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05.04.2023 | 4:20

Zahnvorsorge: Wie oft, Ablauf und Kosten

Ein gesundes Gebiss ist keine Selbstverständlichkeit, sondern meist das Ergebnis einer regelmäßigen Zahnvorsorge. Hier erfahren Sie, was Sie selbst für Ihre Mundgesundheit tun können, wie die zahnärztliche Untersuchung abläuft, wie oft Sie zum Zahnarzt gehen sollten und welche Leistungen die Krankenkasse übernimmt.

    Was ist Zahnvorsorge?

    Zähne und Zahnfleisch sind täglich Angriffen durch Bakterien und Säuren ausgesetzt. Tun Sie nichts dagegen, können Karies, Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) oder Entzündungen des Zahnhalteapparates (Parodontitis) die Folge sein. Eine regelmäßige Zahnvorsorge trägt dazu bei, Zahn- und Zahnfleischerkrankungen oder Kieferkrankheiten zu vermeiden. Hierzu gehören eine gute Mundhygiene, eine zahnfreundliche Ernährung und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen.

    Mit diesen Maßnahmen tun Sie auch etwas für Ihre allgemeine Gesundheit, denn kranke Zähne können Auswirkungen auf den gesamten Körper haben. Mehr darüber lesen Sie in unserem Ratgeberartikel "Risiko schlechte Zähne: Wie kranke Zähne auf unseren Körper wirken".

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    Zahnvorsorge: Was können Sie selbst tun?

    Durch eine regelmäßige und sorgfältige Mundhygiene sowie eine zahnfreundliche Ernährung können Sie selbst viel für ein gesundes Gebiss tun.

    1. Auf Mundhygiene achten

    • Putzen Sie Ihre Zähne mindestens zweimal täglich für mindestens zwei Minuten.
    • Fluoride in der Zahnpasta bieten einen gewissen Schutz vor Karies, weil sie die Remineralisierungszeit verkürzen. Bei Zahnpasta für Erwachsene ist ein Fluoridgehalt von 1500 Milligramm pro Kilogramm (ppm) empfehlenswert.
    • Verwenden Sie für die Zahnzwischenräume täglich Zahnseide. Interdentalbürsten sind empfehlenswert, wenn sich das Zahnfleisch schon ein wenig zurückgezogen hat und die Zahnzwischenräume etwas größer geworden sind.
    • Mundspüllösungen können die tägliche Mundhygiene ergänzen und sind praktisch für unterwegs.

    Tipp

    Bei einer festsitzenden Zahnspange ist eine sorgfältige Mundhygiene besonders wichtig. Denn auch an den Brackets bilden sich leicht Keime und Beläge, die Karies, Schmelzschädigungen und Zahnfleischentzündungen fördern.

    2. Zahnersatz richtig pflegen

    • Bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten gelten die gleichen Anforderungen an die Zahnpflege. Das heißt: mindestens zweimal täglich putzen.
    • Schenken Sie den Übergängen und Nischen zwischen natürlichen und künstlichen Zähnen besondere Aufmerksamkeit. Hier sammeln sich schnell Speisereste und Zahnbeläge an.
    • Prothesen möglichst nach jeder Mahlzeit unter fließendem Wasser reinigen und einmal täglich in ein Bad mit speziellem Prothesenreiniger legen. Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Beitrag „11 Tipps wie Sie Zahnprothesen reinigen und pflegen“.

    3. Zahnfreundlich ernähren

    • Neben Zucker schadet auch Saures (z. B. Zitrusfrüchte, Säfte oder Cola) den Zähnen. Achten Sie darauf, solche Lebensmittel und Getränke nicht über den Tag verteilt zu verzehren.
    • Sie mögen Süßes? Bevorzugen Sie Süßwaren, die mit einem „Zahnmännchen“ gekennzeichnet sind.
    • Milch, Käse und Joghurt enthalten Kalzium, das den Zahnschmelz stärkt.
    • Bevorzugen Sie als Durstlöscher (Mineral-)Wasser oder ungesüßte Tees.

    Was gehört zur Zahnvorsorge beim Zahnarzt?

    Eine regelmäßige Untersuchung beim Zahnarzt dient dazu, krankhafte Veränderungen im Mund frühzeitig zu erkennen. Davon profitieren auch Sie als Patient. Fast immer ist die Behandlung einer Zahn- oder Zahnfleischerkrankung im Anfangsstadium weniger aufwändig, belastend und kostenintensiv, als wenn sie schon fortgeschritten ist.

    Im Rahmen der Untersuchung wird Ihr Zahnarzt Zähne, Zahnfleisch und Mundraum gründlich untersuchen. Falls nötig kann er dabei auch folgende Maßnahmen durchführen:

    • Röntgenaufnahme zur genaueren Diagnostik
    • Entfernung von Zahnstein
    • Behandlung von Karies
    • Behandlung von Zahnfleischentzündungen

    Hinweis

    Zusätzlich zur routinemäßigen Vorsorge kann eine jährliche oder halbjährliche professionelle Zahnreinigung (PZR) helfen, Karies und Parodontose vorzubeugen. Wenn Sie mehr über die Prophylaxe wissen möchten, empfehlen wir unseren Ratgeberartikel "Professionelle Zahnreinigung: Kosten, Ablauf, Pro & Contra".

