Gesundheitsservices
Alle Services auf einen Blick:
- Übersicht über alle Service-Leistungen
- Digitale Angebote
- Behandlungen
Unsere Services im Überblick
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Genesung
Weitere Services und Unterstützung
rund ums Thema Gesundheit
Kooperationen für Hilfsmittel
Erfahren Sie mehr über unsere Partner für medizinische, orthopädische und Verbrauchs-HilfsmittelBeispiele für Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Perücken, Prothesen, Sauerstoffkonzentrator.
Deutsche Pflegekarte
Mit der deutschen Pflegekarte erhalten Sie Zutritt zu vielen wertvollen Extras, die Ihnen Unterstützung und Hilfe bieten.
Veranstaltungen
Regionale Informations- und Beratungsabende zu wichtigen Versicherungsthemen.
Ihre Chance – Fragen Sie die Expert:innen!
In Kürze erscheint ein spannender Fachartikel zum Thema Parkinson. Dieser informiert Sie über das Leben mit Parkinson und den nächsten Behandlungsschritt.
Sie haben allgemeine oder auch spezifische Fragen rund um das Thema Parkinson?
Dann nehmen Sie an dem Webinar am 10.04.2024 um 16:00 Uhr teil. Senden Sie danach all Ihre Fragen gerne an folgende E-Mail-Adresse: parkinson@stadapharm.de
Link zum Webinar:
Die ausgewiesenen Parkinson-Expertinnen Dr. Inga Claus und Dr. Maria Zintl führen Sie durch unser Webinar und stehen Ihnen anschließend in der Woche vom 15.04. bis 19.04.2024 via E-Mail Rede und Antwort für all Ihre persönlichen Fragen.
Dr. Inga Claus
- Medizinstudium an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
- Erwerb des Zertifikats für "Evozierte Potentiale" der Deutschen Gesellschaft für klinische Neurophysiologie und funktionelle Bildgebung
- Habilitation mit dem Titel: "Der obere Gastrointestinaltrakt bei Parkinson-Syndromen: Neue Ansätze zur Diagnostik und Therapie"
Dr. Maria Zintl
- Studium der Humanmedizin an der Universität Regensburg
- Zertifikat "Medizinische Begutachtung" der Deutschen Gesellschaft für neurowissenschaftliche Begutachtung
- Klinischer Schwerpunkt: Parkinson-Erkrankung und andere Bewegungsstörungen und Leiterin der Parkinson-Komplexbehandlung
Das Gesundheitsportal vom Münchener Verein
Sie möchten sich umfassend über Gesundheitsthemen informieren? Dann sind Sie auf unserem Gesundheitsportal genau richtig. Unsere Inhalte sind von medizinischen Experten verständlich erklärt und ansprechend aufbereitet - objektiv und qualitätsgesichert.
Sie finden ausführliche Beschreibungen von über 600 Krankheiten und Diagnoseverfahren, Specials und Videos zu Themen wie Stress, Medikamenten oder Ernährung sowie Wissenswertes zu Vorsorgeuntersuchungen.
Verschiedene Tests und Quiz sowie der interaktive Bereich mit Übungen zu Bewegung und Entspannung regen zum Mitmachen an
Mit der praktischen Suchfunktion finden Sie schnell und bequem Ärzte, Zahnärzte und Klinken in Ihrer Umgebung.
Unsere Leistung in der Krankenvollversicherung: Die App auf Rezept
Gesundheits-Apps zeigen an, wie viele Schritte wir täglich gehen, helfen gegen Übergewicht oder bei Schlafstörungen. Manche gehen noch weiter und greifen in die Diagnose oder Therapie einer Krankheit ein. Damit werden sie zu medizinischen Apps. Da stellt sich die Frage:
Wie gut sind diese und helfen sie wirklich? Und wer beurteilt das eigentlich?
