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22.02.2023 | 6:40

Zahnzusatzversicherung wechseln – das sollten Sie wissen

Im Jahr 2021 setzten nach Angaben des Portals Statista knapp 18 Millionen Deutsche auf die Absicherung mit einer Zahnzusatzversicherung. Ob es sich lohnt, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln, was Sie beachten sollten und wie Sie beim Wechsel vorgehen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

    Wann lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

    Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben, kann es sich lohnen, die Police nach einiger Zeit zu überprüfen und über einen anderen Anbieter nachzudenken.

    Sichern Sie sich mit dem neuen Vertrag ein besseres Leistungsniveau oder schließen Zusatzleistungen ein, auf die Sie in der aktuellen Situation Wert legen, kann eine Änderung sinnvoll sein. Auch wenn es in den letzten Jahren in Ihrem Tarif zu häufigen Beitragsanpassungen kam, können Sie mit einem Wechsel Ihre Absicherung optimieren.

    Zahnzusatzversicherungen haben oftmals Mindestlaufzeiten, die in der Regel ein oder zwei Jahre betragen. Kündigt der Versicherte nicht, verlängert sich die Police um ein weiteres Jahr. Grundsätzlich ist es möglich, den alten Vertrag zum Ende der regulären Laufzeit zu kündigen und eine neue Zahnversicherung abzuschließen.

    Welche Gründe gibt es für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung?


    Es gibt verschiedene Gründe, sich für einen anderen Versicherer zu entscheiden:

    1. Leistungsanpassung

    Ihre bisherige Versicherung leistet nicht oder nur in geringem Umfang für private Leistungen des Zahnarztes. Vielleicht war Ihnen bei Abschluss des Vertrages zunächst nur eine Basisabsicherung wichtig, inzwischen haben sich Ihre Anforderungen jedoch geändert. Wenn Sie beispielsweise regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen oder einen hochwertigen Zahnersatz bevorzugen, ist der Wechsel zu überlegen. Diese Leistungen gehen über die Regelvorsorge hinaus und sind immer privat zu bezahlen. Unter Umständen enthält Ihr aktueller Tarif nicht die Leistungen, die für Sie persönlich wichtig sind.

    Besteht die Zahnpolice schon seit einigen Jahren, haben sich Ihre Prioritäten verschoben und Sie möchten andere Leistungsbereiche als bisher abdecken. Häufig kommt das bei Policen für Kinder vor: Mit zunehmendem Alter werden kieferorthopädische Leistungen wichtiger und machen eine Optimierung des bestehenden Schutzes empfehlenswert.

    2. Einschluss moderner Behandlungsmethoden

    Die Versicherer passen ihre Bedingungen immer wieder an und schließen veränderte und innovative Behandlungsmethoden, die es bei Vertragsabschluss noch nicht gab, in ihren Leistungskatalog ein. Basiert Ihr Vertrag noch auf einem veralteten Regelwerk, übernehmen Versicherungen diese Leistungen nicht. Durch einen Neuabschluss profitieren Sie von den aktuellen und neuesten Leistungen Ihrer Zahnzusatzversicherung. So sind z. B. bei älteren Zahntarifen keine Leistungen für Zahnbleaching vorgesehen, wohingegen moderne und leistungsstarke Zahnversicherungen diese Zahnarztleistung bezuschussen.

    3. Unzufriedenheit mit dem Service des bisherigen Versicherers

    Sie sind mit der Kommunikation oder der Erstattung Ihrer Zahnversicherung unzufrieden. Unter Umständen gibt es immer wieder Probleme, wenn Sie Rechnungen eingereicht haben oder die Bearbeitung verläuft schleppend.

    4. Beitragshöhe

    Die Beiträge Ihres Tarifs sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen und das Preis-Leistungs-Verhältnis passt nicht mehr. Andere Versicherungen mit neuen Zahntarifen bieten mehr Services zu attraktiveren Konditionen. Gerade wenn es in Ihrem Tarif in der letzten Zeit häufig zu Anpassungen gekommen ist, sollten Sie an einen Wechsel denken.

    Welche Gründe sprechen gegen einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

    1. Anstehende Behandlung

    Hat der Zahnarzt Ihnen zu einer Behandlung geraten, ist der Zahnversicherungswechsel nicht zu empfehlen. Versicherer schließen in der Regel die Kostenübernahme für bereits begonnene oder angeratene Behandlungen aus.

    2. Wartezeiten

    Innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Vertragsabschluss erhalten Sie in manchen Zahntarifen keine Leistungen von der Versicherung. Gängig sind Fristen von drei Monaten für Vorsorgeleistungen wie die individuelle Prophylaxe und bis zu acht Monate für Zahnersatz und andere Maßnahmen.

    Gut zu wissen

    Wenn Sie sich für einen Wechsel zur Zahnversicherung des Münchener Verein entscheiden, erhalten Sie innerhalb der Leistungsgrenzen sofort Kostenerstattungen. Der Versicherer verzichtet bei seinen Zahnversicherungen auf Wartezeiten.

