Versicherungsglossar
Die wichtigsten Begriffe von A-Z in unserem Glossar
In den Tarifen der Krankheitskostenvollversicherung werden immer sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet.
Mit zunehmendem Alter steigt im Gesundheitsbereich das individuelle Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen kontinuierlich an. Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen dafür, dass alleine der Fakt des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt.
Dafür werden bestimmte Anteile der Prämie von Beginn an verzinst angesammelt und später für die Finanzierung dieser (höheren) Krankheitskosten verwendet.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist ein privates Vorsorgeprodukt, das vom Staat durch hohe steuerliche Vergünstigungen gefördert wird. Ihre Bedingungen entsprechen im wesentlichen denen der gesetzlichen Rentenversicherung. Aus diesem Grund kann die Basisrente weder beliehen noch verpfändet werden. Auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Sie wird stets als lebenslange, monatliche Rente ausbezahlt.
In erster Linie ist die Basisrente für Selbstständige gedacht, da diese im Alter in der Regel keine gesetzliche Rente beziehen. Aber auch Angestellte und Beamte können damit ihre Versorgungslücke im Alter reduzieren.
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung stellt die Höchstgrenze (Bruttoeinkommen) dar, bis zu der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen. Daneben existiert auch in der Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze.
- Ein Bremsschaden entsteht meist, wenn ein Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.
- Betriebsschäden entstehen durch Bedienungsfehler, Materialfehler oder normale Abnutzung.
- Bruchschäden am Fahrzeug können durch Gewaltbruch entstehen.
Ein Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, welches auf der Grundlage eines bereits vermarkteten Arzneimittels basiert und nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt werden kann. Da die Wirkstoffe von lebenden Organismen stammen, können bei jedem biologischen Arzneimittel geringe Unterschiede beim Wirkstoff auftreten.
Die Wirkstoffe müssen dem Vorgängerprodukt möglichst ähnlich sein, sodass die Qualität, die biologische Aktivität, die Sicherheit und die Wirksamkeit gewährleistet sind. Da bei einem Biosimilar die Entwicklung auf klinischen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut sind diese in der Regel günstiger als das Vorgängerprodukt.
Der Dental-Laser kommt ohne Berührung aus. Er erzeugt keine Vibrationen und auch keinen Druck auf den Zahn. Daher kann er vom chirurgischen Schnitt bis hin zur Stimulation der Wundheilung eingesetzt werden. Eingesetzt wird er beispielsweise bei der Implantologie, bei Kariesbehandlungen und Parodontitis.
Dies ist ein bildgebendes 3D-Verfahren unter Nutzung von Röntgenstrahlen, welches unter anderem in der Mund- und Kieferchirurgie sowie in der Zahnmedizin angewendet wird. DVT kann zum Beispiel beim Einsetzen eines Implantates oder bei der Weisheitszahnentfernung verwendet werden.
Ein DNA-Test kann im Rahmen einer Parodontitis-Behandlung durchgeführt werden. Bei häufigen Zahnfleischentzündungen kann dadurch ermittelt werden, welche Bakterienstämme für die Erkrankung verantwortlich sind.
DROS steht für: Diagnostisch, Relaxierend, Orientierend, Stabilisierend.
Die funktionstherapeutische Zahnschiene dient zur Behandlung von Kiefergelenksproblemen.
Digitale Gesundheitsanwendungen oder kurz DiGA’s sind medizinische Apps, die zur Diagnose und Therapie bei verschiedensten Krankheiten eingesetzt werden können.
Damit Mediziner sie verschreiben dürfen und Krankenkassen die Kosten übernehmen („App auf Rezept“), müssen sie in einem offiziellen Verfahren durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft werden.
DiGA’s gibt es für die verschiedensten Anwendungsbereiche, z. B. Tinnitus, Migräne, Depressionen oder Schlafstörungen. Eine Übersicht über die aktuell zugelassenen Apps finden Sie im DiGA-Verzeichnis auf den Seiten des BfArMs.
.
Bei einem Generikum handelt es sich um ein Arzneimittel, welches nach Patentablauf eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommt. Generika sind in Wirkstoffart und –menge, sowie in der Darreichungsform mit dem Originalmedikament identisch. Bevor Generika vermarktet werden dürfen, müssen sie in gleicher Weise wie die Originalpräparate von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also dem Originalarzneimittel in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein. Da die Entwicklung von Generika auf klinischen Studien und wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut sind diese in der Regel günstiger als das Originalarzneimittel.
Wichtig zu wissen
- Für Regelversorgungen muss der Heil und Kostenplan vom Zahnarzt immer kostenlos erstellt werden.
- Der genehmigte Heil- und Kostenplan sollte zügig umgesetzt werden, da er nur 6 Monate gültig ist.
In Deutschland bestehen nebeneinander zwei Versicherungssysteme, die Sozialversicherung und die Individualversicherung.
Zur Sozialversicherung gehören die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Die Verträge kommen durch gesetzliche Vorschriften zustande, diese regeln auch den Leistungsumfang. Der Beitrag wird durch das Einkommen des Versicherten, bzw. durch bestimmte Bemessungsgrenzen bestimmt (Solidaritätsprinzip).
