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15.01.2025 | 6:00

Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ): Aufbau und Abrechnung verständlich erklärt

Viele Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung, höherwertigen Zahnersatz oder eine ästhetische Zahnkorrektur sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Ihr Zahnarzt rechnet die Kosten für solche Privatleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Allerdings ist die Rechtsverordnung sehr komplex und für den Laien oft unverständlich. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen alles Wichtige über den Aufbau und die Abrechnung.

    Was ist die GOZ?

    In Deutschland gibt es für die Abrechnung von zahnärztlichen Behandlungen zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: 

    1. den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) und 
    2. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

    Die BEMA bildet die Abrechnungsgrundlage für alle Kassenleistungen. Dagegen regelt die GOZ die Vergütung privater zahnärztlicher Leistungen zwischen Zahnärzten und Patienten. Die GOZ wird für die Abrechnung zwischen Zahnarzt und Privatpatienten genutzt. Viele Bereiche betreffen jedoch auch Kassenpatienten, wenn private Zusatzleistungen oder anteilige Kosten für Behandlungen und Maßnahmen nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, weil sie 

    • nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind,
    • weit über das Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung (Regelversorgung) hinausgehen oder
    • auf Wunsch des Patienten durchgeführt werden.

    Die GOZ bestimmt somit - ähnlich wie die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) - welche Gebühren Zahnärzte für bestimmte Leistungen erheben dürfen. Die Gebührenordnungen werden durch Zustimmung des Bundesrates als Rechtsverordnungen der Bundesregierung erlassen. Das Inkrafttreten der letzten Änderung erfolgte am 1. Januar 2012 (Stand September 2024), wobei die Bundeszahnärztekammer eine Novellierung der Verordnung durch die Politik befürwortet.

    Welche Vor- und Nachteile hat die GOZ?

    Die GOZ hat sowohl Vor- als auch Nachteile für Patienten, Zahnärzte und Versicherungen.

    Vorteile der GOZ:

    • Transparenz: Bei Patienten sorgt die GOZ für Transparenz bei den Kosten von zahnärztlichen Behandlungen. Patienten können anhand der Gebührenordnung erkennen, welche Kosten für bestimmte Leistungen anfallen. 
    • Vergleichbarkeit: Ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes enthält die jeweiligen GOZ-Ziffern und die dafür veranschlagten Gebühren. Damit können die Versicherten die Kosten für bestimmte Maßnahmen zwischen verschiedenen Zahnärzten vergleichen. 
    • Kostenkontrolle: Die GOZ sorgt bei Patienten für eine gewisse Kostenkontrolle, da die Gebühren für zahnärztliche Leistungen innerhalb eines gewissen Rahmens vorab kalkuliert werden müssen. 
    • Kalkulationsgrundlage: Zahnärzten bietet die GOZ eine Rechtsgrundlage, mit der sie ihre Preise kalkulieren können. Auch private Versicherungen orientieren sich bei der Erstattung der Kosten an den Sätzen der GOZ.
    • Individuelle Leistungen: Mit Hilfe der GOZ können Zahnärzte ihren Patienten aufwändige und individuelle Behandlungen anbieten, die über die Regelversorgung hinausgehen.
    • Rechtssicherheit: Das Gebührenverzeichnis bietet Patienten und Zahnärzten eine klare rechtliche Grundlage für die Abrechnung. 

    Nachteile der GOZ:

    • Hohe Kosten: Für Privatpatienten und Kassenpatienten, die Privatleistungen nach der GOZ in Anspruch nehmen, können die Kosten sehr hoch ausfallen, da die veranschlagten Sätze mitunter über den Erstattungsgrenzen der privaten Zahnzusatzversicherungen liegen.
    • Komplexität und Unverständlichkeit: Die Gebührenordnung und Abrechnung der einzelnen Positionen ist sehr komplex und für Patienten oft nur schwer verständlich. 
    • Unterschiedliche Abrechnung: Manche Zahnärzte rechnen bestimmten Leistungen zu einem höheren Faktor ab. Dadurch können die kalkulierten Kosten je nach Zahnarztpraxis unterschiedlich hoch ausfallen. 
    • Verwaltungsaufwand: Die Abrechnung nach der GOZ bedeutet für die Zahnarztpraxis einen großen Zeit- und Verwaltungsaufwand, da jede Leistung dokumentiert und teilweise begründet werden muss. 

    Wie werden Leistungen nach der GOZ abgerechnet?

    Die GOZ enthält einen umfassenen Katalog von zahnärztlichen Leistungen, denen jeweils eine vierstellige Ziffer und - je nach Einsatz und Aufwand der Behandlung - ein fester Gebührensatz zugeordnet ist. 