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    3. Zahnstaffel

    Innerhalb der ersten Versicherungsjahre gibt es die sogenannte Zahnstaffel: Dabei legen Zahnversicherungen bestimmte Höchstbeträge fest, die in den ersten Jahren maximal übernommen werden. Wenn Sie in absehbarer Zeit mit kostenintensiven Behandlungen rechnen, sollten Sie die Zahnstaffeln genau im Blick haben oder auf den Wechsel verzichten.

    4. Gesundheitsprüfung

    Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Versicherer möchte wissen, welche Erkrankungen bestanden oder bestehen und benötigt Angaben zu fehlenden Zähnen. Abhängig vom Einzelfall sind Ablehnungen oder Risikoausschlüsse möglich, hier kommt es auf Ihren aktuellen Zahnstatus an.  

    5. Altersrückstellungen

    Handelt es sich bei Ihrer Zahnzusatzversicherung um einen Tarif mit Altersrückstellungen, gehen diese angesparten Rücklagen bei Ihrer Kündigung und dem Versicherungswechsel verloren. Es ist nicht möglich, die Rückstellungen an einen anderen Versicherer zu übertragen.

    Die Vor- und Nachteile eines Anbieterwechsels haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:
     

    Vorteile

    • Verbesserung des Leistungssprektrums
    • Einschluss neuer, verbesserter Leistungen
    • Beitragsreduzierung
    • Anpassung an die aktuelle Zahngesundheit des Versicherten

    Nachteile

    • Wartezeiten beginnen beim Neuvertrag von Neuem, Leistungen erstatten die Versicherer erst nach bis zu acht Monaten
    • Zahnstaffel gilt für die ersten Versicherungsjahre
    • Eine erneute Gesundheitsprüfung ist erforderlich, bei fehlenden Zähnen oder Vorerkrankungen drohen Leistungsausschlüsse
    • Keine Leistungen des Versicherers bei aktuell geplanten Behandlungen
    • Eventuelle Altersrückstellungen gehen verloren

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel der Zahnversicherung möglich?

    Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen beachten

    Wenn Sie über eine Änderung der Zahnzusatzversicherung nachdenken, prüfen Sie idealerweise zunächst, ob eine Kündigung des bestehenden Vertrages möglich ist. Schauen Sie nach, wann die Mindestvertragslaufzeit endet. Üblicherweise ist eine Kündigung zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Läuft der Vertrag bis zum 31.12. müssen Sie also spätestens am 30.9. kündigen.

    Sprechen Sie keine Kündigung aus, verlängert sich die Laufzeit abhängig vom jeweiligen Versicherer um ein Jahr. In diesem Fall müssen Sie also ein weiteres Jahr mit dem Anbieterwechsel warten, wenn Sie den Kündigungstermin versäumt haben.

    Zudem steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Versicherung den Beitrag erhöht. Nach Zugang der Beitragserhöhung haben Sie vier Wochen Zeit, die außerordentliche Kündigung auszusprechen. Die vertragliche Kündigungsfrist gilt in diesem Fall nicht.

    Kein Wechsel bei laufender Behandlung

    Während einer zahnmedizinischen Behandlung sollten Sie keinen Versicherungswechsel vornehmen. Das Vorhaben sollte erst abgeschlossen sein, bevor Sie sich für einen neuen Anbieter entscheiden. Für laufende oder angeratene Behandlungen kommen die meisten Versicherungen nicht auf, sodass ein Wechsel während einer Behandlung keinen Sinn macht.

    Es gibt Versicherer, die bereits laufende Behandlungen in ihren Leistungen mit eingeschlossen haben und ausdrücklich damit werben. Achten Sie in diesem Fall auf mögliche Leistungsausschlüsse oder Leistungsbegrenzungen in den Versicherungsbedingungen und auf die Höhe des Beitrages. Die Übernahme der Kosten für laufende Behandlungen schlägt sich häufig im Versicherungsbeitrag nieder.

    Tipp 

    Informieren Sie sich vor einem Wechsel bei Ihrem Zahnarzt, ob in Ihrer Patientenakte ein geplanter Behandlungsbedarf vermerkt ist.

    Wie gehe ich beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung vor?

    Die folgende Checkliste, zeigt Ihnen wichtige Tipps für den Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung:

    Vergleich verschiedener Angebote: 

    Idealerweise legen Sie zunächst die Leistungen fest, die Ihnen wichtig sind, und prüfen verschiedene Tarife. Schauen Sie sich dabei auch die Eckdaten Ihres bestehenden Vertrags an und prüfen Sie, bei welchen Leistungen Sie Verbesserungen erwarten und auf was Sie verzichten möchten.

    Bedenken Sie bei den Erstattungsbeträgen auch Ihren verbleibenden Eigenanteil und überlegen, wie viel von den Behandlungskosten Sie aus eigener Tasche bezahlen würden.

    Mehr zur Auswahl der richtigen Zahnzusatzversicherung erfahren Sie in unserem Artikel „Zahnzusatzversicherung – worauf Sie achten sollten“.

