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Bonusheft: Funktion, Vorteile und Zuschüsse

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt kommen Ihrer Zahngesundheit zugute. Sie sind auch bares Geld wert, denn mit dem Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen sichern Sie sich wertvolle Zuschüsse für später notwendige Zahnersatz-Behandlungen - vorausgesetzt, Sie führen das Dokument regelmäßig. Erfahren Sie hier, wie das Bonusheft genau funktioniert, was Sie dabei beachten sollten und welche Vorteile es noch hat.

    Was ist das Bonusheft und warum ist es wichtig?

    Das Bonusheft ist ein Dokument, das Sie bei Ihrem Zahnarzt beziehungsweise Ihrer Zahnärztin erhalten. Jeder gesetzlich versicherte Patient hat Anspruch darauf. Darin bestätigt die Zahnarztpraxis die von Ihnen wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen. 

    Das Dokument ist aus mehreren Gründen wichtig:

    • Das Bonusheft erinnert Sie an den regelmäßigen Zahnarztbesuch und fördert somit indirekt die Gesunderhaltung Ihrer Zähne und die Früherkennung von Zahnerkrankungen. 
    • Für die Krankenkasse dient das Heft als Nachweis, dass Sie regelmäßig eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung wahrgenommen haben. 
    • Durch diesen Nachweis können Sie als Patient den gesetzlichen Festzuschuss für spätere notwendige Behandlungen, wie zum Beispiel Zahnersatz, erhöhen und damit Ihren Eigenanteil senken. 
    • Für Zahnärzte ist das Bonusheft ebenfalls bedeutsam, da es die Patienten zu regelmäßigen Untersuchungen motiviert und so die Vorsorge fördert. Dies ermöglicht es ihnen, mögliche Zahnerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

    Hintergrund: 

    Das Bonusheft wurde 1989 durch das sogenannte „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Sinn und Ziel ist war, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken und sie zu motivieren, regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge zu gehen. Dies hilft nachweislich, Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Damit sparen die gesetzlichen Krankenkassen langfristig Kosten. Als "Gegenleistung" erhalten gesetzlich Versicherte bei späteren Behandlungen einen finanziellen Bonus.

    Wie funktioniert das Bonusheft?

    Das Bonusheft funktioniert ganz einfach: Sie nehmen es zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung mit und legen es bei der Anmeldung vor. Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten ein spezielles Vorsorgeprogramm. Daher kreuzt die Zahnarztpraxis bei ihnen das Feld "Individualprophylaxe" an. Bei Erwachsenen erfolgt dagegen ein Eintrag im Feld "Zahnärztliche Untersuchung". Anschließend trägt die Praxis das Datum des Besuchs ein und dokumentiert dies einer Unterschrift oder einem Stempel

    Seit 2022 kann der Nachweis über den Zahnarztbesuch auch in der elektronischen Patientenakte festgehalten werden. 

    Regelmäßige Zahnarztbesuche

    Für eine Erhöhung des Festzuschusses reichen gelegentliche Zahnarztbesuche nicht aus. Vielmehr müssen Sie Ihr Bonusheft regelmäßig führen, das bedeutet: Als Erwachsener müssen Sie den Zahnarztbesuch einmal im Kalenderjahr über einen längeren Zeitraum nachweisen. Für Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr ist eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung einmal pro Kalender-Halbjahr vorgesehen. 

    Eine einmalige Lücke ist erlaubt

    Bei Lücken im Bonusheft besteht kein Anspruch auf den sogenannten kleinen Bonus nach fünf Jahren. Sie müssen dann erst wieder die Kontrolltermine der vergangenen fünf Jahre lückenlos nachweisen. 

    Etwas anders sieht die Regelung für den sogenannten großen Bonus nach 10 Jahren aus. Innerhalb des 10 Jahres-Zeitraums kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung für den höheren Festzuschuss ausnahmsweise ohne Folgen bleiben. Sie müssen dies jedoch gegenüber Ihrer Krankenkasse ausreichend begründen. 

    Sonderregelungen im Jahr 2020

    Eine Sonderregelung betrifft die Corona-Pandemie: Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 nicht bei der Zahnvorsorge waren, verlieren dadurch nicht ihren vollständigen Bonusanspruch. Auch bei Erwachsenen, die im Kalenderjahr 2020 die Zahnvorsorgeuntersuchung versäumt haben, besteht weiterhin der vollständige Bonusanspruch, sofern sie die Untersuchungen für die anderen vier beziehungsweise neun Jahre nachweisen können.

    Vorteile eines geführten Bonushefts

    Ein sorgfältig geführtes Bonusheft motiviert Sie als Patienten, regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge zu gehen. Mit einer jährlichen oder halbjährlichen Prophylaxe tun Sie viel für Ihre Zahngesundheit. Darüber hinaus ist das Bonusheft beim Zahnarzt auch bares Geld wert, denn Sie profitieren mit dem zusätzlichen Zuschuss auch von einer höheren Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

    Bei den Zuschüssen werden zwei Stufen unterschieden:

    Wenn Sie Ihr Bonusheft regelmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos geführt haben, erhöht sich der gesetzliche Festzuschuss zum Zahnersatz seit dem 1. Oktober 2020 um 10 %, und zwar von 60 auf 70 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. 

    Können Sie regelmäßige Kontrolluntersuchungen über einen Zeitraum von 10 Jahren nachweisen, profitieren Sie von einem höheren Zuschuss. In diesem Fall steigt der Zuschuss der Krankenkasse seit Ende 2020 sogar um 15 %, und zwar von 60 auf 75 %.

    Beispiel: Geld sparen mit dem Bonusheft

    Folgendes Beispiel verdeutlicht, wieviel Geld mit einem lückenlos geführtem Bonusheft sparen können:

    Ein fehlender Zahn soll durch eine Brücke ersetzt werden. Hierfür beträgt der gesetzliche Festzuschuss geschätzte 655 €. 

    Festzuschuss nach 5 Jahren: 764 € 

    • Ersparnis: 109 €

    Festzuschuss nach 10 Jahren: 819 €

    • Ersparnis: 164 €

    Trotz des gesetzlichen Festzuschusses können durch zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz hohe Kosten entstehen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise abdeckt. Daher sollten Sie für solche Fälle an eine zusätzliche private Absicherung durch eine Zahnzusatzversicherung wie die vom Münchener Verein denken. 

    Das Bonusheft lückenlos zu führen, lohnt sich, wenn Sie Zahnersatz wie zum Beispiel Implantate, Brücken, Kronen oder Inlays benötigen: So belohnt Sie der Münchener Verein in den Tarifen ZahnGesund 75+ und ZahnGesund 85+ mit einem zusätzlichen Upgrade von 5 % auf den tariflichen Erstattungssatz, wenn Sie Ihr Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt haben. Im Tarif ZahnGesund 100 ist sogar eine Erstattung von 100 % der Kosten vorgesehen.
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    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    KBZV.de
    Verbraucherzentrale-NRW
    Zahnpatienten.info

    Zuletzt aufgerufen am 12.11.2024

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