Zur Individualversicherung zählen alle individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge. Die gesetzliche Grundlagen bilden im Besonderen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. In der privaten Krankenversicherung zum Beispiel sind hier Vorerkrankungen sowie Größe, Gewicht und Lebensalter des Antragstellers, aber auch die Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes relevant (Äquivalenzprinzip).
Eine transparente Zahnspange, die häufig bei Erwachsenen zur Zahnstellungskorrektur eingesetzt wird. Sie ist eine herausnehmbare und unsichtbare Alternative zur festen Zahnspange.
Key Information Documents
Bei fondsgebundenen Versicherungsanlageprodukten wird das Produktinformationsblatt als „Key-Investor-Information-Document“ (KIID oder verkürzt KID) bezeichnet. Das KIID ersetzt den vereinfachten Verkaufsprospekt und wird auch Verbraucherschutzinformation oder Beipackzettel genannt. Es soll dazu dienen, Anlegern auf einen Blick die wesentlichen Chancen und Risiken von Bankprodukten übersichtlich darzustellen, so dass die wesentlichen Eigenschaften des Finanzprodukts schnell erfasst und verschiedene Anlageprodukte miteinander leichter verglichen werden können.
Voraussetzung für de Zahlung einer Pflegesachleistung ist der Einsatz von zugelassenen ambulanten Pflegedienstleistern für Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld. Sie wird vor allem für die Hilfestellung bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung verwendet.
Packaged Retail and Insurance-based Investment Products
Einheitliche Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte sollen zukünftig Aufschluss über relevante Tarifmerkmale geben, um eine fundierte Anlageentscheidung zu treffen sowie um unterschiedliche Produkte miteinander vergleichen zu können. Die Informationen sind nicht vertragsspezifisch, sondern basieren auf Musterverträgen mit verschiedene Laufzeiten und variabler Beitragszahlung.
Inhalte:
- Informationen mit Blick auf die Art und die Merkmale des Produkts, sowie dessen Zielmarkt
- eine Auskunft darüber, ob ein Kapitalverlust möglich ist
- Informationen zu Kosten und Risikoprofil des Produkts,
- einschlägige Informationen zur Wertentwicklung,
- sonstige spezifische Informationen, die für das Verständnis der Merkmale einzelner Produktarten notwendig sein können.
In Deutschland bestehen nebeneinander zwei Versicherungssysteme, die Sozialversicherung und die Individualversicherung.
Zur Sozialversicherung gehören die gesetzliche Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall-, Renten- und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung. Die Verträge kommen durch gesetzliche Vorschriften zustande, diese regeln auch den Leistungsumfang. Der Beitrag wird durch das Einkommen des Versicherten, bzw. durch bestimmte Bemessungsgrenzen bestimmt (Solidaritätsprinzip).
Zur Individualversicherung zählen alle individuell zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer abgeschlossene Versicherungsverträge. Die gesetzlichen Grundlagen regeln im Besonderen die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Beitrag richtet sich nach dem zu versichernden Risiko. In der privaten Krankenversicherung zum Beispiel sind hier zum Beispiel Vorerkrankungen sowie Größe, Gewicht und Lebensalter des Antragstellers, aber auch die Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes relevant.
Vermögensschaden
Ein unechter Vermögensschaden, auch Vermögensfolgeschaden genannt, ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. Verdienstausfall als Folge eines Personenschadens oder Nutzungsausfall für eine beschädigte Sache). Grundsätzlich unterscheidet man beim Vermögensschaden den echten und den unechten Vermögensschaden. Der echte Vermögensschaden lässt sich weder auf einen Sach-, noch auf einen Personenschaden zurückführen. Hier gilt die festgelegte Versicherungssumme für Vermögensschäden im Versicherungsvertrag.
Im Gegensatz hierzu stehen die unechten Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit einem Personen- oder Sachschaden stehen. Die unechten Vermögensschäden werden aus der Deckungssumme der Sach- oder Personenschäden reguliert. Der unechte Vermögensschaden ist also eine Folge eines vorausgegangenen Sach- bzw. Personenschadens.
Beispiele für einen unechten Vermögensschaden:
1) Aufgrund eines Unfalls kann der Geschädigte seiner beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen und fordert Verdienstausfall.
2) Eine Sache wurde beschädigt und der Eigentümer verlangt Geld aufgrund des Nutzungsausfalls.
Gerade in der Haftpflichtversicherung sind unechte Vermögensschäden mitversichert, oft aber keine echten. Daher muss der Versicherungsschutz auf Vermögensschäden erweitert werden. Ob und in welchem Umfang Vermögensschäden seitens der Versicherung übernommen werden, geht aus den Versicherungsbedingungen hervor.
Ein schmerzarmes Ultraschallverfahren zur Behandlung von Ablagerungen und Keimen in Zahnfleischtaschen. Diese Methode wird beispielsweise im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung oder bei einer nicht-chirurgischen Parodontalbehandlung angewendet.
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Privatärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung)