruhen die Leistungsansprüche aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein zwischenstaatliches Abkommen besteht.

    Als Pflegebedürftiger im Ausland können Sie nur PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld oder PflegesachleistungenWerden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. beziehen - es sei denn, Sie halten sich maximal sechs Wochen im Kalenderjahr in einem anderen Staat auf. Ansonsten ist ein doppelter Leistungsbezug nicht möglich. Wichtig ist daher, dass Sie sich rechtzeitig entscheiden, ob sie Geldleistungen aus Deutschland oder Sachleistungen nach ausländischem Recht beanspruchen wollen.

    Auch mit Pflegegrad können Sie auswandern. In diesem Fall sollten Sie Ihre Pflegekasse rechtzeitig informieren, um weiterhin PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld zu erhalten. Werden Sie im EU-Ausland pflegebedürftig, können Sie im Gastland einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser wird dann von der zuständigen Behörde an die deutsche Krankenkasse weitergeleitet.

    Ein Anspruch auf PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld besteht, wenn Sie Ihren Wohnsitz vorübergehend oder dauerhaft in einen der 27 EU-Staaten, ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EU, Liechtenstein, Island, Norwegen) oder in die Schweiz verlegen. In diesem Fall können Sie jedoch kein Geld von Ihrem neuen Aufenthaltsstaat beanspruchen.

    Bis vor einigen Jahren konnten Leistungen der deutschen Pflegeversicherung nicht in ein anderes Land „exportiert“ werden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 2012 hat diesen Grundsatz geändert. Seitdem sind alle Geldleistungen im Krankheitsfall innerhalb der EU zu erbringen. Sachleistungen der deutschen Pflegeversicherung werden dagegen nicht gewährt.

    Auswandern-Handbuch.de: www.auswandern-handbuch.de
    Bundesamt für Soziale Sicherung: www.bundesamtsozialesicherung.de
    Deutsche-im-Ausland.de: www.deutsche-im-ausland.org
    Pflege.de: www.pflege.de
    Transparent-beraten.de: www.transparent-beraten.de 
    Wohnen-im-Alter.de: www.wohnen-im-alter.de

    abgerufen am: 16.02.2023

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