Ratgeber Pflege - Teil 2: Leistungen der Pflegeversicherung
Im Pflegefall haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Welche Unterstützung Sie von der Pflegekasse erhalten, ist abhängig vom Pflegegrad und der Art der Pflege. In unserem Ratgeber Pflege haben wir einen Überblick über die verschiedenen Hilfsleistungen für Sie zusammengestellt.
- PflegegeldPflegebedürftige, die beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn zu Hause gepflegt werden, erhalten ein Pflegegeld dient der Finanzierung der häuslichen Pflege durch Angehörige.
- PflegesachleistungenWerden Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld von zugelassenen ambulanten Pflegediensten gepflegt, fließt die Pflegesachleistung. erhalten professionelle Pflegedienste für die ambulante Pflege zu Hause.
- die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für teilstationäre und stationäre Pflegeleistungen.
- Kosten für Verpflegung und Unterbringung trägt der Pflegebedürftige.
- die Pflegekasse beteiligt sich an Umbaumaßnahmen in der Wohnung.
Wissenswertes zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung zeigen, dass der Anteil älterer Menschen in den kommenden Jahren in Deutschland deutlich zunehmen wird. Mit dem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Einen Teil der Kosten für die Pflegebedürftigkeit übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
Abhängig vom festgestellten Pflegegrad bezuschusst die Pflegeversicherung Kosten für die Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte. Die Pflege findet entweder ambulant in der häuslichen Umgebung oder stationär in einer geeigneten Einrichtung statt.
Anspruch auf die Leistungen haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad, die ihren Alltag aufgrund einer Krankheit, Behinderung, Demenz, oder psychischen Erkrankung nicht mehr allein bewältigen können.
In welcher Form Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, hängt von der Pflegeform ab:
- Für die ambulante Pflege zu Hause erhält der Pflegebedürftige Pflegegeld.
- Übernimmt ein professioneller ambulanter Pflegedienst die Unterstützung, zahlt die Pflegekasse eine Pflegesachleistung direkt an den Pflegedienst.
- Teilen sich Angehörige, Freund und Nachbarn die Pflege mit einem professionellen Dienstleister, ist eine Kombination beider Leistungen möglich.
Welche Pflegeformen gibt es?
Die meisten Menschen werden diese Frage ad hoc mit „zu Hause oder in einem Heim“ beantworten. Dazwischen gibt es jedoch noch eine Vielfalt an Pflegemöglichkeiten, die im Grunde genommen die Aspekte „Wohnen und Pflege“ miteinander kombinieren.
Unser Pflegeexperte Rudolf Bönsch ist dieser Frage nachgegangen und beschreibt in diesem Video, wie und wo Pflege stattfinden kann, welche Kosten damit verbunden sind und wie sie sich finanzieren lassen.
Leistungen für die Pflege zu Hause (ambulante Pflege)
1. Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld, sofern sie von Angehörigen, Freunden oder anderen privaten Personen zu Hause betreut werden. Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld nur bei einer häuslichen Pflege direkt an die zu pflegende Person aus. Der Pflegebedürftige entscheidet selbst über die Verwendung des Geldes.
2. Pflegesachleistungen
Nicht immer bewältigen Angehörige und Freunde die umfassenden Pflegeleistungen. In diesen Fällen springt ein professioneller Pflegedienst ein, der ambulante Tätigkeiten im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen übernimmt. Die Dienstleister unterstützen vor allem bei der sogenannten Grundpflege, also der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes werden als Pflegesachleistungen bezeichnet. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
Pflegegrad | Monatliches Pflegegeld, | Monatliche Pflegesachleistung, |
---|---|---|
1 | 125 €* | 125 €* |
2 | 316 € | 724 € |
3 | 545 € | 1.363 € |
4 | 728 € | 1.693 € |
5 | 901 € | 2.095 € |
Leistungen Stand 2018/2019, * Der Entlastungsbetrag von 125 € kann in Pflegegrad 1 zur Grundpflege verwendet werden, sofern er für Pflegedienstkosten aufgewendet wird.