Hier setzt das neue Digitale-Verordnungs-Gesetz an. Es formuliert einheitliche Qualitätskriterien für medizinische Apps. Geprüft werden diese vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Mediziner*innen können diese Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGADigitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps auf Rezept, die zur Diagnose und Therapie bei Krankheiten wie Migräne, Diabetes etc. eingesetzt werden können. ) auf Rezept zu verordnen. „DiGADigitale Gesundheitsanwendungen sind medizinische Apps auf Rezept, die zur Diagnose und Therapie bei Krankheiten wie Migräne, Diabetes etc. eingesetzt werden können. 's“ gibt es für z. B. Rücken- und Hüftschmerzen, Tinnitus, Migräne, Depression oder Adipositas. Auf der Webseite des BfArM findet sich ein Verzeichnis inkl. genauer Beschreibung der Apps.
Die Kosten für die dort gelisteten medizinischen Apps erstatten wir allen Versicherten mit einer Krankenvollversicherung. Rezept & Rechnung können Sie wie gewohnt bei uns einreichen: in der MV ServiceApp hochladen oder im Original per Post einreichen.
Videosprechstunde
Arztbesuch rund um die Uhr von der Couch aus
Haben Sie beim Münchener Verein eine Private Krankheitskostenvollversicherung?
Dann können Sie bei medizinischen Anliegen per Videosprechstunde oder per Telefon mit einem Facharzt der TeleClinic sprechen. Arztgespräch, Rezept und Krankschreibung erhalten Sie jederzeit – also 24/7 – ohne Wartezimmer und Ansteckungsgefahr.
Weitere Informationen und den Link für den Download der TeleClinic App finden Sie hier.
Die elektronische Patientenakte – Der digitale Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten
Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) wird häufig als das Kernstück der Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung bezeichnet. Mit der ePA haben Sie sämtliche medizinischen Informationen immer zur Hand.
In der ePA können alle ärztlichen Befunde, Berichte sowie weitere Dokumente an einem Ort sicher gespeichert und jederzeit von Ihnen eingesehen werden. Dank der ePA kann sich der behandelnde Arzt einen schnellen und allumfassenden Überblick über seinen Patienten verschaffen.
Die volle Hoheit über Ihre Daten behalten dabei stets Sie selbst, da nur Sie entscheiden, welche Dokumente Sie wem zur Einsicht freigeben.
Fragen und Antworten zum Thema elektronische Patientenakte: (Kopie 1)
In der elektronischen Patientenakte können grundsätzlich alle gesundheitsrelevanten Informationen wie z.B. Arztbriefe, Befunde aber auch der Mutter- und Impfpass u.v.m. hinterlegt werden. Den Umfang der hinterlegten Daten bestimmen dabei immer Sie selbst. Nur von Ihnen selbst eingestellte bzw. auf Ihren Wunsch durch behandelnde Ärzte hochgeladene Dokumente landen letztendlich in der ePA.
Durch die hinterlegten Dokumente erhalten Sie sowie Ihre behandelnden Ärzte einen umfassenden Überblick über bereits erfolgte Behandlungen und Therapien. Hierdurch können z.B. Mehrfachuntersuchungen vermieden und die weitere Diagnostik passgenauer abgestimmt werden. Insgesamt kann durch die ePA die Behandlungsqualität gesteigert werden.
Die ePA unterliegt strengen gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird dabei regelmäßig im Rahmen von Zertifizierungsprozessen auf aktuellste Sicherheitsstandards überprüft und an die neuesten Entwicklungen angepasst.
Informationen über die eigene Gesundheit sind sehr sensible Daten. Aus diesem Grund liegt der Zugriff auf die ePA zunächst ausschließlich bei Ihnen. Ohne Ihr Einverständnis kann niemand auf diese Daten zugreifen. Welchen Ärzten bzw. Einrichtungen Sie einen Einblick gewähren, bestimmen Sie selbst. Dabei können Sie klar definieren, wer welche Daten sehen darf und für welchen Zeitraum. Die Nutzung der Daten darf zudem immer nur zu Behandlungszwecken erfolgen.
Die Krankenversichertennummer dient als übergreifendes Ordnungskriterium zur eineindeutigen Identifikation der Versicherten in der Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht somit den Zugang zur digitalen Gesundheitswelt. Die KVNR wird außerdem für die Ausgabe der digitalen Identität genutzt.
Die digitale Identität ist neben der KVNR eine weitere Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an der TI. Digitale Identitäten werden künftig im Bereich der privaten Krankenversicherungen als Alternative zu Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt und bieten einen kartenlosen Zugang via Smartphone zu den digitalen Anwendungen der TI.
Derzeit bietet der Münchener Verein die ePA noch nicht an. Wir setzen uns aber aktuell intensiv mit den Themen ePA, KVNR und digitale Identität auseinander, um das Serviceangebot für unsere Versicherten künftig weiter auszubauen.
Die Nutzung der ePA ist für alle Versicherten freiwillig.
Haben Sie Fragen rund um das Thema ePA? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an die folgende Adresse:
info(at)muenchener-verein.de
Weiterführende Informationen und Links zur ePA:
Gematik: https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/elektronische-patientenakte.html
PKV: https://www.pkv.de/positionen/digitalisierung/
Immer für Sie da: Unsere Gesundheits-Hotline
Sie suchen einen qualifizierten und fachkundigen Ansprechpartner für Fragen zum Thema Gesundheit? Dann rufen Sie uns doch an und lassen Sie sich bequem zu Hause informieren. Ein Team von medizinischen Fachleuten unseres Kooperationspartners almeda GmbH steht Ihnen mit Rat zur Seite und beantwortet Ihnen Ihre individuellen Gesundheitsfragen.
Selbstverständlich werden die Mitarbeiter von almeda sämtliche personenbezogenen Informationen, die Sie im Rahmen des Informationsgesprächs bekannt geben, absolut vertraulich behandeln. Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. erhält über die Inhalte Ihres Gesprächs keinerlei Informationen.
Und das sind die Serviceleistungen
- Sie erhalten Informationen über verbreitete Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapiestandards, nicht-medikamentöse Therapieverfahren und alternative Therapien.
- Sie können sich über Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten informieren.
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach Leistungserbringern und Spezialisten in Ihrem näheren Umkreis.
- Für Ihre Reisepläne geben wir Ihnen Informationen über Reise- und Tropenmedizin und beraten Sie zu Impfungen.
- Durch Information und individuelle Beratung können Sie Krankheitsrisiken aktiv vorbeugen.
- Sie erreichen die Gesundheits-Hotline rund um die Uhr kostenfrei unter 0800 / 80 30 80 377.
Bei unserer Gesundheits-Hotline handelt es sich um eine kostenfreie Serviceleistung, die wir unseren Kunden bei Fragen zum Thema Gesundheit anbieten. Selbstverständlich kann ein Anruf bei der Gesundheits-Hotline die Beratung und Behandlung durch Ihren Haus- oder Facharzt keinesfalls ersetzen, oder für eine Diagnosestellung herangezogen werden. Die erhaltene Information kann auch nicht als Hinweis auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer bestimmten Erkrankung oder eines sonstigen Leidens verstanden werden. Bitte suchen Sie im Falle einer Erkrankung oder in Zweifelsfragen immer Ihren Arzt auf.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. und die almeda GmbH für den Fall, dass Sie entgegen der vorstehend festgelegten Zweckbestimmung der Gesundheits-Hotline auf der Grundlage der erteilten Auskünfte und Informationen eine Eigendiagnose oder Selbstbehandlung vornehmen, keine Haftung übernehmen. Das gilt entsprechend, wenn Sie es nach den erteilten Informationen und Auskünften unterlassen, einen Arzt aufzusuchen. Die Mitarbeiter der Gesundheits-Hotline haben keine Kenntnis zu Ihrem Versicherungsschutz und können daher keine Aussage zu Ihrem Versicherungsschutz treffen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Kompetente Unterstützung im Krankheitsfall
Das Casemanagement vom Münchener Verein
Bei Erkrankungen des Knie- oder Hüftgelenks sowie bei Schlaganfall bietet der Münchener Verein eine umfassende Unterstützung durch speziell geschulte Casemanager. Gemeinsam mit den Patienten und deren Angehörigen planen und koordinieren die Casemanager die Versorgung vor, während und nach einem stationären Aufenthalt. Selbstverständlich werden dabei auch die behandelnden Ärzte sowie Pflege- und Sozialdienste eingebunden.
