Zahnzusatzversicherung - worauf Sie achten sollten
Rund 16,9 Millionen Deutsche waren nach Angaben des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) über eine Zahnzusatzversicherung abgesichert. Und das mit gutem Grund, denn die Police bietet eine ausgezeichnete Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Worauf Sie bei Ihrer Entscheidung für eine Zahnzusatzpolice achten sollten, welche Leistungen wichtig sind und was Sie bei den Kosten bedenken sollten, haben wir im folgenden Ratgeber für Sie zusammengestellt.
- Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die gesetzlichen Leistungen.
- Die Police sollte die Bereiche Zahnersatz (bei Erwachsenen), Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopäde (v. a. bei Kindern) abdecken.
- Bei einigen Versicherungen gibt es Wartezeiten und Begrenzungen in der Leistungshöhe in den ersten Jahren (sogenannte Zahnstaffeln).
- Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter und den gewählten Leistungen.
Wie funktioniert die private Zahnzusatzversicherung?
Die Absicherung kann die Versorgungslücke schließen und trägt die Mehrkosten, die über der Regelversorgung liegen und erstattet bzw. reduziert Eigenanteile.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus Ihrer Tarifwahl und dem Leistungskatalog der einzelnen Anbieter. Ihr Zahnarzt rechnet also die Behandlungskosten, die nicht von der GKV übernommen werden, direkt mit Ihnen ab. Diese Rechnungen reichen Sie bei Ihrem Zahnzusatzversicherer zur Erstattung ein.
Zahnzusatzversicherung - so funktioniert die Abrechnung
- Ihr Zahnarzt rechnet schickt Ihnen die Rechnung über die anteiligen Behandlungskosten.
- Reichen Sie diese bei Ihrer Versicherung ein - per Post oder digital via App.
- Nach der Prüfung erhalten Sie eine Leistungsabrechnung und die Kostenerstattung auf Ihr Konto.
- Eine größere Behandlung steht an? Vorab ist die Vorlage eines Heil- und Kostenplans notwendig.
Weshalb ist eine zusätzliche Zahnversicherung sinnvoll?
Trotz der gesetzlichen Leistungen summieren sich die Kosten für hochwertigen Zahnersatz, Rechnungen vierstelliger Höhe sind denkbar. Selbst wenn Sie Ihr Bonusheft gewissenhaft führen, erhalten Sie von der Krankenkasse einen Festzuschuss in Höhe von 75 Prozent für die Regelversorgung, d.h. die denkbar einfachste Versorgung. Einen Anteil von mindestens 25 Prozent zahlen Sie also stets selbst.
Bei der Berechnung geht die GKV jedoch von der empfohlenen Regelleistung aus. Legen Sie Wert auf höherwertigere Behandlungen und bessere Materialien, wird es noch einmal deutlich teurer. Die Zahnzusatzpolice kann helfen, die hohen Kosten abzufedern und übernimmt abhängig von der Art der Absicherung auch Rechnungen für höherwertige Behandlungen.
In unserem Ratgeber „Zahnzusatzversicherung - ist sie sinnvoll oder nicht?“ erfahren Sie mehr zum Thema.
Worauf achten bei einer Zahnzusatzversicherung: Welche Leistungen sollten enthalten sein?
Es gibt vier verschiedene Bereiche, aus denen sich die Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherungen zusammensetzen:
1. Zahnersatz
Implantate & Knochenaufbau, Kronen, Brücken & Prothesen, Inlays & Onlays, Veneers
2. Zahnbehandlungen
Hochwertige Kunststofffüllungen, Parodontal- Behandlung, Wurzelbehandlung
3. Zahnprophylaxe
Professionelle Zahnreinigung & Fissurenversiegelung, Kariesrisikodiagnostik, Zahnbleaching
4. Kieferorthopädie
Aligner, Lingualtechnik, Mini-, Kunststoff, Keramik-Brackets, Retainer (Zahnstabilisation)
Wie Sie die einzelnen Leistungsbereiche bei Ihrer Vorsorgeplanung berücksichtigen, ist von Ihren persönlichen Bedürfnissen, aber auch vom Alter abhängig: Während für Erwachsene Zahnersatz eine wesentliche Rolle spielt, ist für Kinder Kieferorthopädie wichtiger.
