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Kapitalanlagestrategie des Münchener Verein

  • Nachhaltige Kapitalanlagestrategie
  • Gesamtgesellschaftlichen Aufgabe für künftige Generationen
  • Kapitalanlagestrategie mit Klimazielen

Nachhaltige Kapitalanlagestrategie des Münchener Verein

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stellt bereits seit Anfang 2020 einen von vier Unternehmensgrundsätzen in unserer Geschäftsstrategie dar und ist ebenso in der Risikostrategie verankert. Grundsätzlich betrifft das alle Unternehmensbereiche, die gravierendsten Nachhaltigkeitsrisiken im Geschäftsmodell eines Versicherungsunternehmens ergeben sich jedoch aus der Kapitalanlage- bzw. Investitionstätigkeit.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Aspekte finden Sie in unserer Infobroschüre zum modernen Kapital-Management.

Gesellschaftliche Verantwortung gegenüber künftigen Generationen

Wenngleich wir auch soziale Aspekte (z.B. Wahrung von Arbeitsschutzregelungen und Arbeitnehmerrechten, Geschlechts- und Generationengerechtigkeit), sowie Governance-Aspekte in den Investitionsentscheidungen berücksichtigen, messen wir Umweltrisiken und dabei insbesondere den Klimarisiken eine besonders hohe Bedeutung bei.

Aktives Management der Risiken bedeutet dabei einerseits, die Auswirkungen des Klimawandels auf die langfristige Werthaltigkeit der Kapitalanlagen (physische Risiken sowie Transitionsrisiken) zu betrachten, andererseits aber auch umgekehrt die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen unserer Kapitalanlagen zu begrenzen.

Die ökonomische Vernunft geht hierbei Hand in Hand mit der gesellschaftlichen Verantwortung gegenüber künftigen Generationen. Die Berücksichtigung von ESG-Faktoren im Asset Management stellt keinen Verzicht auf einen höheren Anlageerfolg zugunsten von Nachhaltigkeitszielen dar, sondern von deren Berücksichtigung wird langfristig ein positiver Impuls auf die erzielten Anlageergebnisse erwartet.

Der Münchener Verein hat im September 2020 als erste Versicherung die Deutsche Klimavereinbarung unterzeichnet. Damit betonen wir die Bedeutung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe für unser Haus – als Selbstverpflichtung, unsere Kapitalanlageentscheidungen daran auszurichten, und als Beteiligung an einem Netzwerk  von auf dieses Ziel verpflichteten Finanzunternehmen. Darüber hinaus hat sich der Münchener Verein dem Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten (VFU) angeschlossen. Die Dynamik und Komplexität der Entwicklung der Klimarisiken macht eine kontinuierliche Fortentwicklung des eigenen Ansatzes und eine Zusammenarbeit sinnvoll und notwendig.

Die Presseinformation zur Unterzeichnung der Deutschen Klimavereinbarung  finden Sie hier.

ESG in den Vermögensverwaltungsprozessen des Münchener Verein

Da ein wesentlicher Teil der gesamten Kapitalanlagen durch externe Manager verwaltet wird, differenzieren wir diesbezüglich in der Vorgehensweise. Bei externen Managern stellen wir zunächst ein Verständnis der Vorgehensweise her – hinsichtlich der methodischen Ansätze sowie der konkret angewendeten Kriterien. Bei jeder Vergabe neuer Mandate berücksichtigen wir die ESG-Implementierung als wesentliches Entscheidungskriterium im Auswahlprozess.

Für die selbst gemanagten Kapitalanlagen werden die Voraussetzungen für eine systematische Steuerung und Berichterstattung geschaffen und laufend weiter verbessert. Außerhalb der Betrachtung bleiben dabei nur die einer ESG-Steuerung nicht zugänglichen Assetklassen Hypotheken, Policendarlehen, strategische Beteiligungen, selbstgenutzte Immobilien sowie der Kassenbestand, auf die zusammengenommen 11,9 Prozent der gesamten Kapitalanlagen entfallen. 

Nachhaltiges Kapitalanlagenmanagement

An dieser Stelle können die Details der Steuerung der Investitionstätigkeit unter Nachhaltigkeitsaspekten nicht im Einzelnen dargestellt werden, wesentliche Elemente sind jedoch:

  • Die Strategische Assetallokation umfasst ein Impact Portfolio, mit dem gezielt in solche Geschäftsmodelle investiert wird, die neben einer risikogerechten Verzinsung auch einen positiven Beitrag zur Erreichung der Klimaziele sicherstellen. Bislang wurden dazu sechs Fonds gezeichnet, die gezielte Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie von Energieeinsparungsmaßnahmen zum Inhalt haben. Dieses Impact Portfolio wird in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut.
     
