Ihre Fragen zu den Zahnzusatzversicherungen des Münchener Verein
Wie läuft das Zusammenspiel zwischen Ihnen, Ihrem Zahnarzt und dem Münchener Verein ab?
Mit Ihrer Zahnzusatzversicherung sind Sie bei uns gut versichert, um Ihren Eigenanteil zu verringern.
- Wenn Ihr Zahnarzt eine Maßnahme für notwendig hält, erstellt er für Sie einen Heil- und Kostenplan (HKP), in dem alle zu erwartenden Kosten und auch Ihr Eigenanteil aufgeführt wird.
- Im Anschluss an die Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt eine Rechnung. Diese reichen Sie uns bitte vollständig zusammen mit allen Material- und Laborkostenbelegen im Original ein.
- Wir überweisen dann unsere Erstattungsleistung auf Ihr Konto.
Wir möchten Ihnen helfen, dass Sie Ihre Erstattungsleistung schnell und unkompliziert erhalten, und haben Ihnen hier einige Informationen zusammengestellt. Finden Sie hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem jeweiligen Tarif:
Tarife ZahnGesund
Tarife Deutsche ZahnVersicherung
Tarif 510 | Tarif 511-512 | Tarif 570-571 | Tarif 572 | Tarif 573 | Tarif 574 | Tarif 575
Tarife Zahn-Ergänzung
Tarif 170 | Tarif 560-561 | Tarif 570-571 |Tarif 762 | Tarif 768 | Tarif 769
Fragen zum Zahntarif 170
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
170 | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 170 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
170 | 40% der Kassenleistung (Festzuschuss) |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angege-bene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 170 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Der Leistungsanspruch des Tarifs 170 setzt eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) voraus. Vergütet werden 40 % der von der GKV übernommenen Kosten für Zahnersatz.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Regel nicht direkt für Implantate, sondern ei-nen sogenannten ‚befundorientierten Festzuschuss‘ nach Eingliederung des implantatge-tragenen Zahnersatzes. Erst dann ist auch uns eine entsprechende Leistung möglich.
Wir empfehlen daher, den Zahnarzt um Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Folgebehandlung (implantatgetragener Zahnersatz) zu bitten und sich an die Kasse zwecks Gewährung eines Festzuschusses zu wenden.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 4 Wochen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 170 nicht benötigt.
Nein, diese Kosten werden von der GKV nicht bezuschusst.
Fragen zum Zahntarif 510
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | ab 3. Jahr |
---|---|---|---|
510 | 200,00 € | 200,00 € | 500,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 510 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung . Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
510 | 20% |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 510 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Der Versicherungsschutz nach Tarif 510 sieht für Zahnbehandlungs-Maßnahmen (dazu zählen u.a. Inlays / Einlagefüllungen), funktionsanalytische und –therapeutische Maßnah-men, implantologische Maßnahmen und implantatgetragenen Zahnersatz, Kieferorthopä-die keine Leistungen vor.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 510 nicht benötigt.
In der Regel wird eine Vollnarkose beim Einbringen von Implantaten erforderlich. Diese Leistungen sind aber im Tarif 510 nicht beinhaltet.
Im Einzelfall werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.
Fragen zu den Zahntarifen 511-512
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | ab 3. Jahr |
---|---|---|---|
511 | 300,00 € | 300,00 € | 750,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 511 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
511-512 | 30% |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 511-512 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Der Versicherungsschutz nach Tarif 511-512 sieht für funktionsanalytische und –therapeutische Maßnahmen, implantologische Maßnahmen und implantatgetragenen Zahnersatz, Kieferorthopädie keine Leistungen vor.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 511-512 nicht benötigt.
In der Regel wird eine Vollnarkose beim Einbringen von Implantaten erforderlich. Diese Leistungen sind aber im Tarif 511-512 nicht beinhaltet.
Im Einzelfall werden bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.
Fragen zu den Zahntarifen 560 - 561
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | ab 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
560-561 | 350,00 € | 350,00 € | 700,00 € | 700,00 € | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 560-561 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
560-561 | gleiche oder doppelte Höhe der Kassenleistung (Festzuschuss) |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 560-561 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Bei den Tarifen 560 und 561 erbringen wir unsere Erstattungsleistung in gleicher Höhe der GKV-Leistung (Tarif 560) bzw. verdoppeln diesen Betrag (Tarif 561). Ohne Leistung der GKV können auch wir keine Leistung erbringen.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten in der Regel nicht direkt für Implantate, sondern ei-nen sogenannten ‚befundorientierten Festzuschuss‘ nach Eingliederung des implantatge-tragenen Zahnersatzes. Erst dann ist auch uns eine entsprechende Leistung möglich.