Auf diese Leistungen sollten Sie bei der Wahl Ihres Tarifs achten:
Erwachsene | Kinder | |
---|---|---|
Zahnersatz |
| |
Zahnbehandlungen | ||
Zahnprophylaxe | ||
Kieferorthopädie |
1. Kostenübernahme für hochwertige Zahnersatzlösungen
Kleinere Beschädigungen am Zahn werden in der Regel problemlos mit einer Füllung versorgt. Ist bei größeren Zahndefekten jedoch eine komplette Sanierung vorgesehen, zieht das eine aufwendige und kostspielige Behandlung nach sich.
Welche Art Zahnersatz sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Größe der Lücke und dem Zustand der Nachbarzähne ab. Möglich sind Brücken, Implantate, Zahnkronen oder bei größeren Lücken von vier oder fünf Zähnen herausnehmbare Prothesen. Vor allem bei Implantaten übernimmt die gesetzliche Kasse lediglich einen geringen Teil der Kosten. Für diese Maßnahmen ist eine zusätzliche Absicherung ideal.
Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung deckt diese Rechnungsbeträge ab und sorgt so für finanzielle Sicherheit
Die ZahnGesund-Tarife des Münchener Verein überzeugen mit Kostenerstattungen für Implantate, Kronen und Brücken sowie Inlays & Onlays von bis zu 100 Prozent:
- So erhalten Versicherte im Tarif ZahnGesund 75+ 75 Prozent der Kosten, wenn das Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt wurde sogar 80 Prozent.
- Im Tarif ZahnGesund 85+ sind es 85 bzw. mit der o.g. Bonusheftregelung 90 Prozent.
- Wer sich für den Tarif ZahnGesund 100 entscheidet, bekommt 100 Prozent der anfallenden Kosten.
- 100 % für Zahnbehandlung
- 100 % für Zahnersatz
- max. 200 € /Jahr für Zahnprophylaxe
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2. Leistungen für privatärztliche Zahnbehandlungen
Nach Angaben der Gesellschaft für Zahngesundheit, Funktion und Ästhetik GZFA zählen Füllungen, Parodontosetherapien oder Zahnwurzelbehandlungen zu den häufigsten Zahnarztleistungen.
Von der Krankenkasse erhalten Sie beispielsweise zahnfarbene Kunststofffüllungen nur in einfacher Ausführung. Geht es um nicht sichtbare Zähne oder Backenzähne, bezahlen die Kassen lediglich Amalgamfüllungen. Bevorzugen Sie ein höherwertiges Material, wie z. B. eine stabile und langlebige Kompositfüllung, gehen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Wer schon einmal eine Parodontosebehandlung hatte, weiß, wie unangenehm und schmerzhaft das sein kann. Setzt der Zahnarzt auf Verfahren wie Laser, die über dem gesetzlichen Standard liegen, wird das von den gesetzlichen Versicherern nicht bezahlt. Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte für diese Maßnahmen leisten.
Kosten für hochwertige Kunstofffüllungen übernimmt der Münchener Verein in den Tarifen ZahnGesund 75+, 85+ und 100 zu 100 Prozent
Auch für Parodontosebehandlungen und Wurzelbehandlungen erstattet der Münchener Verein die Kosten, die über die Leistungen der GKV hinausgehen. In einem Vergleich der Zeitschrift „Finanztest“ (6/2022) konnte der Münchener Verein im Bereich der Privatversorgung als einer der besten Anbieter abschneiden und erzielte das Qualitätsurteil „sehr gut“.
- 100 % für Zahnbehandlung
- 100 % für Zahnersatz
- max. 200 € /Jahr für Zahnprophylaxe
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3. Leistungen zur Zahnprophylaxe und PZR eingeschlossen
Die Prophylaxe ist ein wichtiger Baustein für den langfristigen Zahnerhalt und eine optimale Zahngesundheit. Mindestens einmal jährlich ist eine professionelle Zahnreinigung zu empfehlen. Patienten, die bereits unter Zahnerkrankungen wie Parodontose oder Karies leiden, sollten sogar regelmäßig halbjährlich einen Termin vereinbaren, um weiteren Zahnschäden vorzubeugen. Wer Wert auf eine gute Mundhygiene legt und neben dem täglichen Putzen effektiv vorsorgen möchte, bezahlt diese Zusatzleistungen aus eigener Tasche.