    Wie oft sollte man zur Zahnvorsorge?

    Wie häufig Sie einen Zahnarzt aufsuchen sollten, hängt von Ihrem Alter, dem Zustand Ihres Gebisses sowie möglichen Begleiterkrankungen ab, die Zahn- und Zahnfleischerkrankungen begünstigen, wie zum Beispiel Diabetes, Rheuma oder Herzleiden.

    Für genauere Informationen empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Wie oft zum Zahnarzt: Welche regelmäßigen Kontrolltermine sind wichtig?“.

    Hier die Empfehlungen im Überblick:

    Babys und Kleinkinder

    Alter
    Häufigkeit
    6. bis 7. Lebensmonat (U5) 1 mal 
    10. bis 12. Lebensmonat (U6) 1 mal
    21. bis 24. Lebensmonat (U7) 1 mal
    34. bis 36. Lebensmonat (U7a) 1 mal
    46. bis 48. Lebensmonat (U8) 1 mal
    60. bis 64. Lebensmonat (U9) 1 mal

     

    Kinder und Jugendliche

    Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren wird der Besuch beim Zahnarzt einmal pro Kalenderhalbjahr empfohlen.

    Erwachsene

    Erwachsene ab einem Alter von 18 Jahren sollten ein- bis zweimal im Kalenderjahr einen Zahnarzt aufsuchen.

    Hinweis
    Schwangere sollten ihre Zähne und ihren Kiefer zu Anfang und Ende der Schwangerschaft untersuchen lassen, da sie anfälliger für Bakterien sind. Mehr Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag “Zahnarzt in der Schwangerschaft - Zahnerkrankungen effektiv vorbeugen”.

    Welche Zahnvorsorge zahlt die Krankenkasse?

    Je nach Alter des Patienten sind unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungsmaßnahmen vorgesehen, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen.

    Kinder und Jugendliche

    Alter
    Vorsorgeleistung
    Häufigkeit
    6. bis 34. Lebensmonat Früherkennungsuntersuchung 3 mal 
    6. bis 34. Lebensmonat Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack 2 mal je Kalenderhalbjahr
    3. bis 6. Lebensjahr Früherkennungsuntersuchung 3 mal
    6. bis 18. Lebensjahr Individualprophylaxe 1 mal je Kalenderhalbjahr
    6. bis 18. Lebensjahr ggf. Fissurenversiegelung der beiden Backenzähne vor den Weisheitszähnen 1 mal je Kalenderhalbjahr

     

    Bei Kindern und Jugendlichen erbringen die gesetzlichen Krankenkassen nicht in jedem Fall Leistungen. Hierzu zählt zum Beispiel eine kieferorthopädische Versorgung, die mit erheblichen Zuzahlungen verbunden sein kann. Vor hohen Kosten schützt eine Zahnzusatzversicherung für Kinder.

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    Erwachsene

    Vorsorgeleistung
    Häufigkeit
    Kontrolluntersuchung 1 bis 2 mal je Kalenderjahr
    Zahnsteinentfernung 1 mal je Kalenderjahr
    Früherkennung auf Parodontose (PSI) alle 2 Jahre

    Tipp

    Nehmen Sie Ihr Bonusheft mit zur jährlichen Zahnuntersuchung. So erhalten Sie im Falle eines notwendigen Zahnersatzes einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse, wenn Sie jährliche Stempel im Bonusheft nachweisen können. Allerdings sind die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein können Sie Ihren Eigenanteil um bis zu 100 % reduzieren. Zudem gibt es weitere attraktive Vorteile, wenn Sie Ihr Bonusheft zehn Jahre lückenlos führen. Informieren Sie sich am besten noch heute über den Leistungsumfang und die Tarife. 

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    Fazit: Die Zahnvorsorge hilft, Ihre Zähne bis ins hohe Alter gesund zu erhalten.

    • Um Ihr Gebiss ein Leben lang gesund zu erhalten, sollten Sie auf sorgfältige Mundhygiene achten.
    • Zusätzlich sind regelmäßige zahnärztliche Kontrollen wichtig.
    • Erwachsene können ein- bis zweimal jährlich die gesetzlichen Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
    • Für viele notwendige oder sinnvolle zahnärztliche Maßnahmen kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise auf.
    • Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil bis zu 100 % reduzieren.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    Bundesgesundheitsministerium.de: www.bundesgesundheitsministerium.de 
    Netdoktor.de: www.netdoktor.de 
    Verbraucherzentrale.de: www.verbraucherzentrale.de 

    (abgerufen am 24.02.2023)

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