Wir empfehlen daher, den Zahnarzt um Erstellung eines Heil- und Kostenplanes für die Folgebehandlung (implantatgetragener Zahnersatz) zu bitten und sich an die Kasse zwecks Gewährung eines Festzuschusses zu wenden. Diesen leisten bzw. verdoppeln wir dann.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 560-561 nicht benötigt.
Nein. Diese Kosten werden von der GKV nicht bezuschusst.
Fragen zu den Zahntarifen 570 - 571
Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | ab 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
570-571 | 300,00 € | 600,00 € | 900,00 € | 1.200,00 € | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 570-571 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
570 | 75 % der erstattungsfähigen Gesamtauf-wendungen abzüglich des GKV-Anteils |
571 | 90 % der erstattungsfähigen Gesamtauf-wendungen abzüglich des GKV-Anteils |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 570-571 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Nach Tarif 570/571 wird pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35% in Abzug gebracht. Dies gilt nicht, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den erhobenen Befund gewährt.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nicht benötigt.
Ja, bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit erfolgt eine Erstattung in Höhe der zugrundeliegenden Leistungen (z.B. bei Implantatversorgung nach Tarif 570 75% (Tarif 571 90%) der erstattungsfähigen Kosten).
Fragen zum Zahntarif 572
Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | ab 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
572 | 300,00 € | 600,00 € | 900,00 € | 1.200,00 € | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 572 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
572 | 100 % für Füllungen und Inlays, KFO bis zu 90 % (bis zum 21. Lebensjahr) abzüglich des GKV-Anteils bzw. einer Pau-schale von 35 % |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 572 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Wenn die GKV keine Zahlung leistet, wir n ach Tarif 572 wird pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35% in Abzug gebracht.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nicht benötigt.
Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit der Zahnbehandlungsmaßnahme im Zusam-menhang steht.
Fragen zum Zahntarif 573
Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstel-lung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | ab 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
573 | 300,00 € | 600,00 € | 900,00 € | 1.200,00 € | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Je nach Tarif erbringen wir Leistungen für Zahnbehandlungen. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
573 | 100 % für Wurzel- und Parodontalbehand-lung, Aufbissbehelfe und Schienen (Knir-scherschienen) abzüglich der GKV-Beteiligung |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
Der Tarif 573 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Erstattungsfähig sind 100 % der Gesamtaufwendungen.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nicht benötigt.
Für die im Tarif vereinbarten Leistungen fallen in der Regel keine Aufwendungen für eine Vollnarkose an.
Fragen zum Zahntarif 574
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | max. pro Jahr |
---|---|
574 | 170,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 574 erbringen wir Leistungen für eine Zahnreinigung. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
574 | 100 % bis max. 170,00 € für Prophlylaxe |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
Siehe Frage zu "Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR? "
Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung. Dieser Betrag wird ggfs. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben.
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nicht benötigt.
Nein.
Fragen zum Zahntarif 575
Nein.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | max. pro Jahr |
---|---|
575 | 100,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 575 erbringen wir Leistungen für eine Zahnreinigung. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
575 | 100 % bis max. 100,00 € für Prophlylaxe |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
Siehe Frage zu "Warum benötigen Sie die GKV Beteiligung bei PZR? "
Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung. Dieser Betrag wird ggfs. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben.
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nicht benötigt.
Nein.
Fragen zu den Zahntarifen 577 - 579 (ZahnGesund)
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Leistungsstaffel & Wartezeit | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
---|---|---|---|
1. Versicherungsjahr | 900 € | 1.000 € | 1.500 € |
1. bis 2. Versicherungsjahr | 1.800 € | 2.000 € | 3.000 € |
1. bis 3. Versicherungsjahr | 2.700 € | 3.000 € | 4.500 € |
1. bis 4. Versicherungsjahr | 3.600 € | 4.000 € | 6.000 € |
ab dem 5. Versicherungsjahr | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Wartezeit | entfällt | entfällt | entfällt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Ja, dieses ist für die Höhe Ihrer Leistung relevant. Bitte schicken Sie uns eine gut lesbare Kopie (bitte nicht das Original) Ihres Bonusheftes zusammen mit der Rechnung.