Hier profitieren Sie von Ihrer Entscheidung für eine gute Zahnversicherung: In den meisten Zahntarifen ist die Erstattung für die Prophylaxe einmal im Jahr enthalten. Die Leistung ist dabei auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Gerade wenn Ihr Zahnarzt zu einer zweimaligen professionellen Zahnreinigung und einer umfangreicheren Zahnvorsorge rät, sind Sie beim Münchener Verein richtig: Sie erhalten im ZahnGesund-Tarif 75+ 100 Prozent der Kosten zwei Mal jährlich, dabei ist der Zuschuss auf maximal 75 Euro pro PZR begrenzt. Im Tarif ZahnGesund 85+ sind es zwei Mal im Jahr bis zu 85 Euro und im Premium-Tarif ZahnGesund 100 zwei Mal jährlich bis zu 100 Euro.
Die ersten Jahre nach Vertragsabschluss: Leistungsbeschränkungen beachten
Wenn Sie Zahnzusatzversicherungen vergleichen, sollten Sie auf die Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren schauen. Mit diesen Zahnstaffeln begrenzen die Versicherer die Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf bestimmte Höchstbeträge.
Auch bei den Tarifen des Münchener Verein gelten Zahnstaffeln und sind auf folgende Höchstbeträge begrenzt:
ZahnGesund 75+
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 900 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 1.800 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 2.700 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 3.600 €
ZahnGesund 85+
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.000 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 2.000 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 4.000 €
ZahnGesund 100
- im 1. Versicherungsjahr bis zu 1.500 €
- im 1.–2. Versicherungsjahr bis zu 3.000 €
- im 1.–3. Versicherungsjahr bis zu 4.500 €
- im 1.–4. Versicherungsjahr bis zu 6.000 €
Wichtig zu wissen:
- Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall entfallen die Einschränkungen in allen drei Tarifstufen.
- Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt und endet am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. Jedes weitere Versicherungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Warum gibt es Leistungsbegrenzungen bei Zahnzusatzversicherungen?
Eine Versicherung dient nicht dazu, kurzfristig geplante kostspielige Behandlungen abzusichern, sondern vielmehr das Risiko zukünftiger noch nicht abzusehender Behandlungen, Laborkosten und Zahnprobleme abzudecken. Würden kurzfristig nach Vertragsabschluss sehr hohe Leistungen in Anspruch genommen und die Versicherung im schlechtesten Fall auch kurz danach beendet, müssten die Beiträge für alle Versicherten deutlich höher sein. Um solches Verhalten nicht zu fördern, werden die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt und die Versicherer passen das Angebot darauf an. Damit zahngesunde Versicherte, bei denen kurz nach Abschluss der Versicherung aufgrund eines Unfalls Zahnersatz nötig wird, durch die Maßnahme der Zahnstaffel nicht benachteiligt werden, entfällt diese in diesem Fall.
Tipp für den Wechsel
Versicherte, die sich für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung zum Münchener Verein entscheiden, profitieren von einem ausgezeichneten Vorteil: Die Versicherung rechnet die Vorversicherungszeit kostenfrei an. Vom ersten Versicherungstag an gilt (unter bestimmten Voraussetzungen) für Sie also eine reduzierte Zahnstaffel, und Sie können schneller die vollen Leistungen beanspruchen.
Fragen zum Versicherungswechsel? Rufen Sie uns an.
089 5152 2070
Wann bekommen Sie keine Erstattungen von der Zahnzusatzversicherung?
In bestimmten Fällen erhalten Sie keine Leistungen der Zahnzusatzversicherung, obwohl Sie eine Police abgeschlossen haben.
Leistungen bei laufenden oder geplanten Behandlungen
In der Regel übernehmen Zahnzusatzversicherung für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen oder geplant wurden, keine Leistungen. Rät Ihr Zahnarzt Ihnen zu einer bestimmten Maßnahme und Sie schließen erst danach eine Zahnzusatzversicherung neu ab, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen.
Einige Versicherer bieten Absicherungen, bei denen Kunden Kostenerstattungen für geplante Behandlungen erhalten. Bei diesen Varianten müssen Sie jedoch von einem hohen Beitragsniveau ausgehen. Werfen Sie idealerweise vor Vertragsabschluss einen Blick in die Tarifbedingungen und ins Kleingedruckte.
