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Münchener Verein

Tag der Zahnfee am 22. August 2017

Vom Milchzahn bis zur Kieferorthopädie – eine Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche spart hohe Eigenkosten

München, 21. August 2017 – Die Zahnfee ist eine Fabelgestalt aus dem US-amerikanischen und britischen Volksglauben: Nachts schleicht sie sich ins Kinderzimmer und sammelt Milchzähne ein, die die Kinder unter das Kopfkissen gelegt haben. Für jeden Milchzahn gibt es im Gegenzug eine Münze von der Fee. Die Eltern wandeln die Münze meist in ein kleines Geschenk um. Bei 20 Milchzähnen ist das eine feine Sache für die Kleinen. Schwierig wird es dann, wenn die Milchzähne krank werden oder eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten oder auch gar keine. Eine möglichst frühzeitige Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche ist sinnvoll und schützt vor hohen Eigenleistungen.

„Aber warum Milchzähne überhaupt behandeln? Die fallen doch sowieso aus.“ Diese landläufige Meinung ist falsch. Zwar ist die Zahngesundheit bei Kindern so gut wie nie zuvor, denn die Karieshäufigkeit bei den Zwölfjährigen ist seit 1997 um 50 Prozent gesunken. Unter der frühkindlichen Karies jedoch, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, die bis zum dritten Lebensjahr auftritt, leidet jedes zehnte Kind unter drei Jahren. Grund dafür sind in erster Linie zuckerhaltige Getränke aus der Saugflasche, deren Säure den Zahnschmelz angreifen. Löcher sind in den Milchzähnen die Folge, die zu starken Schmerzen führen. Das Risiko, auch an den bleibenden Zähnen Karies zu bekommen, ist deutlich erhöht. Wenn die Zahnkrone bereits zerstört ist, können Probleme beim Sprechen und Essen auftreten. Wenn Kinder ihre Milchbackenzähne früh verlieren, können auch kieferorthopädische Behandlungen notwendig sein. Milchzähne gelten nämlich als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Um Folgeschäden zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Behandlung der Milchzähne daher unerlässlich.

Bei Löchern in den Milchzähnen empfiehlt sich eine Füllung aus Kunststoff. Die Kosten für diese Art der Füllung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht. Bezahlt wird auch nur die Versiegelung mithilfe eines Fluoridlacks in den Furchen (Fissuren) der bleibenden großen Backenzähne bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Die Kosten für die Versiegelung von kariesfreien Milchzähnen oder allen Zähnen im bleibenden Gebiss sowie eine professionelle Zahnreinigung zur Prophylaxe müssen die Eltern selbst tragen.

Die Kosten für kieferorthopädische Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur bei ausgeprägten Kiefer- oder Zahnfehlstellungen übernommen. Bei einem leichten, dennoch oft sichtbaren Schweregrad der Zahnfehlstellung, sogenannter Grad 1 und 2 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG), zahlen die Kassen nichts. Die Kosten für die Behandlung in den KIG 3 bis 5 tragen die Kassen anteilig: Beim ersten Kind beträgt der Kostenanteil der GKV 80 Prozent, beim zweiten Kind 90 Prozent. Nur, wenn diese Behandlung erfolgreich ist, wird die Differenz erstattet.

Im Babyalter wird das Fundament für gesunde Zähne gelegt. Gesunde Milchzähne sind der beste Schutz für die nachfolgenden Zähne. Die Deutsche ZahnVersicherung der Münchener Verein Versicherungsgruppe zählt zu den TOP-Anbietern der von Waizmann untersuchten Kinderzusatzversicherungen (s. www.waizmanntabelle.de). Moderne Kindertarife bieten im Rahmen der Kieferorthopädie u. a. wichtige zahnmedizinische Hightech-Leistungen wie Funktionsanalyse, Mini- und Kunststoff-Brackets, farblose Bögen, unsichtbare Zahnspangen (Invisalign). Der Kinder-Schutz der Deutschen ZahnVersicherung deckt bis zum Alter mit 21 eine Leistung von 90 Prozent für Kieferorthopädie in den KIG-Graden 3 bis 5 inkl. Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse ab. Ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse (KIG 1 bis 2) werden 55 Prozent erstattet. Darüber sind Zahnbehandlungsmaßnahmen wie Inlays aus Kunststoff, Edelmetall oder Keramik zu 100 Prozent abgesichert. Die Kosten einer professionellen Zahnreinigung im Rahmen der Zahnprophylaxe werden zu 100 Prozent, bis maximal 170 Euro je Versicherungsjahr übernommen.

Für die wichtigsten Termine der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die Dokumentation der ärztlichen Befunde bei Kindern gibt es zwei Hefte: Das „gelbe Heft“, das Eltern seit Juli 2016 nach der Geburt ihres Kindes bekommen und in Bayern seit 1999 den zahnärztlichen Kinderpass der Bayerischen Landeszahnärztekammer, den Eltern beim Zahnarzt erhalten.

Weitere Informationen zur Deutschen ZahnVersicherung und Tipps zur Zahngesundheit finden Sie im Zahn-Ratgeber des Münchener Verein. Klicken Sie hierzu in den Downloadbereich der Rubriken Privatkunden – Zahnzusatzversicherung. 

Informationen zum Münchener Verein 

Der Ursprung der Versicherungsgruppe wurzelt in der genossenschaftlichen Idee, eine wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtung für das Handwerk und Gewerbe zu schaffen. Den Anfang machte die Gründung der Münchener Verein Krankenversicherung a.G. als Versicherungsanstalt des Bayerischen Gewerbebundes 1922. Heute ist der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit seinen Tochtergesellschaften auch in der Lebensversicherung und Allgemeine Versicherung aktiv. Aktuelle Auszeichnungen des Unternehmens sind der „Deutsche Servicepreis 2017“ sowie „Versicherer des Jahres 2017“ des Deutschen Instituts für Servicequalität (DISQ).

Weitere Informationen unter www.muenchener-verein.de

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Abdruck honorarfrei. Zeichen 4.566 (mit Leerzeichen).

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