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Beitragsanpassung (BAP) in der Krankenversicherung

Allgemeine Informationen zur Beitragsanpassung

Sie haben Ihre Unterlagen zur Beitragsanpassung erhalten. Viele Informationen müssen aus rechtlicher Sicht aufgeführt werden. Manches kann auf Anhieb nicht nachvollzogen werden oder wirft Fragen auf. Aus diesem Grund haben wir für Sie eine Informationsseite zur BAP erstellt.

Seit Gründung des Münchener Verein vor mehr als hundert Jahren haben wir versucht, alle von unseren Kunden gestellte Fragen rund um die Beitragsanpassung zu beantworten. Der folgende „Katalog“ ist dabei entstanden. Eventuell kann er Ihnen schon die eine oder andere Frage beantworten. Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte über die im Anschreiben angegebene Telefonnummer. Unser Service-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Von der aktuellen Beitragsanpassung ist nicht nur die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. betroffen. Auch branchenweit 
steigen die Beiträge für viele Versicherte deutlich. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hat dazu unter
https://www.pkv.de/wissen/beitraege/warum-die-beitraege-steigen/  einige Informationen zusammengestellt.

Änderungen der Tarifbedingungen durch Anhebung der Selbstbehalte

Die Beitragsanpassung hat in einigen Tarifen auch eine Änderung der Selbstbehalte (SB) erforderlich gemacht. Ob Ihr Tarif davon betroffen ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Nachtragsschein. In der Anlage von diesem ist auch eine Übersicht aller Selbstbehaltsänderungen. Dort finden Sie Ihren Tarif wieder.

Nachfolgend haben wir die geänderten Tarifbedingungen aufgeführt.
 

Was sind die häufigsten Kundenanfragen zur Beitragsanpassung?

Wir haben unseren Außendienst gefragt

Der Münchener Verein stellt sich vor

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