Leistungen innerhalb der Wartezeiten
Bei einigen Versicherungen erhalten Sie direkt nach Vertragsabschluss noch keine Leistungen. Es gelten bestimmte Wartezeiten, die in der Regel bei drei Monaten für Zahnbehandlungen und acht Monaten für kieferorthopädische Leistungen liegen. Innerhalb dieser Zeit können Sie nicht mit Erstattungen rechnen, auch wenn direkt am Anfang Bedarf besteht.
Bestimmte Anbieter wie auch der Münchener Verein verzichten auf Wartezeiten und bieten als besonderen Service Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
Leistungsausschlüsse beachten
Verschiedene Leistungen können vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Um was es sich dabei handelt, erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen. Einige Anbieter erstatten beispielsweise nur bis zu einer bestimmten Betragsgrenze, andere Versicherer zahlen pro Kiefer nur eine festgelegte Anzahl von Implantaten. Auch bei fehlenden Zähnen gelten verschiedene Regelungen.
Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen
Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie fehlende Zähne im Rahmen der Gesundheitsfragen angeben. Dabei geht es dem Versicherer um fehlende Zähne, die ersetzt werden könnten. Ob und wie viele nicht ersetzte Zähne Bestandteil des Versicherungsschutzes sind, hängt von den Tarifen der Versicherer ab.
Tipp
Entscheiden Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung des Münchener Verein, ist im Versicherungsschutz der ZahnGesund-Tarif ein fehlender Zahn enthalten.
Wie berechnen die Versicherer Ihre Leistungen?
Die Zahnzusatzversicherer haben drei verschiedene Varianten, um ihre Leistungen zu berechnen:
- Erstattung eines bestimmten Prozentsatzes der gesamten Behandlungskosten (oftmals werden die Vorleistungen der GKV bei dieser Methode mit einbezogen)
- Aufstockung der Kassenleistung um einen festen Betrag
- Übernahme der Gesamtkosten
Der Münchener Verein bietet bei einem lückenlos geführten Bonusheft in seinen Tarifen ein Leistungsupgrade von 5 Prozent. Wichtig ist, dass das Bonusheft für mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung geführt wurde. Das folgende Beispiel zeigt die Erstattung des Münchener Verein für eine Keramik-Brücke mit Gesamtkosten von 2.500 Euro:
Kostenbeispiel | Keramik-Brücke |
---|---|
Gesamtkosten ca. | 2.500 € |
Leistung GKV | 420 € |
Eigenanteil ohne ZahnGesund-Tarif | 2.080 € |
Eigenanteil mit ZahnGesund 100 | 0 € |
Eigenanteil mit ZahnGesund 85+ | 250 € * |
Eigenanteil mit ZahnGesund 75+ | 500 € * |
Ersparnis | bis 2.080 € |
* mit Bonusheft (Nachweis 10 Jahre)
- 100 % für Zahnbehandlung
- 100 % für Zahnersatz
- max. 200 € /Jahr für Zahnprophylaxe
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Leistungsstarke Zahnzusatzversicherung: Wie hoch sind die Kosten?
Wie hoch der monatliche Beitrag für eine gute Zahnzusatzversicherung ist, hängt vor allem vom Eintrittsalter des Versicherten und dem gewählten Leistungsumfang ab.
Berufseinsteiger profitieren beim Münchener Verein von attraktiven Konditionen für Ihre Verträge und zahlen weniger als 10 Euro monatlich für den Einstiegstarif ZahnGesund 75+. Damit besteht für wenig Geld ein ausgezeichneter Basisschutz, der durch weitere Erstattungen wie Kostenübernahmen für Zahnprophylaxe aufgewertet wird.
Wer fest im Berufsleben steht, denkt unter Umständen über eine erweiterte Vorsorge nach. Für einen 36-jährigen Versicherten werden rund 20 Euro monatlich fällig, wenn er sich für die mittlere Absicherung ZahnGesund 85+ entscheidet. Dieser Tarif ist ideal für alle Versicherten, die Wert auf moderne Diagnose- und Behandlungsmethoden legen.
Knapp 38 Euro zahlt eine 45-jährige für den Top-Tarif und Testsieger ZahnGesund 100 des Münchener Verein. Umfassende Kostenerstattungen bis zu 100 Prozent für Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder professionelles Zahnbleaching machen diesen Tarif attraktiv für alle, die eine umfangreiche Vorsorge in allen Bereichen bevorzugen.