Pflege zu Hause
Die überwiegende Mehrheit der Menschen möchte gerne zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung gepflegt werden. Doch was wird unter der „ambulanten Versorgung“ verstanden? Die Unterstützung im Haushalt und bei der Hauswirtschaft? Die Hilfe bei der Körperpflege oder die Vorbereitung und/oder die Verabreichung von Medikamenten?
Unser Pflegeexperte Rudolf Bönsch erklärt in dieser Folge unserer Pflegeserie, was unter häuslicher Pflege zu verstehen ist, wer zu Hause pflegt, und gibt hilfreiche Tipps, wie ein ambulanter Pflegedienst helfen kann.
Leistungen für die Pflege in einem Pflegeheim (stationäre Pflege)
1. Kurzzeit-Pflege – ergänzt die ambulante Pflege
Nach einem Unfall, einer Operation oder einer schweren Krankheit ist der Betroffene unter Umständen vorübergehend auf ganztägige Unterstützung angewiesen. Für diese Fälle ist die Kurzzeitpflege geeignet, die dem Pflegebedürftigen für maximal 56 Tage jährlich zusteht. Ab dem Pflegegrad 2 können diese Leistungen in Anspruch genommen werden.
Bei der Kurzzeitpflege wird der Betroffene in einer vollstationären Kurzzeit-Pflegeeinrichtung untergebracht und betreut. Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlt der Pflegebedürftige aus eigener Tasche, die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse. Bezahlt die Pflegeversicherung bereits Pflegegeld, wird der Betrag während der Kurzzeitpflege um die Hälfte gekürzt.
Wer Angehörige oder Freunde pflegt, weiß, wie anstrengend diese Aufgabe sein kann. Die Kurzzeitpflege ist daher auch eine ausgezeichnete Möglichkeit, stark eingebundenen Angehörigen eine Ruhepause zu verschaffen.
2. Teilstationäre Pflege – ergänzt die ambulante Pflege
Wenn der Pflegebedürftige nur zeitweise, etwa nur tagsüber oder nachts, in einer Pflegeeinrichtung betreut wird, handelt es sich um teilstationäre Pflege. Auch die notwendige Beförderung des Betroffenen von seiner Wohnung zur Einrichtung und zurück ist Bestandteil der teilstationären Pflege. Die Pflegeversicherung kommt für die pflegebedingten Kosten auf, weitere Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung zahlt der Betroffene selbst.
3. Vollstationäre Pflege
Gibt es keine Möglichkeit, den Pflegebedürftigen zu Hause oder teilstationär zu betreuen, kommt eine vollstationäre Pflege in Frage. Die stationäre Pflege kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Betroffene wegen einer Demenz nicht mehr allein bleiben kann oder die Gefahr besteht, dass er sich selbst verletzt. Bei Unterbringung in einem zugelassenen Pflegeheim haben Pflegebedürftige den vollen Leistungsanspruch. Dennoch fallen für den Betroffenen bei dieser Pflegeform weitere Kosten für die Verpflegung und Unterbringung an. Unter Umständen legt der Betreiber weitere Kosten auf die Pflegebedürftigen um.
Pflegegrad | Kurzzeitpflege | Teilstationäre Pflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|
1 | - | - | 125 € |
2 | 1.774 € | 689 € | 770 € |
3 | 1.774 € | 1.298 € | 1.262 € |
4 | 1.774 € | 1.612 € | 1.775 € |
5 | 1.774 € | 1.995 € | 2.005 € |
Leistungen Stand 2018/2019
Leistungen für Pflegehilfsmittel
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Zu unterscheiden ist dabei zwischen Verbrauchsmitteln und technischen Hilfsmitteln.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
In der Pflege werden Produkte wie Einmalhandschuhe aus hygienischen Gründen nach der Verwendung entsorgt. Dazu kommen weitere Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen oder Inkontinenzartikel, die im Laufe der Zeit verbraucht werden. Die Pflegeversicherung zahlt für die Verbrauchsmittel bis zu 60 Euro monatlich.
Technische Hilfsmittel
Gerade in puncto Mobilität bedeutet die Pflege eine hohe körperliche Belastung für den Pflegenden. Rollstühle, Pflegebetten oder Badewannenlifter und Notrufsysteme sind wichtige Hilfsmittel zur Bewältigung der täglichen Pflege, die in der Regel leihweise bereitgestellt werden. In einem Pflegemittelverzeichnis listen die Pflegekassen die verfügbaren technischen Hilfsmittel auf.
Förderung von Pflege-Wohngemeinschaften
Um im Alter selbstbestimmt zu leben, eignen sich alternative Wohnformen für Senioren wie ambulant betreute Wohngruppen oder Mehrgenerationenhäuser. Die Pflegeversicherung unterstützt die Gründung einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft mit 2.500 Euro für jede pflegebedürftige Person. Maximal übernimmt die Pflegekasse 10.000 Euro für die Neugründung einer solchen WG. Die Förderung gewährleistet einen altersgerechten und barrierefreien Umbau der Wohnung.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Bei einer Pflege im häuslichen Umfeld ist guter Rat teuer, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen ausfällt. Für diese Fälle gibt es die Verhinderungspflege. Die Pflegekasse übernimmt für längstens sechs Wochen jährlich die Kosten für eine Ersatzpflegekraft oder die Kosten für die vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Betroffenen seit mindestens sechs Monaten gepflegt hat und eine Einstufung in Pflegegrad 2 besteht. Für die Verhinderungspflege stehen jährlich maximal 1.612 Euro zur Verfügung.
In unserem Artikel "Verhinderungspflege: Was bietet die Ersatzpflege?" erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Eine Umgestaltung der häuslichen Umgebung ist oftmals notwendig, um eine ambulante Pflege daheim zu gewährleisten. Die Pflegekasse übernimmt in bestimmten Fällen bis zu 4.000 Euro für Anpassungsmaßnahmen. Wichtig ist, dass die Maßnahme dazu dient, die häusliche Pflege zur ermöglichen und zu erleichtern.
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes können Sie über unsere private Pflegezusatzversicherung Deutsche PrivatPflege eine Einmal-Leistung von bis zu 10.000 € erhalten.
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Fazit - Leistungen der Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet im Pflegefall eine solide Grundversorgung. Die Leistungen staffeln sich nach der Art der Pflege und dem Pflegegrad und decken alle Bereiche von der häuslichen Pflege über die teilstationäre bis zur stationären Pflege ab. Mit der Verhinderungspflege werden auch die Bedürfnisse pflegender Angehöriger berücksichtigt.
Dennoch reichen die gesetzlichen Unterstützungen nicht aus, um die Kosten im Pflegefall vollständig zu decken – bei den Betroffenen verbleibt ein Eigenanteil. Neben den alltäglichen Aufgaben rund um die Pflege haben Angehörige unter Umständen also finanzielle Probleme zu bewältigen. Die ergänzende Absicherung über eine Pflegezusatzversicherung des Münchener Verein ist ideal, um sich vor einem hohen Eigenanteil zu schützen.
Lesen Sie auch: Ratgeber Pflege - Teil 1: Wissenswertes für den Pflegefall | Teil 3: Was kostet Pflege? Wer trägt die Kosten? Wie lässt sich Pflege finanzieren?
Bundesministerium für Gesundheit: www.bundesgesundheitsministerium.de
Pflege.de: www.pflege.de
Pflege-Ratgeber Münchener Verein: www.muenchener-verein.de
Alle abgerufen am 3.11.2020.
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