    Der Gebührensatz errechnet sich aus der jeweiligen Punktzahl, dem festgelegten Punktwert für die Multiplizierung (5,62421 Cent pro Punkt) und dem Steigerungsfaktor

    Das Zahnarzthonorar ergibt sich also aus der Formel

    Punktzahl x Punktwert 5,62421 x Steigerungsfaktor

    In welcher Höhe dürfen Zahnärzte Leistungen nach der GOZ abrechnen?

    Zahnärzte müssen sich bei der Abrechnung ihrer Leistungen an die Vorgaben der GOZ halten. Sie können aber den Gebührensatz innerhalb gewisser Grenzen anpassen. Der Steigerungsfaktor liegt normalerweise je nach Aufwand und Schwierigkeit der Behandlung zwischen dem 1- und 3,5-fachen Satz.

    Die unterschiedlichen Gebührensätze:

    • 1-facher Gebührensatz: unterdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand
    • 2,3-facher Gebührensatz: durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand
    • 3,5-facher Gebührensatz: überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand

    Das bedeutet für Sie als Patient: Je höher der Gebührensatz, desto teurer wird die Behandlung.

    Tipp:

    In besonders schwierigen und aufwändigen Fällen kann Ihr Zahnarzt auch einen Steigerungsfaktor über dem 3,5-fachen Satz zugrundelegen. Allerdings muss er ab dem Faktor 2,3 schriftlich begründen, warum die Leistung aus seiner Sicht besonders aufwändig ist. Erscheinen Ihnen die Kosten zu hoch, sollten Sie einen zusätzlichen Kostenvoranschlag von einer anderen Zahnarzpraxis erstellen lassen.

    Wie ist die GOZ aufgeteilt?

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist nach Themen in verschiedene Abschnitte und Bereiche unterteilt: 

    Abschnitt Bereich Ziffern
    A Allgemeine zahnärztliche Leistungen 0010-0120
    B Prophylaktische Leistungen 1000-1040
    C Konservierende Leistungen 2000-2440
    D Chirurgische Leistungen 3000-3310
    E Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums 4000-4150
    F Prothetische Leistungen 5000-5340
    G Kieferorthopädische Leistungen 6000-6260
    H Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen 7000-7100
    J Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen 8000-8100
    K Implantologische Leistungen 9000-9170
    L Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen 0500-0530

    Welches sind häufige GOZ-Leistungen?

    Die GOZ ist nicht für Privatpatienten, sondern auch für Kassenpatienten relevant. So müssen Sie als gesetzlich Versicherter beispielsweise bei höherwertigem Zahnersatz, der über die Regelversorgung hinausgeht, meist einen gewissen Eigenanteil selbst leisten. Dieser wird in der Kostenaufstellung als Zahnarzthonorar GOZ beziehungsweise Zahnarzthonorar GOZ Begleitleistung ausgewiesen. Auch zahlreiche andere Maßnahmen werden nach der Gebührenordnung privat mit Ihnen abgerechnet.

    Beispiele für häufige GOZ-Positionen:  

    Art der Behandlung Kosten mit GOZ-Faktor 1,0 Kosten mit GOZ-Faktor 2,3 Kosten mit GOZ-Faktor 3,5
    Professionelle Zahnreinigung (Ziffer 1040) 1,57 € 3,62 € 5,51 €
    Zweiflächige Kunststofffüllung im Seitenzahnbereich (Ziffer 2080) 31,27 € 71,92 € 109,45 €
    Einsetzen eines Implantates (Ziffer 9010) 86,89 € 199,86 € 304,13 €
    dreiflächige Einlagefüllung/Inlay aus Gold oder Keramik (Ziffer 2170) 96,12 € 221,07 € 336,41 €
    Längenbestimmung des Wurzelkanals (Ziffer 2400) 3,94 € 9,05 € 13,78 €
    elektrophysikalisch-chemische Methoden zur Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle (Ziffer 2420) 3,94 € 9,05 € 13,78 €
    Füllung eines Wurzelkanals (Ziffer 2440) 14,51 € 33,37 € 50,79 €
    Zahnkorrekturen bei Erwachsenen, z. B. mittels unsichtbarer Schienen/Aligner (Ziffer 6040) 118,11 € 271,65 € 413,38 €
    Eingliederung einer Knirscher- oder Sportschiene (Ziffer 7010) 44,99 € 103,49 € 157,48 €
    Ästhetische Zahnkorrekturen, z. B. mittels dünnen Keramikschalen/Veneers (Ziffer 2220) 116,25 € 267,38 € 406,88 €


    Eine weitere häufige gewünschte privatzahnärztliche Leistung ist das Aufhellen von Zähnen. Dieses sogenannte Bleaching ist jedoch nicht im Gebührenverzeichnis (GOZ) enthalten. Daher kann der Zahnarzt die Kosten für derartige Leistungen relativ frei festlegen. Für das zahnärztlich begleitete Home-Bleaching müssen Sie mit Kosten zwischen 200 und 600 € rechen. Das In-Office-Bleaching kostet etwa 30 bis 70 € pro Zahn. Mehr zum Thema Zahnbleaching erfahren Sie in unserem Ratgeberartikel "Zähne aufhellen: Zu Hause oder beim Zahnarzt? Methoden, Kosten, Risiken".

    Wichtig zu wissen: 

    Eine private Zahnzusatzversicherung kann hohe Kosten durch GOZ-Leistungen abdecken. Achten Sie bei der Auswahl der Police darauf, welche Leistungen in den Tarif-Angeboten enthalten sind. Die private Zahnzusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein erstattet Ihnen die Kosten für viele Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ. Am besten informieren Sie sich noch heute über die verschiedenen attraktiven Tarif-Varianten.

    Häufige Missverständnisse rund um die GOZ

    Bezüglich der Kostenerstattung für Leistungen nach der GOZ kommt es häufig zu Missverständnissen auf Seiten von Patienten und auch Zahnärzten. Dies kann verschiedene Gründe haben.

    Häufige Fehlannahmen:

    • Komplexität und mangelnde Verständlichkeit: Die GOZ ist sehr komplex und enthält viele Positionen, die die für den medizinischen Laien schwer verständlich und kaum nachvollziehbar sind. Auch für Zahnärzte stellt die korrekte Anwendung und Abrechnung mitunter eine Herausforderung dar. 
    • Höhe des Abrechnungssatzes: Zahnärzte können die in der GOZ aufgeführten Leistungen nach dem 1-fachen bis 3,5-fachen Gebührensatz und in Ausnahmefällen sogar höher abrechnen. Patienten sind oft über die Höhe des aufgeführten Satzes und damit die Gesamtkosten überrascht.
    • Umfang der Kostenerstattung: Viele Patienten gehen irrtümlicherweise davon aus, dass ihre private Krankenversicherung oder Zahnzusatzversicherung alle Kosten nach der GOZ vollständig übernimmt. Tatsächlich erstatten viele Versicherungen nur einen Teil der Kosten - abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. 
    • Leistungsumfang: Manchen Patienten ist nicht bewusst, dass ihre Versicherung bestimmte zahnärztliche Leistungen, insbesondere ästhetische oder komplexe Behandlungen, nur teilweise oder gar nicht erstattet, selbst wenn diese nach der GOZ abgerechnet werden.

    Wie kann eine Zahnzusatzversicherung bei der Klärung von Missverständnissen helfen?

    Viele Missverständnise rund um die GOZ lassen sich von vornherein vermeiden oder durch Aufklärung und Beratung klären. Ihre private Zahnzusatzversicherung spielt dabei eine wichtige Rolle. 

    Darauf sollten Sie achten:

    • Ein guter Zahnzusatzversicherer bietet Ihnen ausführliche Informationen und bei Bedarf auch persönliche Beratung zur GOZ und zu Erstattungsfragen an. 
    • Ihr Versicherer stellt Ihnen eine Übersicht zu den erstattungsfähigen Leistungen zur Verfügung. Damit erhalten Sie eine Orientierung, welche Kosten auf sie zukommen können. 
    • Die Versicherung erstattet Ihnen Kosten mindestens bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz.
    • Idealweise unterstützt Ihre Versicherung Sie auch bei der Klärung von Rechnungen, wenn Sie Zweifel an der Angemessenheit oder Höhe der Beträge haben.

    Tipp: 

    Manche Zahnzusatzversicherungen bieten erweiterte Erstattungssätze, die bis zu 100 % der GOZ-Kosten abdecken. Dadurch können Sie bei aufwändigen oder besonderen Therapiemaßnehmen hohe Eigenanteile und finanzielle Belastungen vermeiden. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob ein entsprechender Wechsel des Tarifs in Ihrem Fall sinnvoll ist.

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    Fazit

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Vergütung privater zahnärztlicher Leistungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht aufkommen. Für Patienten, die Selbstzahlerleistungen nach der GOZ in Anspruch nehmen, kann dies mitunter sehr hohe Kosten bedeuten. Sinnvoll ist daher eine private Zahnzusatzversicherung, die solche Leistungen abdeckt. Ihr Versicherer kann Ihnen auch helfen, Missverständisse zum Leistungsumfang und den Erstattungsgrenzen zu klären. In manchen Fällen kann auch ein Tarifwechsel sinnvoll sein.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

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