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Nein, Sie müssen uns keinen Heil- und Kostenplans einreichen.
Bei einer bevorstehenden Zahnersatzmaßnahme rät der Versicherer zur vorherigen Erstellung eines Heil- und Kostenplans durch den Zahnarzt. Der Versicherer gibt nach Einreichung des Heil- und Kostenplans Auskunft über die zu erwartende Versicherungsleistung.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Nach den Tarifen 577, 578 und 579 wird grundsätzlich pauschal eine GKV-Vorleistung in Höhe von 35 % in Abzug gebracht, wenn eine Rechnung keine Kassenbeteiligung ausweist. Der Abzug wird jedoch dann nicht vorgenommen, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzuschuss wird für den implantatgetragenen Zahnersatz gewährt.
Mit den Tarifen der Serie ZahnGesund bieten wir erstklassigen Versicherungsschutz für nahezu alle zahnärztlichen Behandlungen. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Zahnersatz* | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
---|---|---|---|
Regelversorgung | 100 % | 100 % | 100 % |
Implantate & Knochenaufbau | 75 bis 80 %** | 85 bis 90 %** | 100 % |
Kronen, Brücken & Prothesen | 75 bis 80 %** | 85 bis 90 %** | 100 % |
Inlays & Onlays | 75 bis 80 %** | 85 bis 90 %** | 100 % |
Verblendschalen & Veneers | 75 bis 80 %** | 85 bis 90 %** | 100 % |
Funktionsanalyse & -therapie | 75 bis 80 %** | 85 bis 90 %** | 100 % |
* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Upgrade +5 %, wenn Sie Ihr Bonusheft lückenlos 10 Jahre geführt haben.
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Einzelne gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich an den Kosten einer Zahnreinigung. Dieser Betrag wird ggf. bei unserer Erstattungsleistung berücksichtigt. Sollten Sie sicher wissen, dass Ihre Kasse keinen Zuschuss gewährt, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe des Namens und der Anschrift Ihrer Kasse mit. Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Kasse leistet, reichen Sie bitte die Rechnung formlos dort ein. Anschließend übermitteln Sie uns bitte die Rechnungskopie entweder mit Erstattungsvermerk oder zusammen mit dem Ablehnungsschreiben.
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen:
Kieferorthopädie* | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
---|---|---|---|
Kieferorthopädie bei Unfall | 75 % (max. 1.000 €) | 85 % (max. 2.500 €) | ** |
Kieferorthopädie bis 18 Jahre** | 100 % (max. 5.000 €)*** | ||
Kieferorthopädie ab 19 Jahre** | 100 % (max. 2.500 €)*** | ||
Kieferorthopädie Funktionsanalyse | |||
Aligner | |||
Lingualtechnik | |||
Mini-, Kunststoff, Keramik-Brackets**** | |||
Retainer (Zahnstabilisation) |
* Inkl. GKV; leistet die GKV nicht vor, gelten pauschal 35 % als Vorleistung.
** Der Höchstbetrag gilt je Altersgruppe nur einmalig für die gesamte Vertragslaufzeit. Die Leistung gilt für KIG (Kieferindikationsgruppe) 1-5.
