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01.10.2024 | 4:20

Toter Zahn – Alles Wichtige zu Ursachen, Symptomen & Behandlung

Wenn sich ein Zahn dunkel verfärbt oder ein Schmerz plötzlich nachlässt, kann ein Anzeichen dafür sein, dass er tot ist. Ursache ist oft eine durch Karies ausgelöste fortschreitende Entzündung des Nervengewebes. Rechtzeitig erkannt und behandelt kann ein absterbender Zahn manchmal erhalten bleiben. Eine frühzeitige Therapie ist auch deshalb wichtig, da von einem unbehandelten toten Zahn schwerwiegende gesundheitliche Risiken ausgehen können.

    Definition: Was ist ein toter Zahn?

    Bei einem toten Zahn ist das innere weiche Zahngewebe, das sogenannte Zahnmark (medizinisch: Pulpa), mit seinen Blutgefäßen und Nervenbahnen abgestorben. Dadurch kann es den Zahn von innen heraus nicht mehr mit Nährstoffen versorgen.

    Zur Verdeutlichung hier ein kurzer Überblick über den Aufbau der Zahnstruktur. Unsere Zähne bestehen aus drei Schichten:

    1. dem Zahnschmelz (Enamelum)
    2. dem Zahnbein (Dentin) sowie
    3. dem Zahnmark (Pulpa)

    Die äußerste Schicht, der Zahnschmelz, ist die härteste Substanz des Körpers. Damit können sie dem enormen Druck beim Abbeißen und Kauen standhalten. Darunter liegt das knochenähnliche Dentin, welches wiederum von der inneren weichen Pulpa umgeben ist. Sie versorgt normalerweise den Zahn mit lebensnotwendigen Nährstoffen. Bei einem toten Zahn ist dies nicht mehr der Fall. In der Folge stirbt auch das Dentin ab. Mit der Zeit kann sogar der Zahnschmelz brüchig werden oder der Zahn ausfallen.

    Ursache: Wie entsteht ein toter Zahn?

    Für das Absterben eines Zahnes gibt es mehrere mögliche Ursachen. Hierzu zählen:

    fortgeschrittene Karies: Haben die Bakterien über tiefe Löcher (Karies) die Pulpa erreicht, kann sich das darin befindliche Gewebe entzünden und den Nerv abtöten.

    Traumata: Verletzungen durch einen starken Schlag oder Unfall können dazu führen, dass der Zahn beschädigt wird, abbricht oder ausfällt. Dies kann die Blutzufuhr zum Zahn unterbrechen oder den Nerv direkt schädigen und schließlich zum Absterben des Zahnnervs führen.

    Zahnbehandlungen: Bestimmte Zahnbehandlungen, wie zum Beispiel Wurzelkanalbehandlungen oder das Einsetzen von Kronen, können die Nerven schädigen.

    Entzündung des Zahnmarks: Bakterien, die durch tiefe Löcher in die Zahnsubstanz eindringen, können zu einer Entzündung der Pulpa (Pulpitis) führen und den Zahnnerv zerstören.

    Parodontitis: Bei fortgeschrittener Parodontitis kann eine Zahnwurzelentzündung entstehen, die unbehandelt oder zu spät erkannt zum Absterben des Zahns führen kann.

    Symptome: Wie wird ein toter Zahn diagnostiziert?

    Ist ein Zahn entzündet und droht abzusterben, lässt sich dies meist durch bestimmte Anzeichen erkennen. Zu den typischen Symptomen zählen:

    • Schmerzen: Entzündungsprozesse können sich durch einen starken Schmerz bei Druck oder beim Draufbeißen im Bereich des betroffenen Zahns äußern. Im weiteren Verlauf kann der Schmerz auch plötzlich nachlassen.
    • geschwollenes Zahnfleisch: Bei einer starken Entzündung können Schwellungen des Zahnfleisches auftreten. Der Zahn kann dadurch auch leicht angehoben erscheinen. Äußere Schwellungen ("dicke Backe") deuten auf einen Abzess hin. 
    • Druckempfindlichkeit: Ein entzündeter Zahn kann auf Druck oder Klopfen empfindlicher reagieren als gesunde Zähne.

    Ein bereits abgestorbener Zahn macht sich in der Regel nicht durch Beschwerden bemerkbar, da einmal abgestorbene Nerven keine Schmerzsignale mehr weiterleiten können:

    • Veränderungen im Röntgenbild: Dunkle Schatten unterhalb der Wurzelspitze im Röntgenbild können auf eine Entzündung hinweisen.
    • dunkle Verfärbung: Ein toter Zahn kann sich bräunlich, grau oder sogar schwarz verfärben. Verantwortlich hierfür sind Abbauprozesse im Gewebe.
    • schlechter Atem: Der Zerfall im Inneren kann einen fauligen, unangenehmen Geruch aus dem Mund verursachen.
    • fehlende Schmerzreaktion auf Kälte: Tote Zähne reagieren nicht auf Kältereize, was mit Hilfe einer sogenannten Vitalitätsprüfung festgestellt werden kann.
    • brüchige Zahnsubstanz: Im weiteren Verlauf kann die Zahnstruktur brüchig werden. Dadurch können Teile der Zahnhartsubstanz abbrechen.

    Behandlung: Wie wird ein toter Zahn behandelt?

    Das Absterben der Zahnsubstanz verläuft schrittweise. Wird die zugrundeliegende Entzündung frühzeitig erkannt, kann dieser Prozess manchmal aufgehalten und der Zahn gerettet werden.

    Je nachdem, wie weit das Gewebe bereits zerstört ist, wird Ihr Zahnarzt Ihnen folgende Behandlungsmöglichkeiten vorschlagen:

    Wurzelkanalbehandlung: Ist die Zahnstruktur noch intakt, kann eine Behandlung des Wurzelkanals durchgeführt werden. Dabei entfernt der Zahnarzt das entzündete Gewebe, reinigt den Wurzelkanal, desinfiziert und versiegelt ihn schließlich. Dafür können mehreren Sitzungen erforderlich sein. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeberartikel „Wurzelbehandlung: Ablauf, Kosten und Behandlungsdauer im Überblick“.

    Nachbehandlung: Ein wurzelbehandelter oder toter Zahn kann sich von innen verfärben. Mittels Internal Bleaching kann er um zwei bis drei Farbnuancen aufgehellt werden. Um seine Struktur zu stärken, kann der Zahn überkront, mit Veneers verblendet oder ein Stiftzahn eingesetzt werden.

    Zahnextraktion:  Ist der Zahn nicht mehr zu retten, muss er entfernt (extrahiert) werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn er brüchig, locker oder dauerhaft infiziert ist.

    Wichtig:

    Lassen Sie einen toten Zahn stets zahnärztlich behandeln. Ansonsten können chronische Entzündungen zu Komplikationen wie dauerhaften Mundgeruch und Abszessen führen. Die Bakterien können sich auf den Kiefer und im schlimmsten Fall auf den ganzen Körper ausbreiten und beispielsweise Ihr Immunsystem dauerhaft schwächen.

    Kosten: Mit welchen Kosten ist bei einem toten Zahn zu rechnen?

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Behandlung, dem Aufwand der jeweiligen Methode sowie dem behandelnden Zahnarzt.

    Wurzelkanalbehandlung: Sie bietet die Möglichkeit, die natürliche Zahnsubstanz zu erhalten und kann so einen Zahnersatz überflüssig machen. Je nach Komplexität der Behandlung liegen die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung zwischen 300 und 1.000 €. In unserem Beitrag „Wurzelbehandlung: Ablauf, Kosten und Behandlungsdauer im Überblick“ erfahren Sie mehr über die Kosten und den zu erwartenden Eigenanteil.

    Zahnkrone: Nach einer Wurzelkanalbehandlung ist es oft notwendig, den Zahn mit einer Krone zu versorgen, um ihn zu schützen, zu stabilisieren und seine Funktionalität wiederherzustellen. Dies erhöht die Kosten zusätzlich. So liegt Ihr Eigenanteil je nach Material und Ausdehnung des Defekts ebenfalls zwischen 300 und 1.000 €. Alles Wissenswerte zum Thema Zahnkronen enthält unser Ratgeber „Zahnkronen im Überblick: Kosten, Ablauf, Arten & die Zahnzusatzversicherung“.

    Unsere Empfehlung:

    Ein toter Zahn kann erhebliche Therapie- und Nachbehandlungskosten verursachen. Mit der privaten Zusatzversicherung ZahnGesund des Münchener Verein müssen Sie sich darüber keine Sorgen machen. Je nach Tarif werden bis zu 100 % der Kosten für eine Wurzelbehandlung oder Zahnersatz übernommen.

    Tipp:

    Auch wenn Ihre Zähne noch gesund sind, ist eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll. So sind in den unterschiedlichen Tarifen sinnvolle Leistungen für die Zahnprophylaxe enthalten. Dadurch lassen sich Zahnschäden in vielen Fällen vorbeugen.

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    Fazit: Ein abgestorbener Zahn kann erhebliche gesundheitliche und finanzielle Folgen haben.

    • Ein toter Zahn bedarf einer zahnärztlichen Behandlung. Ansonsten drohen ernsthafte gesundheitliche Folgen.
    • Je nach Ausmaß der Gewebezerstörung können verschiedene Behandlungsmethoden zum Einsatz kommen.
    • Zusätzlich zu einer Wurzelkanalbehandlung wird häufig die Versorgung mit einer Zahnkrone notwendig.
    • Dadurch können erhebliche Gesamt-Kosten von 1.000 € pro Zahn oder mehr entstehen.
    • Eine private Zahnzusatzversicherung enthält viele Leistungen für eine bestmögliche Versorgung des betroffenen Zahns.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

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