Spartipp
Beim Münchener Verein erhalten Sie bei jährlicher Zahlungsweise einen Rabatt von 3 Prozent. Auf diese Weise können Sie sich zusätzlich zu den Bonusheft-Rabatten einen weiteren finanziellen Vorteil sichern.
Worauf sollte ich bei den Kosten der Zahnzusatzversicherung achten?
Idealerweise schließen Sie die Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren ab und profitieren von günstigen Beiträgen. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen, daher sind in diesem Fall auch die Beiträge höher.
Altersrückstellungen bei der Zahnzusatzversicherung: Was sollte ich bedenken?
Wenn Sie Zahnzusatzversicherungen vergleichen, begegnen Ihnen zwei verschiedene Tarifmodelle: mit oder ohne Altersrückstellungen:
- Für einen Tarif mit Altersrückstellungen zahlen Sie höhere Beiträge. Dafür werden die Beiträge im Laufe der Zeit nicht an das steigende Lebensalter angepasst. Diese Variante geht jedoch mit einem Nachteil einher: Wenn Sie zu einer anderen Zahnzusatzversicherung wechseln, verfallen Ihre bisherigen Altersrückstellungen.
- Tarife ohne Altersrückstellungen bilden keine Rücklagen für die kommenden Versicherungsjahre. Die Kosten für Ihre Absicherung steigen also im Laufe der Zeit.
Tipp
Übrigens lohnt sich die Zahnzusatzversicherung auch aus steuerlicher Sicht, denn die Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber „Zahnzusatzversicherung bei der Steuererklärung absetzen“.
Was ist bei den Vertragsbedingungen wichtig?
Bevor Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, lohnt sich ein Blick auf die Vertragsbedingungen. Folgende Punkte sind dabei wichtig:
Laufzeit und Kündigung der Zahnzusatzversicherung
In der Regel haben Zahnpolicen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Eine Kündigung können Sie zum Ende dieser Zeit mit einer Frist von drei Monaten aussprechen. Als Versicherungsjahr gilt üblicherweise ein Kalenderjahr. Kündigen Sie den Vertrag nicht, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Tipp
Verändert der Anbieter die Vertragsbedingungen oder hebt die Beiträge an, haben Sie trotz der Mindestlaufzeit ein Sonderkündigungsrecht.
Ist ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung möglich?
Ein Wechsel Ihrer Zahnzusatzversicherung ist möglich, sofern Sie Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen beachten.
Wartezeiten: Ab wann kann ich Leistungen der Zahnzusatzversicherung beanspruchen?
Bei vielen Versicherungen gibt es Wartezeiten und Sie können nach Vertragsabschluss keine Leistungen abrufen. Wie schnell Sie Erstattungen beantragen können, hängt vom Versicherer ab. Die Wartezeiten betragen in der Regel zwischen drei und acht Monaten abhängig von der Art der Leistungen.
Tipp
Bei den Tarifen des Münchener Verein gibt es keine Wartezeiten. Schließen Sie hier Ihre Zahnzusatzversicherung ab!
Fazit - worauf Sie bei Auswahl einer guten Zahnzusatzversicherung achten sollten
- Welche Leistungen Ihre Zahnzusatzversicherung enthalten sollte, ist von Ihrem Leistungsanspruch abhängig.
- Vor allem hochwertiger Zahnersatz ist kostspielig, daher sollte ein leistungsstarker Tarif in diesem Bereich überzeugen.
- Zusätzlich sollte die Police weitere Erstattungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe bieten.
- Im besten Fall leistet die Zahnzusatzversicherung sofort ohne Wartezeit. Zudem sollten die Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren im Rahmen der Zahnstaffel nicht zu gering sein.
- Ein Tarif mit Altersrückstellungen ist von Beginn an teurer als eine Option ohne Rückstellungen. Bei einem Wechsel gehen bisher gebildete Rücklagen verloren.
Hinweis: Unsere Artikel liefern allgemeine Informationen zu möglichen zahnärztlichen Behandlungen, ohne dass damit ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus unseren Zahnzusatzversicherungen abgeleitet werden kann. Es gelten die entsprechenden Vertragsgrundlagen (AVB sowie die jeweiligen Tarifbedingungen). Leistungsanträge werden im jeweiligen Einzelfall auf Vorliegen der Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch geprüft.
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