    Beantragung der neuen Zahnzusatzversicherung: 

    Haben Sie ein passendes Angebot gefunden, sollten Sie den Antrag für die Versicherung einreichen.

    Kündigung des alten Vertrages: 

    Erst wenn Sie sicher sind, dass der Versicherer Ihren Antrag annimmt, sollten Sie die alte Versicherung kündigen.

    Achten Sie darauf, das Vertragsende und den Versicherungsbeginn so aufeinander abzustimmen, dass Sie von lückenlosem Versicherungsschutz profitieren.

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie den Versicherungswechsel gestalten sollten, beraten die Experten des Münchener Verein Sie gern. Nehmen Sie einfach Kontakt auf!

    Welche Alternativen für den Wechsel der Zahnzusatzversicherung gibt es?

    Nicht immer müssen Sie zu einer neuen Versicherung wechseln. Unter Umständen bietet Ihr Zahnversicherer einen anderen Tarif, der besser zu Ihren Anforderungen passt. In diesem Fall sollten Sie einen Tarifwechsel in Betracht ziehen.

    Die Änderung innerhalb des Unternehmens bietet verschiedene Vorteile:

    • Handelt es sich um einen Tarif mit Altersrückstellungen, bleiben die Rücklagen enthalten, sofern Sie wieder einen entsprechenden Tarif wählen.
    • Die Vorversicherungszeit wird unter Umständen angerechnet und es gibt keine erneute Wartezeit. Zudem rechnen die Versicherer diese Zeit auch auf die Zahnstaffel an.
    • Sie müssen sich nicht an eine Kündigungsfrist halten.

    Auch wenn der Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens reibungslos abläuft, sollten Sie bedenken, dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wird, wenn Sie in eine leistungsstärkere Tarifvariante wechseln.

    Leistungen**

    ZahnGesund 75+

    ZahnGesund 85+

    ZahnGesund 100 

    Auszeichnungen

     

     

    Wechselbedingungen
    Vorversicherungszeit mind. 12 Monate mind. 12 Monate mind. 12 Monate
    Unterjährige Vertragswechsel zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr zählt als volles Jahr

    Mindestleistung für Zahnersatz des vorherigen Versicherungsschutzes

    mind. 70 % mind. 80% mind. 90%

    Tarife und Bedingungen

    ZahnGesund 75+ (pdf)

    Tarif 577

    ZahnGesund 85+ (pdf)

    Tarif 578

    ZahnGesund 100 (pdf)

    Tarif 579

      Online abschließen Online abschließen Online abschließen

    ** Von den tariflichen Leistungen wird die Vorleistung der GKV bzw. der freien Heilfürsorge oder der truppenärztlichen Versorgung abgezogen. Erbringen diese keine Leistung, gelten pauschal 35 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung.

    Es gelten Höchsterstattungsbeiträge in den ZahnGesund-Tarifen für das 1. bis 4. Versicherungsjahr (s. Fragen und Antworten zur Zahnversicherung).

    Fazit: Zahnversicherung wechseln, mehr Leistungen sichern und sparen

    • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und Einhalten der Kündigungsfrist können Sie Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln.
    • Der Wechsel ist sinnvoll, wenn Sie von besseren Leistungen und Vertragsbedingungen und geringeren Beiträgen profitieren oder den Vertrag an Ihre Anforderungen anpassen möchten.
    • Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie beim neuen Anbieter mit Wartezeiten und einer Zahnstaffel rechnen, sodass die Leistungen in der ersten Zeit eingeschränkt sein können.
    • Der Münchener Verein und einige andere Versicherer bieten Wechselmodelle, bei denen die Zeiten aus dem Vorvertrag anerkannt werden.
    • Beim neuen Versicherer sind Gesundheitsfragen zu beantworten, es kommt daher bei der Änderung auf den Zustand Ihrer Zähne an.
    • Als Alternative zum Versicherungswechsel bietet sich ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft an.

    Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.

    Fragen und Antworten zum Thema "Zahnzusatzversicherung wechseln"

    Eine Änderung des Zahnversicherers ist nur möglich, wenn Sie Ihre bestehende Versicherung kündigen können. Die Kündigung ist üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. des Versicherungsjahres möglich. Wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Bedenken Sie, dass Sie bei einem erneuten Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten müssen und es Wartezeiten und Summenbegrenzungen geben kann, bis die kompletten Leistungen zur Verfügung stehen. Prüfen Sie zudem den aktuellen Gesundheitszustand Ihrer Zähne. Sind in der nächsten Zeit größere Behandlungen geplant, sollten Sie auf den Wechsel verzichten.

    Tipp: Erkundigen Sie sich vor einem Wechsel bei Ihrem Zahnarzt, ob in Ihrer Patientenakte ein geplanter Behandlungsbedarf vermerkt ist.

     Verbraucherzentrale: www.verbraucherzentrale.de
    Statista: www.statista.com

    (alle abgerufen am 27.01.2023)

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