Von der intensiven Beratung für Patienten und deren Angehörigen, über die Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Rehabilitations-Einrichtung, bis zur Planung der Entlassung und Organisation der anschließenden Pflege reicht der Service des Casemanagements. Gern unterstützen Sie die Casemanager gegebenenfalls bei der Beschaffung von Hilfsmitteln oder helfen dabei, die Kostenübernahme durch andere Kostenträger zu klären.
Sie erreichen die Mitarbeiter des Casemanagements unter 089/5152-2513.
Nachlässe für Medikamente
Nutzen Sie die Preisvorteile von Generika und Biosimilars
Der Münchener Verein stellt für Sie eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln sicher. In vielen Fällen gibt es verschiedene gleichwertige Medikamente zu günstigeren Preisen. Um Ihnen Preisvorteile von solchen Alternativen zu sichern, sogenannten Generika, besser nutzen zu können, haben wir mit ausgewählten Herstellern Verträge abgeschlossen.
Bei Generika handelt es sich um Arzneimittel, die nach Patentablauf eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommen. Diese Arzneimittel sind in Wirkstoffart und -menge sowie in Darreichungsform (etwa als Dragee oder Kapsel) mit dem Originalmedikament identisch. Bevor Generika vermarktet werden dürfen, müssen sie in gleicher Weise wie Originalpräparate von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also dem Originalarzneimittel in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein.
Steigen Sie auf Generika um und helfen Sie dabei die Leistungsausgaben zu senken und dadurch die Beiträge zu stabilisieren. Bezüglich der Auswahl eines Generikums lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder der Apotheke beraten. Alternativ können Sie auch zum Beispiel unter www.medizinfuchs.de, oder in der App von Medizinfuchs, die Preise verschiedener Hersteller vergleichen.
In den folgenden Links erklären wir Ihnen beide Arten der Preisprüfung:
Bei Biosimilars handelt es sich um biologische Arzneimittel, die nach Ablauf des Patentschutzes eines Vorläuferproduktes auf den Markt kommen. Die Wirkstoffe eines biologischen Arzneimittels stammen von lebenden Organismen (i.d.R. lebenden Zellen), die durch Biotechnologie verändert wurden. Da die Wirkstoffe für gewöhnlich große und komplexe Moleküle sind und von lebenden Zellen hergestellt werden, haben alle biologischen Arzneimittel geringe Unterschiede. Auch bei verschiedenen Chargen des gleichen biologischen Arzneimittels können daher Abweichungen auftreten.
Ein BiosimilarEin Biosimilar ist ein biologisches Arzneimittel, welches auf der Grundlage eines bereits vermarkteten Arzneimittels basiert und nach Ablauf des Patentschutzes hergestellt werden kann. muss dem Vorgängerprodukt möglichst ähnlich sein, sodass die Qualität, die biologische Aktivität, die Sicherheit und die Wirksamkeit diesem entsprechen. Alle Abweichungen zwischen dem Biosimiliar und dem bereits vorhandenen Arzneimittel dürfen sich daher nur in engen Grenzen bewegen. Dies wird durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) sorgfältig überprüft, bevor ein Biosimiliar für den Vertreib zugelassen wird.
Weitere Informationen zu Biosimilars finden Sie auch in der Patientenbroschüre.
Die Abrechnung Ihrer Rabatte erfolgt direkt zwischen Hersteller und Münchener Verein und trägt damit langfristig zur Beitragsstabilisierung bei.
- Die Verträge, die mit unseren Vertragspartnern abgeschlossen wurden, schränken die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein.
- Sie erhalten auch weiterhin das verordnete Arzneimittel.
Sie können dabei helfen, wenn Sie sich Generika – insbesondere die unserer Vertragspartner – verordnen lassen.
Sprechen Sie Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin bei der Verordnung von Arzneimitteln auf das Thema Generika an. Helfen Sie mit, die Einsparungen kommen Ihnen und der Versichertengemeinschaft über niedrige Leistungsausgaben wieder zugute!
Über die STADAPHARM GmbH
Die STADAPHARM GmbH, Aliud Pharma GmbH und Consumer Health Deutschland GmbH sind Teil der STADA Arzneimittel AG – einem Arzneimittelhersteller, der vor mehr als 125 Jahren von deutschen Apothekern gegründet wurde. Diese langjährigen Erfahrungen nutzt STADA, um schwer und chronisch erkrankte Patienten mit hochwirksamen, wirtschaftlichen Therapien zu versorgen. Mit Serviceangeboten unterstützt STADA Patienten, Angehörige, Fachkreise und Kostenträger und verfolgt dabei stets den Auftrag, sich als verlässlicher Partner um die Gesundheit der Menschen zu kümmern. Weltweit vertreibt die STADA-Gruppe ihre Produkte in rund 120 Ländern und beschäftigt mehr als 12.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Schwerpunkt der STADAPHARM liegt auf hochwertigen Arzneimitteln für bestimmte Facharztgruppen:
- Spezialtherapeutika und Biosimilars
- Generika
- Diagnostika wie Blutzuckermessgeräte und -teststreifen
Hintergrund – Rabattverträge in der GKV und PKV
Seit dem 1. April 2007 müssen Apotheker bei Kassenpatienten das Medikament herausgeben, für dessen Wirkstoff ein Rabattvertrag zwischen der Krankenkasse des Patienten und einem Pharmahersteller besteht. Hat der Apotheker dieses Medikament nicht vorrätig, muss er es beschaffen. Ist es nicht lieferfähig, hat er eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel dieses Wirkstoffs abzugeben. Zudem fällt bei Medikamenten, deren Preis 30% unterhalb des Festbetrages liegt, keine Selbstbeteiligung an.
Diesen Zwang gibt es bei Ihnen als Mitglied des Münchener Verein nicht.
Ihr Arzt hat die volle Therapiefreiheit und kann Ihnen das seiner Meinung nach beste Medikament verordnen. Die Erstattung erfolgt gemäß des versicherten Prozentsatzes und den Tarifbedingungen.
Die Rabattverträge haben zu einem intensiven Preiswettbewerb zwischen den Generikaherstellern und einem Vertragswettbewerb zwischen Herstellern und Krankenkassen geführt.
Wenn Generika preisgünstiger werden, profitiert auch die PKV davon. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn Originalhersteller als Reaktion auf die Generikakonkurrenz die Preise reduzieren müssen. Darüber hinaus hat das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz auch den PKV-Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Rabattverträge mit Pharmaunternehmen abzuschließen.
Generika und Patentrechte
Forschende Arzneimittelhersteller lassen sich neu entwickelte Arzneiwirkstoffe patentieren. Dies ist ihr gutes Recht, da sie Geld in die Forschung und Entwicklung dieser Präparate im Vorfeld investieren müssen. Solange der Patentschutz besteht, haben sie damit grundsätzlich das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz allerdings aus, können auch andere Firmen (wie unsere Rabattpartner) Arzneimittel diesem Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen – die so genannten Generika.
Mehr Informationen zum Thema Generika finden Sie in unserem Gesundheitsportal.
Besonderheiten für Beihilfeberechtigte des Bundes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
Der Festbetrag (Festpreis) bei Arzneimitteln ist ein vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen vertraglich festgelegter Preis für ein bestimmtes Medikament, bis zu dessen Höhe die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Medikament bezahlt. Die Beihilfe des Bundes sowie der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt legt bei der Ermittlung der Beihilfefähigkeit die GKV-Festbeträge zugrunde.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
- Für Medikamente, deren Verkaufspreis nicht 30% unterhalb dieses Festbetrages liegt, sieht die Beihilfe eine Selbstbeteiligung des Beihilfeberechtigten vor.
- Für Medikamente, deren Preis 30% oder mehr unterhalb des Festbetrages liegt, entfällt die Selbstbeteiligung. Überschreitet der Abgabepreis den Festbetrag, trägt der beihilfeberechtigte Patient zusätzlich zur Selbstbeteiligung die Kosten für die Differenz.
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt, wie die Zuzahlung in der GKV, 10% des Verkaufspreises.
Er ist jedoch auf maximal 10 Euro begrenzt und darf 5 Euro nicht unterschreiten. Für Medikamente, die billiger als 5 Euro sind, wird die Selbstbeteiligung in Höhe der tatsächlichen Kosten abgezogen. Die Selbstbeteiligung wird von den beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Unsere Rabattpartner bieten in ihrem Sortiment viele von dieser Zuzahlung befreite Arzneimittel an. Dadurch bleibt Ihnen als Beihilfeberechtigter die Selbstbeteiligung erspart.
Weitere Informationen erhalten Sie über das Kundenservicecenter des MÜNCHENER VEREIN oder Sie wenden sich direkt an unsere Kooperationspartner. Das Kundenservicecenter erreichen Sie unter der Telefonnummern 089 / 5152-1000
Digitale Gesundheitsprogramme für Herzgesundheit
Haben Sie eine private Münchener Verein Krankheitskostenvollversicherung?
Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen bieten wir digitale Gesundheitsprogramme an, die für Vollversicherte kostenfrei sind.
Die Gesundheitsprogramme wurden von unserem Partner iATROS mit einem Team von Kardiologen aus Wissenschaft und Praxis entwickelt. Das Ziel ist Ihre Herzgesundheit zu verbessern.
Mit iATROS haben Sie Ihre Gesundheitswerte stets im Blick
Ihre Vorteile:
- Hintergrundwissen und Tipps für ein gesundes Herz
- Motivation und Begleitung für einen gesunden Lebensstil
- Regelmäßige Online-Arztgespräche
- Dokumentation der Gesundheitswerte, wie Blutdruck und EKG
- Digitaler und personalisierter Therapieplan mit Erinnerungsfunktion
- Messgerät inklusive
Bluthochdruck
Nie mehr allein mit Bluthochdruck
Etwa 20 bis 30 Millionen Bundesbürger haben Bluthochdruck. Das ist mehr als jeder Vierte in Deutschland.
Kennen Sie die Folgen von Bluthochdruck? Unbehandelt besteht das Risiko, einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu erleiden. Eine konsequente Therapie ist wichtig, um das Risiko für Folgeerkrankungen zu reduzieren. Die von Kardiologen & Telemedizin-Experten entwickelte iATROS App schult Sie im Umgang mit Bluthochdruck. Das iATROS Team begleitet Sie bis zu 12 Monate in Ihrem Alltag und unterstützt Sie einfach, umfassend und digital.
Mit dem Messgerät erfassen Sie regelmäßig Ihre Werte. Von einem Telearzt begleitet lernen Sie, was im Umgang mit Bluthochdruck zu beachten ist.
Für wen ist das Programm geeignet?
Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits Bluthochdruck festgestellt wurde oder die wegen Bluthochdruck behandelt werden, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können.
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode 3M2EGZ6G oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice.
Koronare Herzkrankheit
Ihr täglicher Begleiter bei Koronarer Herzkrankheit (KHK)
Wussten Sie, dass 40% der KHK-Patienten über den empfohlenen Grenzen beim LDL-Cholesterin liegen? Neben dem Blutdruck gilt es als einer der maßgeblichen Risikofaktoren für einen Herzinfarkt. Aus diesem Grund enthält das Programm ein spezielles Modul zur richtigen Cholesterineinstellung.
Das Gesundheitsprogramm begleitet Sie täglich in Ihrem Alltag und unterstützt Sie mit einer ganzheitlichen Therapie.
Für wen ist das Programm geeignet?
Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits eine koronare Herzkrankheit festgestellt oder eine Stent-Implantation durchgeführt wurde, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können.
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode MX86TP8A oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice
Vorhofflimmern
EKG auf Knopfdruck – jederzeit und überall
Vorhofflimmern kann schwerwiegende Folgen wie z.B. einen Herzinfarkt haben, wenn es nicht umfassend behandelt wird. Patienten mit Vorhofflimmern sollten regelmäßig fachkompetent überwacht werden - für ein sicheres Lebensgefühl. Dafür ist im Gesundheitsprogramm eine passende EKG-Uhr enthalten, mit der Sie jederzeit und überall ein EKG erfassen und Ihre Werte bei Bedarf von einem Telearzt befunden lassen können.
Für wen ist das Programm geeignet?
Für alle Vollversicherten ab 18 Jahren, bei denen bereits Vorhofflimmern festgestellt oder eine Ablation bzw. Kardioversion durchgeführt wurde, ist das Programm kostenlos. Für Zusatzversicherte bitten wir um Verständnis, dass wir dieses Programm nicht anbieten können.
Registrieren Sie sich in der iATROS-App mit dem Aktivierungscode Z6XVHQ9H oder scannen Sie einfach den QR-Code und profitieren Sie von diesem Gesundheitsservice
Telemedizinische Behandlung dermatologischer Krankheitsbilder
Sie sind unzufrieden mit Ihrem Hautbild, kennen jedoch die Ursache nicht? Das kann sich nun ändern! In Kooperation mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und der
Formel Skin Derma GmbH bietet der Münchener Verein Mitgliedern mit einer privaten Krankenvollversicherung teledermatologische Leistungen zur Behandlung von Akne und Neurodermitis an.
Der Ablauf ist kinderleicht: Der Patient füllt unter https://www.formelskin.de/app/login einen Anamnesebogen aus und lädt Fotos der betroffenen Hautstellen hoch. Anschließend werden diese durch einen Facharzt für Dermatologie analysiert und der Patient erhält einen individuellen Behandlungsplan sowie ein Rezept über die empfohlene Arzneimittelrezeptur. Er erhält außerdem eine Rechnung für die telemedizinische Behandlung sowie die Rezeptverordnung, welche er dann zur tariflichen Erstattung beim Münchener Verein einreichen kann.
Hinweise und Informationen zu Corona/COVID-19
An dieser Stelle beantworten wir Ihre Fragen rund um das Thema Corona und Versicherungen, und werden diese auch regelmäßig ergänzen.
- Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz sind wir gerne unter der 0800 222 33 88 für Sie da.
- Informationen zur Corona-Impfung von Ärzten und Fachjournalisten finden Sie auf unserem MV-Gesundheitsportal.
- Zu medizinischen Fragen rund um COVID-19 berät Sie unser Partner almeda gerne telefonisch unter 0800 80 30 80 377.
Fragen und Antworten zum Thema "Corona"
Es gibt mehrere Möglichkeiten um eine eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen:
- Selbsttest
- Antigen- Schnelltest/ Antigentest
- PCR-Test
- Antikörpertest
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) kommt für etwaige Impfschäden die öffentliche Hand auf. Nach der insoweit maßgeblichen Definition des IfSG spricht man von einem Impfschaden u. a. bei gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung. Dazu gehören auch die finanziellen Aufwendungen für infolge eines Impfschadens erlittene Erkrankungen, also konkret die dadurch anfallenden Behandlungskosten und ein etwaiger Verdienstausfall.
Zu beurteilen, ob eine im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung eingetretene gesundheitliche Schädigung durch die Impfung verursacht wurde ist dabei Aufgabe des jeweils zuständigen Versorgungsamtes.
Daneben kann es einen Anspruch gegen den Hersteller der Impfdosis geben. Nach der Gefährdungshaftung des § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) haftet der pharmazeutische Unternehmer bei Gesundheitsbeeinträchtigungen des Geimpften, wenn sein Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder wenn der Schaden infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten ist.
Für weitere Fragen in diesem Zusammenhang können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Covid-19-Infektion einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt. Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, dass für Sie persönlich Versicherungsschutz bei einer gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse etc.) besteht.
Arbeiten Sie im Gesundheitsdienst und haben Sie sich bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Covid-19 infiziert, so könnte Ihre Infektion / Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt werden.
Bitte kontaktieren Sie bei einem entsprechenden Verdacht Ihren behandelnden Arzt, bzw. die gesetzliche Unfallversicherung.
Wird ein entsprechendes Verfahren zum Vorliegen einer Berufskrankheit eingeleitet, informieren Sie uns bitte umgehend.
Sofern Sie nicht im Gesundheitsdienst arbeiten, sich aber während der Ausübung Ihres Berufes oder auf einem versicherten Arbeitsweg mit COVID-19 infizieren, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Infektion / Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellt. In diesem Fall muss die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit zurückzuführen sein und nachweislich ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person stattgefunden haben. Ist das bei Ihnen der Fall, dann informieren Sie bitte umgehend die für Sie zuständige gesetzliche Unfallversicherung und nehmen Sie auch mit uns Kontakt auf, sofern ein entsprechendes Verfahren eingeleitet wird.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/