*** Der Tarif ZahnGesund 100 leistet unabhängig davon, ob ein Unfall zugrunde liegt oder nicht.
**** Sofern die Maßnahmen der verbesserten Funktionen dienen. Rein ästhetische Maßnahmen werden nicht erstattet.
Erstattungen für weitere zahnärztliche Behandlungsmaßnahmen:
Zahnbehandlung | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
---|---|---|---|
Hochwertige Kunststofffüllungen | 100 % | 100 % | 100 % |
Parodontosebehandlung (inkl. GKV) | 100 % | 100 % | 100 % |
Parodontosebehandlung (ohne GKV) | 75 % | 85 % | 100 % |
Wurzelbehandlung (inkl. GKV) | 100 % | 100 % | 100 % |
Wurzelbehandlung (ohne GKV) | 75 % | 85 % | 100 % |
Funktionsanalyse & -therapie (inkl. GKV) | 100 % | 100 % | 100 % |
Funktionsanalyse & -therapie (ohne GKV) | 75 % | 85 % | 100 % |
Uns reicht eine Kopie.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
Prophylaxe | ZahnGesund 75+ | ZahnGesund 85+ | ZahnGesund 100 |
---|---|---|---|
Professionelle Zahnreinigung | 75 % (2 x 75 € /Jahr) | 85 % (2 x 85 € /Jahr) | 100 % (2 x 100 € /Jahr) |
Fissurenversiegelung | |||
Fluoridierung | |||
Kariesrisikodiagnostik | |||
Mundhygienestatus | |||
Zahnbleaching | 200 € alle 2 Jahre |
Fragen zum Zahntarif 762
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | ab 3. Jahr |
---|---|---|---|
762 | 1.050,00 € | 1.150,00 € | 5.200,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 762 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
560-561 | gleiche oder doppelte Höhe der Kassenleistung (Festzuschuss) |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 762 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Vergütet werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, höchstens jedoch 40 % der Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, Labor- und Materialkosten).
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 560-561 nicht benötigt.
Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.
Fragen zum Zahntarif 768
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ab 4. Jahr |
---|---|---|---|---|
768 | 500,00 € | 500,00 € | 1.000,00 € | 5.200,00 € |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 768 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
768 | 40% |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 768 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Vergütet werden die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbleibenden erstattungsfähigen Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie, höchstens jedoch 40 % der Gesamtaufwendungen (zahnärztliches Honorar, Labor- und Materialkosten).
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Nein! Das Bonusheft wird für unsere Leistungsprüfung nach Tarif 768 nicht benötigt.
Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.
Fragen zum Zahntarif 769
Nein, Sie müssen uns einen Heil- und Kostenplans nicht einreichen.
In jedem Kalenderjahr stehen Ihnen maximal folgende Beträge zur Verfügung:
Tarif | 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | ab 5. Jahr |
---|---|---|---|---|---|
769 | 500,00 € | 500,00 € | 1.000,00 € | 1.000,00 € | unbegrenzt |
Entscheidend für die Zuordnung der Kosten ist der Behandlungszeitpunkt bzw. das Eingliederungsdatum des Zahnersatzes.
Nach Tarif 769 erbringen wir Leistungen für Zahnersatz. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Ihrer Tarifbeschreibung. Aus dem Versicherungsschein können Sie ggf. individuell vereinbarte Leistungseinschränkungen entnehmen.
Leistungen für Zahnersatz:
Tarif | Erstattungssätze |
---|---|
769 | bei vollem Bonus = 90 % der erstattungsfähigen Gesamtaufwendungen abzüglich des GKV-Anteils |
Die Adresse zur Einreichung Ihrer Belege lautet:
Münchener Verein
80283 München
Nein. Wir überweisen unsere Erstattungsleistung an Sie als unseren Kunden.
Wir überweisen unsere Erstattungsleistung auf das von Ihnen bei Antragsstellung angegebene Konto oder ein von Ihnen als Versicherungsnehmer unterschriftlich bestätigtes neues Konto.
In aller Regel nicht! Wenn der Kassenanteil (Festzuschuss für den Zahnersatz) vom Zahnarzt bereits abgezogen wurde, können Sie uns die Eigenanteilsrechnung gleich schicken.
Der Tarif 769 beinhaltet keine Leistungen für eine Zahnreinigung (PZR).
Nur dann, wenn die Kassenleistung nicht bereits aus der Rechnung hervorgeht (in der Regel vom Zahnarzt bereits abgezogen).
Nach Tarif 769 wird pauschal eine GKV-Vorleistung von 40% in Abzug gebracht. Dies gilt nicht, wenn die Kasse für den zugrundeliegenden Versicherungsfall leistet, d.h. ein Festzu-schuss wird für den erhobenen Befund gewährt.
Uns reicht eine Kopie.
Wir streben eine Erstattung innerhalb von 10 Arbeitstagen an.
Die Rechnung Ihres Zahnarztes müssen Sie (wie jede andere Rechnung auch) rechtzeitig bezahlen. Wenn Sie uns die Rechnung gleich einreichen, wird diese in der Regel innerhalb des Zahlungsziels bearbeitet.
Ja. Nach Tarif 769 schicken Sie uns bitte eine Kopie des Bonusheftes.
Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit werden auch die Kosten für sedierende Maßnahmen berücksichtigt, wenn diese mit dem Zahnersatz im Zusammenhang stehen.
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