  • Bei den Aktienbeständen wurde bereits 2020 nicht nur der Katalog der Ausschlusskriterien verbreitert, sondern ein Integrationsansatz implementiert mit dem sichergestellt wird, dass unser Portfolio einen mindestens 10 % geringeren CO2-Ausstoß verursacht als der Vergleichsindex. Diese Vorgehensweise wird seit Jahresbeginn 2022 auch auf den Bestand fremdgemanagter Industrieanleihen übertragen.
     
  • Von den selbst gemanagten Kapitalanlagen entfällt ein wesentlicher Anteil auf Staatsanleihen. Für diese Anlagen wird der Transparency International Corruption Perception Index verwendet, um die Anlagen einem ESG-Scoring nach dem bei Staaten besonders bedeutsamen Aspekt der Korruption zu unterziehen. Der Bestand umfasst ausschließlich Anleihen von Staaten, die das Pariser Klimaschutzabkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
     
  • Ein weiterer wesentlicher Anteil selbst gemanagter Kapitalanlagen entfällt auf Unternehmensanleihen von Nicht-Finanzunternehmen, für die wir betrachten, welcher Anteil solche Unternehmen betrifft, die auf der Ausschlussliste des Norwegischen Staatsfonds enthalten sind.
     
  • Das Risikomanagement wurde im Rahmen des ORSA um erste Stresstests der Betroffenheit der Werthaltigkeit der Anlagebestände von Klimarisiken erweitert, die zu erwartenden Wertminderungen wurden für unterschiedliche Pfade der künftigen Klimaerwärmung ermittelt und auf die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung (Solvency II) durchgerechnet.

Umweltorientierte Anlagestrategie in allen Assetklassen

Im Hinblick auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren lässt sich somit konkretisierend zusammenfassen: Über alle Anlageklassen hinweg hat für uns der Carbon Footprint eine überragende Bedeutung. Die wirksame Reduzierung des Ausstoßes von Klimagasen ist Voraussetzung zur Erreichung der Pariser Klimaziele, d.h. der Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius, sowie zentrales Anliegen des EU-Aktionsplans sowie des European Green Deals.

Daneben kommen in den einzelnen Anlageklassen unterschiedliche Indikatoren zum Tragen, die bei Aktien, Unternehmensanleihen und Unternehmensbeteiligungen (Private Equity) ökologische, soziale oder Governancekriterien zur Geschäftstätigkeit des Unternehmens betreffen, bei Staatsanleihen insbesondere das Ausmaß der Korruption und bei Immobilien neben weiteren ökologischen Aspekten auch Fragen der Gestaltung der Mietverhältnisse und Mietanpassungen. Angesichts der aktuell noch nicht sicher gestellten Datenverfügbarkeit können zum jetzigen Zeitpunkt die Kriterien der EU-Taxonomie-Verordnung noch nicht systematisch in den Anlageprozessen berücksichtigt werden.

Abschließend lässt sich betonen, dass sich der Münchener Verein nicht nur der Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für eine langfristig erfolgreiche Kapitalanlagetätigkeit bewusst ist, sondern auch seiner gesellschaftlichen Verantwortung. 

Impact Portfolio: Beitrag zur Erreichung der Klimaziele

Besonders hoch gewichtet wird die Ausrichtung der Kapitalanlagetätigkeit an den Folgen des Klimawandels mit den drei Komponenten:

  • Transparenz: Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsauswirkungen der Kapitalanlagen, insbesondere den CO2-Ausstoßes („Carbon Footprint“) des Anlageportfolios; hierzu hat der Münchener Verein im September 2020 als erste Versicherung die Deutsche Klimavereinbarung unterzeichnet
     
  • Steuerung des gesamten Kapitalanlagebestandes nach Nachhaltigkeitsaspekten: Bei den Aktienbeständen und den Industrieanleihen (Non-Financials) wird mit einem Integrationsansatz sichergestellt, dass das Portfolio einen mindestens 10 % geringeren CO2-Ausstoß verursacht als der Vergleichsindex
     
  • Impact Portfolio: Dieser Bestandteil der Strategischen Assetallokation des Münchener Verein investiert gezielt in solche Geschäftsmodelle, die neben einer risikogerechten Verzinsung auch einen positiven Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele sicherstellen. 

Hintergrund ist der hohe Aufwand für die Anpassung der Infrastruktur und der betroffenen Wirtschaftsbereiche an die Pariser Klimaziele. Nach einem Report des UN Environment Programme (UNEP) vom Mai 2016 werden weltweit die jährlichen Kosten bis zu 500 Mrd. US-Dollar betragen.

Der Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung hat im Februar 2021 ergänzt, dass bis 2030 allein für den Europäischen Green Deal mindestens eine Billion Euro mobilisiert werden müssten. Die Höhe der notwendigen Investitionen erfordert somit eine Beteiligung institutioneller Investoren und wird in zunehmendem Maße Anlagemöglichkeiten eröffnen – mit nachhaltig positiven Anlageerträgen.

In einem ersten Schritt wurde für das Impact Portfolio ein Zielwert von 2,5 Prozent des gesamten Anlagebestandes festgelegt. Mit den ersten sechs erfolgten Investitionen wird dieser Zielwert bereits zu einem Großteil erreicht; dabei handelt es sich konkret um folgende Anlagen:

  • Fonds zur Finanzierung von Energieeinsparungsmaßnahmen, z.B. LED Straßenbeleuchtung, LED Beleuchtung von Industrieeinrichtungen, effiziente Klima- und Belüftungsanlagen, Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke. Durch die Finanzierung wird die Umsetzung der Maßnahmen überhaupt erst ermöglicht oder zumindest beschleunigt, sodass nachweisbar eine CO2-Reduktion durch die Investitionstätigkeit erreicht wird.
     
  • Fonds zum Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen, d.h. Windparks, Fotovoltaikanlagen sowie Wasserkraftwerke in Europa 
     
  • Immobilienfonds zum Erwerb von Wohnimmobilien in Deutschland, der in der Auswahl, dem Bau und dem Betrieb Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt und damit nachweisbar einen positiven Beitrag leistet; das umfasst neben Mobilitätskonzepten für die Mieter, die Verwendung ökologisch-zertifizierten Materialien bei der Renovierung auch eine Kompensation für die verbleibende CO2-Emission der Gebäude. 

Wie die Beispiele dokumentieren, handelt es sich um ein übergreifendes Konzept, das nicht ausschließlich in einer einzelnen Anlageart (wie z.B. erneuerbare Energien) investiert, sondern Assetklassen-übergreifend umgesetzt wird. Damit wird nicht nur unter Portfoliogesichtspunkten eine breitere Diversifikation der Kapitalanlagen erreicht, sondern kann perspektivisch ein höherer Anteil des Anlageportfolios auf das Klimaziel ausgerichtet werden, ohne das Risiko einer einseitigen Positionierung einzugehen. 

ESG-Ausschlüsse für die Assetklassen des MV-Sicherungsvermögens:

Für die Assetklassen des MV-Sicherungsvermögens gelten folgende Ausschlüsse im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele Environmental, Social und Governance (ESG). Diese Ausschlüsse finden bei den MV-Gesellschaften für alle Neuanlagen seit dem ersten Januar 2023 Anwendung:

  • Unternehmensanleihen (Industrieanleihen – sog. „Non-Financials“; Unternehmen mit Sitz innerhalb und außerhalb der EU; gilt für extern verwaltete Mandate des MV, nicht jedoch für Anteile an Publikumsfonds und intern verwaltete Mittel): Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen sind gänzlich ausgeschlossen. Für die Förderung von Kohle bzw. für den generellen Umsatzanteil von Kohle am Gesamtunternehmen gilt eine Grenze von 25%, d.h. bei einem Umsatzanteil von mehr als 25% werden Anleihen dieser Emittenten beim MV nicht erworben. Für Öl-Sand gilt eine Umsatzgrenze von 5%. Unternehmen, die mehr als 5% ihrer Erlöse mit Rüstungsgütern erwirtschaften, werden ebenfalls vom Anlageuniversum exkludiert und dürfen nicht erworben werden. Darüber hinaus werden die Mittel in dieser Assetklasse generell nur Anleihen von Emittenten angelegt, die die Prinzipien des United Nations Global Compact (UNGC) für eine soziale und ökologische Gestaltung der Globalisierung einhalten. 
  • Private Unternehmenskredite (Corporate Private Debt): Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen sind ausgeschlossen. 
  • Aktien: Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen sind ausgeschlossen. Aktien von Unternehmen, deren Umsatz in der Tabakherstellung mehr als 5% von den Gesamterlösen ausmacht, sind für uns nicht investitionswürdig. Selbiges gilt für Gesellschaften mit einem Umsatzanteil von mehr als 5% in der Kohleförderung bzw. -verstromung. 
  • Private Unternehmensbeteiligungen (Private Equity): Unternehmen mit Bezug zu kontroversen Waffen sind ausgeschlossen. Selbiges gilt für Unternehmen, die dem Pornographie-Sektor angehören. 

Weitere Links zur Nachhaltigkeit: